Meine Frau hat sich 5 Brustwirbel und einen Lendenwirbel gebrochen. Operieren war zu gefgährlich, sie wurde mit einem Korsett versorgt. Sie darf sich nicht nach vorne oder hinten beugen, darf nur mit dem Korsett mehrere Stunden am Tag laufen. Muß alle 3 Wochen ins Krankenhaus zur Kontrolle. Die erste Fahrt mit dem Krankenwagen wurde genehmigt. Die 2. wurde abgelehnt.Da sie während der Fahrt keine mediz. Betreuung benötigt. Mit dem PKW kann ich sie nicht transportieren. Sie kann da nicht einsteigen. Wir haben nun ein Taxi bestellt, ( Mercedes Bus) da man da nicht nach unten muß , sondern einen Schritt in die Höhe einsteigen kann. Was geht. Diese Fahrt kostet auch 50 € Die Kasse will nicht zahlen. Da noch mehrere spezielle Untersuchungen die nächsten Wochen anstehen, muß ich dann diesen Taxi-Bus benutzen.
Frage: Wieso kann die Kasse den Transport ablehnen, obwohl die Klinik dies für notwendig hält.
Habe ich ein Recht? auf irgend eine Beförderung? Krankenwagen mit Sanitäter ist nicht notwendig. Aber eine Beförderung im PKW nicht möglich
Würde mich über Antworten sehr freuen
MFG
Was schreiben denn die Ärzte in die Verordnung für den Transport? Und warum genau lehnt die Krakenkasse (sic!) ab?
Natürlich, Fahrten zur ambulanten (das liegt vor) Behandlung übernimmt die Kasse.
Du muss aber vorher einen Taxischein (über den Arzt) besorgen, und da muss auch drauf stehen, das es aus medizinischen Gründen ein Kleinbus sein muss.
Ruft die Kasse an und frage nach. Da läuft irgendwas schief was nicht beabsichtigt ist.
MfG
duck313
Hallo,
So, wie geschildert handelt es sich um eine ambulante Behandlung in einem Krankenhaus, von daher werden Fahrkosten grundsätzlich nicht von der Kasse übernommen, es sei denn, es werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Ich gehe mal davon aus, dass diese Voraussetzungen hier erfüllt sind es aber nun um die Art des Transportes geht. Herr Mueller führt aus, dass es ein Krankenwagen sein müsste aufgrund der Erkrankung seiner Ehefrau. Die Kasse lehnt dies ab . Hat denn der behandelnde Arzt eine Verordnung von einem Krankentransport ausgestellt und wurde diese Verordnung der Kasse vor der Fahrt vorgelegt ? Was genau stand in der Ablehnung als Begründung?
Wenn eine geeignetes Taxi nicht in Frage kommt, was ist mit einem Behindertentransportfahrzeug ?
Grundsätzlich kenne ich es eigentlich so, dass, wenn ein Vertragsarzt Gemäß den Krankentransportrichtlinien eine entsprechende Verordnung ausstellt, dass es da sehr selten zu einer Ablehnung kommt, da ein Kassenmitarbeiter kein Mediziner ist und auch ein MDK so etwas nicht nach Aktenlage beurteilen kann.
Gruß
Czauderna
Hallo.
Danke für die Antworten.
In der Verordnung steht : Krankentransportwagen von Wohnung nach Krankenhaus Hin und Rückfahrt Keine Medizin -techniche Ausstattung erforderlich Begründung : M51.2G . Was das heist, weiß ich nicht.
Die Ablehnung : Die Genehmigung eines qualifizierten Krankentransports bedarf besonderer Voraussetzungen Der Patient benötigt während der Fahrt die medizin techniche Austattung des Krankenwagens sowie ( unterstrichen) die mediz. fachliche Betreuung während der Fahrt durch einen Rettungssanitäter / Assistenten.
Die Voraussetzungen liegen bei Ihnen nicht vor.
Das kann ich so noch akzeptieren, aber nach meinem Anruf bei der DAK , wie ich sonst meine Frau da hin bringen kann, wurde nichts von einem Taxi oder sonstigen gesprochen. Nur, daß dies nicht Sache der Krankenkasse sei. Wir haben nun den Transport mit dem Taxi durchgeführt, allerdings nicht PKW da das Einsteigen so nicht geht, sondern mit dem " Kleinbus" wo man sich nicht runter bücken muß zum Einsteigen, sondern einen Schritt in die Höhe. Was machbar ist.
Da jetzt noch mehr Fahrten und weitere Fahrten zur nächsten Untersuchung anstehen, ist dies schon eine Kostenfrage. Wir wohnen auf dem Land, Das Krankenhaus war jetzt 10 km entfernt, die nächste Untersuchung sind 7 km mehr. so daß die Kosten sich fast verdoppeln werden.
Es muß doch klare Richtlinien geben, wer Anrecht auf Beförderung hat.
MFG
Davon steht aber nichts in der ärztlichen Verordnung da steht = M51.2G. nur was von einem Bandscheibenvorfall oder ganz genau:"„Lumbago durch Bandscheibenverlagerung“ und das ist ein ein derart gravierender Unterschied zu insges. 6 Wirbelbrüchen, dass man sich nicht wundern muss wenn die Kasse den Transport in einem speziellen KFZ ablehnt.
Also mach Deinem Hausarzt Beine, dass die Verordnung entsprechend zu der erstellten Diagnose geändert wird! Sprich: weis Ihn und seine Sprechstundenhilfen auf die Wirbelbrüche und die falsche Diagnoseangabe hin.
Ich nehme nämlich an, dass da sein Hilfspersonal den Fehler rein gebracht hat und er, ohne zu prüfen, einfach unterschrieben hat. ramses90
Danke für deine Antwort
Ich werde meinen Arzt darauf ansprechen.Ist leider noch in Urlaub
Ich habe aber die Krankenkasse angerufen, und dort genau erklärt, was meine Frau genau hat. Ich habe denen auch erzählt, daß ich die Klinik angerufen habe und daß der Arzt dort die genau begründen wird. Das hat keinen bei der DAK interessiert. Auch dem DRK. habe ich erklärt, daß der Arzt der Klinik neuen Transportschein ausstellen wird die haben mir erklärt, ohne vorherige Genehmigung der Dak hat das keinen Sinn, sie bleiben auf den Kosten sitzen. Die Dak sei im Moment die Kasse die fast alles ablehnt. Es kam auch kein Vorschlag, von der DAK ein Taxi oder anderes Fahrzeug zu beantragen. Auf meine Frage: Wie bekomme ich meine Frau zu dem Termin dorthin ? Das ist nicht unser Problem.
MFG
Wie lange ist er noch im Urlaub und wer vertritt ihn?
Der muss doch eine Vetretung angegeben haben! Ruf da mal an, in der Regel und bei ´nem gescheiten Arzt spricht der das auf den AB bevor er in Urlaub geht.
Wenn er also eine Vertretung angegeben hat, dann geh zu dieser und lass den Transportschein ändern, bzw. einen neuen mit der richtigen Diagnose ausstellen. ramses90
@Josef_M_ller: vielen Dank für Deine Antwort, ramses hat das ja schon erklärt, was da passiert ist. Die Frage ist nun: wie lange ist der Hausarzt noch weg und wann ist der nächste Termin, für den Du nen Transport benötigst? Sprich: kannst das direkt mit dem Hausarzt klären? Und überhaupt: ist für eine solche Geschichte nicht eher ein Orthopäde zuständig (und obendrein vielleicht auch schon ausm Urlaub zurück)? Ansonsten halt ab zur Vertretung (mit allen bekannten Nachteilen).
Danke für deine Antwort.
Der Hausarzt ist noch eine Woche weg.
Orthopäden ist nicht im Boot, da die Orthop. Klinik das alle 3 Wochen ansieht.
Ich werde jetzt erst mal Widerspruch bei der DAK einlegen . Der Fall nochmals genau schildern und evt. wenn der Bericht der Klinik nicht vorliegt.diesen, den ich habe, ( Kopie an den Hausarzt) schicken.
Dabei werde ich anfragen ob nicht ein anderes Verkehrsmittel, genehmigt wird Taxi -Bus , den ich ja jetzt hatte und selbst bezahlt habe. Dann erst, kann der Arzt einen Transportschein ausfüllen, wenn fest steht, was genehmigt werden kann. und was genau auf dem Schein zu stehen hat.
Sollte wieder alles abgelehnt werden, werde ich einen Anwalt mit der Sache beauftragen. Habe ja Rechtsschutzversicherung.
MFG
Hallo,
Ich meine, das wird so nix - den Transportschein nach der Fahrt ausfüllen damit der Arzt weiß was die Kasse will.
Wenn die Kasse keinen Krankenwagen zahlen will, was ist mit einem Taxi. Aus meiner Praxis kenne ich nur so, dass wir beim Taxi keinen Unterschied zwischen Taxi und Taxi-Bus gemacht haben - war auch in unseren Breitengraden kein preislicher Unterschied.
Gruß
Czauderna