Hallo!
Wenn man sich in der gesetzlichen Krankenkasse in der Leistungsruhe aufgrund von nicht gezahlten Beiträgen befindet und man nun seit Tagen Schmerzen in der Bauchgegend verspürt, ab wann kann man dann zum Arzt bzw. ins Krankenhaus? Notfallbehandlungen werden ja angebtlich trotzdem weiter von der Krankenkasse übernommen.
Hallo,
man kann immer zum Arzt !.
Der oder die Notfallaufnahme stellen dann fest ob es sich um einen Notfall handelt für den die Kasse leisten muss - „angeblich“ kannst du streichen.
Gruss
Czauderna
Hallo!
Erstmal danke für die Antwort.
Falls der Arzt feststellt, dass es sich um keinen Notfall handelt, muss man dann selber dafür bezahlen, dass der Arzt das festgestellt hat? Oder wäre diese Einschätzung in dem Fall dann kostenlos?
Hallo,
ein schwierige Frage, denn es würde voraussetzen, dass der Arzt zwar feststellt, dass es kein Notfall ist und der Patient daraufhin eine Behandlung ablehnt ?.
Es bleibt aber trotzdem eine ärztliche Leistung, nämlich die Diagnosenstellung, und die muss er nicht kostenlos erbringen, jemand muss zahlen, und da in einem solchen Fall die Kasse nicht zuständig ist, bleibt nur der Patient übrig wenn der Arzt Geld haben will.
Konkret zu deinem Fall - Du gehst mit Schmerzen zum Arzt, der verneint einen Notfall und du gehst daraf hin wieder weg ohne Behandlung ? - Ja, dann wirst du zahlen müssen, zwar nicht viel, aber zahlen wirst du müssen wenn der Arzt es will.
Gruss
Czauderna