Hallo,
Guten Morgen,
eine eigenartige Frage, die ich so auch gar nicht glauben
kann.
…ist aber tagtägliche Praxis…
Warum? Einfach erklärt, der Krankenkassenbeitrag ändert sich
keinen cent…
…darum geht es auch nicht, sondern darum, dass die Kasse Krankengeld zahlt und dieses -ggf. sogar rückwirkend- nicht braucht… also Kohle spart…
Es gibt logisch keinen Grund, warum Deine Krankenkasse Dich in
Rente sehen will.
Insofern kann ich auch nicht nachvollziehen, warum das
passieren sollte.
…siehe oben…sparen des Krankengeldes.
Aber abschließend, es wäre mir völlig egal, was meine
Krankenkasse will. Die leben schließlich von meinem Geld, das
ist eigentlich ganz einfach…
So egal ist es nicht, man hat als Versicherter auch Pflichten
Nachdem es in diesen, unseren blühenden Landschaften eine
Versicherungspflicht gibt, beidseitig, kann Dir das völlig
egal sein…
Bei fehlender Mitwirkung können Leistungen gänzlich eingestellt werden und das ist alles andere als egal…
Die Grundlage auf der der Rentenantrag gefordert wird (vmtl. weil vorherige Reha schon durch ist, aber das ist Spekulation) ist der §51 SGB V… da müsste man dann ggf. mal auf den Schrieb der Kasse schauen. Der § geht zwar von einem Antrag zur Rehabilitation aus, aber dieser kann ggf umgewandelt werden in einen Rentenantrag…
Hier empfiehlt sich ggf fachliche Beratung einzuholen…
Gruß
MG