Krankenkasse moechte gehalt meines mannes anrechne

hallo mein mann ist amerikaner und wie wir alle wissen haben diese keine meldepflicht er arbeitet im ausland fuer eine amerikanische firma, meine tochter und ich sind freiwillig versichert, nun das problem nach 2 jahren, bekomme ich einen anruf das meiner krankenkasse ein fehler unlaufen sei sie muessten jetzt das gehalt meines mannes anrechnen auch wenn er als amerikaner im ausland fuer eine amerikanische firma, arbeitet was aber vorher nicht noetig war da er ja nicht hier arbeitet nicht gemeldet ist und auch keine steuer zahlt meine frage ist das so richtig?darf die krankenkasse das gehalt anrechnen?hoffe auf baldige antwor vielen dank im voraus BRAUCE UNBEDINGT JEMANDEN DER SICH AUSKENNT WEISS NICHT WEITER.

VERA rOBERTS

Liebe Vera,

vielen Dank, dass Du diese Frage stellst und damit diese Info weiterleitest. Bei uns ist es ähnlich, und ich bin nun Dank Dir vorgewarnt.

Wir sind allerdings getrennt lebend (und zwar leider nicht nur auf dem Papier). Das heißt, wir haben das offiziell im Rathaus bekundet. Das geht übrgens auch, wenn man in der gleichen Wohnung lebt, man muss dann nur erklären oder nachweisen (je nachdem), dass man wie in einer WG die Kosten teilt und jeder sein Essen selbst bezahlt. Mit der Trennung ändern sich auch die Steuermöglichkeiten. Mein Mann kann, wenn er in Deutschland ist, hier in der Familienversicherung mitversichert sein, obwohl wir getrennt leben.

Ich denke, ein guter Steuerberater kann Dir da sicher weiterhelfen (auch in Sachen Krankenkasse). Die Steuerberater haben die Ausgaben insgesamt immer ganz gut im Blick. Wenn Du vor der Beratung fragst, wieviel dieses Beratungsgespräch kostet, kannst Du abschätzen, ob es Dir das wert ist. Je nach Volumen und Ersparnis rechne mal mit zw 50 und 300 EUR. Wichtig: Achte darauf, dass der Steuerberater sich mit Steuern für Deutsch-Amerikanische Paare auskennt.

Viel Erfolg und Alles Liebe,
Anna

Hallo Vera, da kann ich leider nichts dazu sagen, das Beitragsrecht ist sehr kompliziert. Würde in dem Fall einen Anwalt fragen, der sich speziell im Sozialversicherungsrecht auskennt.
Viele Grüße, Willi