Krankenkasse nach Arbeitslosigkeit

Hallo zusammen,

wenn jemand momentan arbeitslos ist und sich aber zum 15.03.2011 selbständig machen möchte, endet dann automatisch seine mitgliedschaft bei der krankenkasse und er kann sich freiwillig woanders oder privat versichern?

oder muss er trotzdem ganz normal mit 2 monaten zum folgemonat kündigen und er kann sich dann erst woanders versichern?

danke und viele grüße

monaco

Hallo,
sprich mal mit Deiner Krankenkasse darüber und lass dich beraten. Man kann als Selbständiger in der gesetzlichen KV bleiben, und je nach Situation ist das sogar billiger als in die private KV zu wechseln, wo die Beitragssätze ja ständig steigen und jedes Kind und Ehepartner einzeln versichert werden muss, wenn denn mal Kinder kommen.

Ich würde eine Beratung unbedingt anraten, wer einmal aus der gesetzlichen KV raus ist, kommt im Regelfall nicht mehr rein und muss dann mit den Beiträgen der privaten KV (wenn Sie ihn denn nehmen, Gesundheitscheck!) leben.

Gruß
cosis

Die Versicherungspflicht endet taggenau mit dem Beginn der Selbständigkeit. Eine Kündigungsfrist ist also nicht erforderlich.

Aber wie der Vorschreiber möchte ich vor einem vorschnellen Wechsel warnen. Wenn die Selbständigkeit nicht funktioniert, bleibt man trotzdem auch mit ALG II, in der PKV.