Krankenkasse nach Elternzeit

Hallo,

mal wieder eine spezielle Frage zum Thema KV:

ich war vor meiner Elternzeit gesetzlich krankenversichert. Nun läuft die Elternzeit im Februar aus und ich habe mich noch einmal (freiwillig) zwei Jahre beurlauben (Sonderurlaub) lassen, da wir mittlerweile weggezogen sind. Die GKV läuft kostenfrei ja nur bis zum Ende der Elternzeit - was nun? Mein Mann ist privat versichert. Bedeutet dies, dass der gesamte Beitrag zur GKV von uns zu tragen ist?

Danke für die Hilfe!

Hallo

kurz und knapp: Ja

Viele Grüße

Hallo

kurz und knapp: Ja

Viele Grüße

Danke für die schnelle Antwort. Noch eine Frage: Richtet sich der Beitrag nach meinem letzten Gehalt oder nach dem Gehalt meines Mannes?

Danke

Nach dem halben Einkommen des Ehemannes.

Genau ausrechnen wird dir das deine Krankenkasse. Auch ist der Steuerbescheid und alles was zur Ermittlung des Einkommens dient einmal im Jahr bei der Krankenkasse vorzulegen.

Nach dem halben Einkommen des Ehemannes.

Genau ausrechnen wird dir das deine Krankenkasse. Auch ist der
Steuerbescheid und alles was zur Ermittlung des Einkommens
dient einmal im Jahr bei der Krankenkasse vorzulegen.

DANKE!

Hallo,

wenn das Elterngeld und der Elterngeldbezug endete, ist nur eine freiwillige Versicherung möglich. Die Beiträge werden aus allen Einnahmen und der Hälfte der Einnahmen des PKV-Ehegatten berechnet (§ 240 SGB V, letzter Absatz). Für Kinder werden ggf. Freibeträge abgezogen.

Eine Alternative ist eine Arbeitnehmertätigkeit mit mehr als 400 Euro Verdienst.

Gruß

RHW

Hallo famjoe,

ja, Du musst Dich dann auch privat versichern, außer du nimmst ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis (über EUR 401,-) an. Dann wärst du wieder gesetzlich versichert.

Gruß
Lohmes

nach der Elternzeit können Sie sich freiwillig weiterversichern und der Beitrag muss dann von Ihnen selbst getragen werden.
mfg

Hallo,
ich beurteile die Situation wie folgt. Nach dem Ende der Elternzeit wird keine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen. Dies bedeutet, das Sie nun auch eine Versicherung benötigen. Dies kann als freiwillige Mitgliedschaft in der GKV sein, oder auch privat. Das Kind müsste m.E. bereits privat versichert sein. Eine Rückkehr in die gkv ist m.W. nur dann möglich, wenn Ihre Einkünfte höher sind als die Ihres Mannes. Ansonsten bleibt für das Kind nur die pkv.

So isses, Du kannst Dich freiwillig in der GKV versichern oder in einer PKV Deiner Wahl…
Die richtige PKV hängt von Deinen Wünschen ab…

Viele Grüße

Andreas

Hallo,
da die kostenfreie Versicherung in der GKV mit dem Ende der Elternzeit beendet ist, musst Du dich tatsächlich dann selbst weiterversichern. Das gilt auch für das Kind. D.h. abwägen, ob du und das Kind in der PKV oder in der GKV (freiwillige Weiterversicherung) besser bzw. kostengünstiger abgesichert sind. Eine beitragsfreie Mitversicherung des Kindes in der GKV scheidet allerdings aus, da der Ehegatte privat versichert ist.
Viele Grüße
ayro

Knallhart: ja!
Denn Du bist ja nicht mehr bei Deinen Eltern sonder inzwischen verheiratet und führst Dein eigenes Leben. Also musst Du für Deine KV selbst aufkommen.
Du hast 2 Möglichkeiten:

  1. Dich privat zu versichern. Das wäre in Deinem Fall kein Problem. Wenn Du dann wieder arbeitest und unter der Beitragsbemessungsgrenze verdienst musst Du (da pflichtversichert) in die GKV. Solltest Du darüber verdienen, bleibst Du in der Privaten
  2. in der GKV bleiben und den Hausfrauentarif zahlen (das Einkommen Deiners Mannes wird da als Basis herangezogen)
    Nicht versichert sein ist nicht mehr möglich und auch nicht anzuraten (zum Glück!)
    Ich vermute, dass du Beamtin bist, oder?
    Ist das auch Dein Mann?
    Dann könntest du relativ preiswert in seine Private gehen.
    Grüße
    Hupftiegel

Hallo,

im Hinblick auf die wenigen Infos, die Sie hier angeben, sieht es meiner Meinung nach wie folgt aus:

zu Ende der Elternzeit haben Sie die Möglichkeit, sich familienversichern zu lassen, also über Ihren Ehemann. Sie selbst sind nicht berufstätig und Ihr Ehemann ist privatversichert, weshalb er Sie gegen eine Prämie, die Abhängig von seiner Versicherung ist, in seinen Vertrag mit hinein nehmen kann bzw. sind Sie dann über Ihn mitversichert. Dazu sprechen Sie am Besten mit der Versicherung Ihres Ehemannes. Eine weitere Möglichkeit ergibt sich für Sie, wenn Sie unmittelbar nach Ende der Elternzeit wieder in ein Berufsverhältnis einsteigen, denn dann wären Sie wieder bei der GKV pflichtversichert (so auch bei Empfang von ALG oder ALG2, was aufgrund der Unterhaltspflicht Ihres Ehegatten wohl möglich eh nicht in frage käme). Weiterhin haben Sie jederzeit die Möglichkeit sich freiwillig bei der GKV zu versichern (ca. 150,-€/Monat) sollte die Prämie für den Einstieg in die Privatversicherung Ihres Ehegatten höher als der Betrag für die freiwillige GKV sein.

Im Zweifel direkt mit der GKV und/oder der Privaten sprechen, die helfen gerne weiter!

LG und guten Rutsch!

Vita

Ja das stimmt, KV- und PV-Beitrag. Der Beitrag richtet sich unter Berücksichtigung von Freibeträgen für die Kinder nach deinen Einnahmen und 50% Einnahmen deines Ehegatten. Nähres erfährst du in der Satzung deiner Kasse oder einfach sich telefonisch mal beraten lassen.

Bedeutet dies, dass der gesamte

Beitrag zur GKV von uns zu tragen ist?

Ja

Hallo,

empfehlen würde ich Dir, ein Beratungsgespräch Deiner Krankenkasse in Anspruch zu nehmen. Am besten bald wie möglich, denn dann können Sie verschiedene Angebote/Möglichkeiten miteinander vergleichen. Aufjedenfall benötigen Sie und Ihr Kind(er) eine Krankenversicherung, nur was für Sie die beste Wahl findet man heraus, wenn man das Gespräch mit den Versicherungsunternehmen sucht…ohne Zeitdruck.

Alles Gute.
Michaela Dick

Hallo,

solange du bei dem Unternehmen angestellt bleibst und die Elternzeit offiziell läuft (auch unbezahlt), bist du weiterhin bei der GKV gesetzlich versichert.

Endet aber die Elternzeit offiziell und du hast lediglich einen unbezahlten Urlaub bei deinem Arbeitgeber genommen, endet auch der Versicherungsschutz über den Arbeitgeber bei der GKV.

Das bedeutet du musst dich selber versichern. Entweder in der Privaten oder aber eine freiwillige Weiterversicherung bei der GKV.
Hier bezahlst du für die Familienversicherung deiner Kinder womöglich nichts (ist vom Einkommen deines Ehemannes abhängig)…

Viel Erfolg.

Du hast nur einen kostenfreien schutz bis 3 jahre nach geburt (höchstelternzeit) danach muss der Arbeitgeber abmelden und du musst deine beiträge selbst tragen wenn du dich nicht bei deinem mann versichern kannst