ich habe vor kurzem geheiratet. Nun frage ich mich, wie ist das eigentlich mit der Krankenkasse meiner Frau - sie war als Studentin bislang über ihren Vater versichert.
Wenn ich das richtig sehe, wäre sie jetzt automatisch über mich versichert - ich bin aber privat versichert, das fällt also flach.
Ist sie weiterhin über ihren Vater versichert? Oder muß sie jetzt selber gesetzlich versichert sein? Berechnen sich die Beiträge dann nach ihrem (nicht vorhandenem) Einkommen - oder nach dem Familieneinkommen? Was ist, wenn sie demnächst ihr Studium beendet aber noch keinen Job hat?
Fragen über Fragen, auf die ich noch keine Antwort gefunden habe.
ich habe vor kurzem geheiratet. Nun frage ich mich, wie ist
das eigentlich mit der Krankenkasse meiner Frau - sie war als
Studentin bislang über ihren Vater versichert.
Wenn ich das richtig sehe, wäre sie jetzt automatisch über
mich versichert - ich bin aber privat versichert, das fällt
also flach.
Dann kann sie sich für einen Studentenbeitrag bei der Kasse versichern.
Ist sie weiterhin über ihren Vater versichert? Oder muß sie
jetzt selber gesetzlich versichert sein? Berechnen sich die
Beiträge dann nach ihrem (nicht vorhandenem) Einkommen - oder
nach dem Familieneinkommen? Was ist, wenn sie demnächst ihr
Studium beendet aber noch keinen Job hat?
Erst, wie oben erwähnt eine Studentenbeitrag. Dann, nach Ende des Studiums arbeitslos: beim AA als arbeitlos melden. Wie der Beitrag berechnet wird, bin ich überfragt. Da gibt´s hier Spezialisten. Könnte mir vorstellen, dass nach Deinem Einkommen gefragt wird.
Die Möglichkeit der Privatversicherung gibts auf alle Fälle. Und wenn Du keine tollen Ansprüche stellst, kann man das recht moderat angehen.
Grüße
Raimund
ich habe vor kurzem geheiratet. Nun frage ich mich, wie ist
das eigentlich mit der Krankenkasse meiner Frau - sie war als
Studentin bislang über ihren Vater versichert.
Wenn ich das richtig sehe, wäre sie jetzt automatisch über
mich versichert - ich bin aber privat versichert, das fällt
also flach.
Ist sie weiterhin über ihren Vater versichert? Oder muß sie
jetzt selber gesetzlich versichert sein? Berechnen sich die
Beiträge dann nach ihrem (nicht vorhandenem) Einkommen - oder
nach dem Familieneinkommen? Was ist, wenn sie demnächst ihr
Studium beendet aber noch keinen Job hat?
Fragen über Fragen, auf die ich noch keine Antwort gefunden
habe.
Hallo Martin Eckel,
also wie raimund schon sagte, gilt zunächst die studentische Versicherung weiter.
allerdings wenn deine Frau mal einen Job bekommen sollte, solltest du sie vorher in der privaten anmelden. Hat sie erstmal den Job begonnen, kann sie u.U. wegen Nichterreichen der Bemessungsgrenzen nicht mehr wechseln.
Wenn ihr allerdings Kinder plant, dann solltet ihr deine Frau über eine GKV laufen lassen und sie zusätzlich über eine Private Zusatzversicherung deiner Versicherungsklasse gleichstellen.
Oder soll deine Frau und deine Kinder aus Sparsamkeit schlechter versichert sein als du?
allerdings wenn deine Frau mal einen Job bekommen sollte,
solltest du sie vorher in der privaten anmelden. Hat sie
erstmal den Job begonnen, kann sie u.U. wegen Nichterreichen
der Bemessungsgrenzen nicht mehr wechseln.
Ist dieses tatsächlich möglich? Ich dachte mit einer Arbeitsstelle und Lohn unter der Bemessungsgrenze fällt man automatisch wieder in die GKV zurück…? Ebenso wie ein bereits privat versicherter Arbeitsnehmer, der aufgrund einer Gehaltskürzung wieder in die GKV muß…?
Wenn ihr allerdings Kinder plant, dann solltet ihr deine Frau
über eine GKV laufen lassen und sie zusätzlich über eine
Private Zusatzversicherung deiner Versicherungsklasse
gleichstellen.
Kinder sind geplant, hatte mir das mit der Zusatzversicherung auch schon so angedacht.
Oder soll deine Frau und deine Kinder aus Sparsamkeit
schlechter versichert sein als du?
Nein, aber bei meiner privaten Krankenkasse ging es mir nie um die besseren Leistungen, sondern nur um die (bei meinem Verdienst) geringeren Beiträge
Krank sein darf man als Selbständiger eh nie…
Ist dieses tatsächlich möglich? Ich dachte mit einer
Arbeitsstelle und Lohn unter der Bemessungsgrenze fällt man
automatisch wieder in die GKV zurück…?
Vollkommen richtig! Keine Gefahr.
Ebenso wie ein
bereits privat versicherter Arbeitsnehmer, der aufgrund einer
Gehaltskürzung wieder in die GKV muß…?
Genauso! (Einschränkung: ab 55Jahre)
Wenn ihr allerdings Kinder plant, dann solltet ihr deine Frau
über eine GKV laufen lassen und sie zusätzlich über eine
Private Zusatzversicherung deiner Versicherungsklasse
gleichstellen.
Kinder sind geplant, hatte mir das mit der Zusatzversicherung
auch schon so angedacht.
Oder soll deine Frau und deine Kinder aus Sparsamkeit
schlechter versichert sein als du?
Nein, aber bei meiner privaten Krankenkasse ging es mir nie um
die besseren Leistungen, sondern nur um die (bei meinem
Verdienst) geringeren Beiträge
Krank sein darf man als Selbständiger eh nie…
Wenn das neue Gestz zwangsweise durchgesetzt wird und Du über 4.500 verdienst, dann zahlst Du jetzt einen Beitrag , dass Dir die Ohren runtzerfallen.
Rechne mal nach: Deinen Einkommen mal dem Prozentsatz bis zu einer Höhe von 4.500 €! Na, wirst Du weiß im Gesicht?
Du kannst dann, wenn Du Mehrbettzimmer nimmst (bei der Privaten) eine Familie mit 4-5 Kindern versichern. Wieviel Nachwuchs möchtest Du Dir zulegen?
Grüße
Raimund