Krankenkasse nach Privatversicherung im Studium

Hallo,

Ich hab’ mich in der letzten Zeit damit beschäftigt, ob es möglich ist nach dem Studium als privatversicherte® StudentIn wieder in eine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Die Beiträge der Privatversicherungen nach dem Ende der Versicherung als Familienmitglied (man kann z.B. aufgrund des Alters ausscheiden) sind ja sehr hoch. Ich hab gehört, dass die gesetzlichen Krankenkassen zuvor Privatversicherte ungern aufnehmen. Dabei versteh’ ich die Begründung der Krankenkassen nicht und ich weiß auch gar nicht, ob das immer gilt, oder ob z.B. die AOK unter bestimmten Bedingungen doch StudentInnen aufnimmt.
Mich würden auch alle anderen Ideen, Alternativen oder Möglichkeiten sich einigermaßen bezahlbar zu versichern interessieren, wenn es in der oben beschriebenen Situation denn überhaupt welche gibt.

Liebe Grüße,
Marvin

Ich hab’ mich in der letzten Zeit damit beschäftigt, ob es
möglich ist nach dem Studium als privatversicherte®
StudentIn wieder in eine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln.

Wenn du nach dem Studium einen gewöhnlichen versicherungspflichtigen Job annimmst, bist du automatisch wieder gesetzlich (pflicht-)versichert. So war es bei mir.

Wenn du das nicht tust, muss dir leider jemand anderes Auskunft geben :smile:.

Viele Grüße,
Sebastian

Jetzt hab’ ich tatsächlich „nach dem Studium“ geschrieben. Die Variante, die mich interessiert ist allerdings ein noch nicht abgeschlossenes Studium. „Kann man während des Studiums wechseln?“ wäre meine Frage gewesen. Außerdem kann angenommen werden, dass unser hypotetischer Student scheinfrei ist und sich also auf der Stelle exmatrikulieren könnte, um in einer irgendwie bezahlbaren Versicherung aufgenommen zu werden, falls das hilft. Er bezieht kein Bafög und ist wahrscheinlich auch nicht mehr Bafög berechtigt.

Man kann dann und nur dann in die gesetzliche Krankenkasse, wenn man versicherungspflichtig wird. Ein Student ist an sich versicherungspflichtig in der Krankenkasse. Wenn das bei unserem Studenten nicht so ist, hat er sich wohl zu Beginn des Studiums befreien lassen, um privatversichert zu bleiben. Diese Befreiung gilt, solange er studiert.

Ich wiederhole: Man kann dann und nur dann wieder in die gesetzliche Krankenkasse, wenn man versicherungspflichtig wird. Und das in der Regel als Arbeitnehmer. (Achtung: Minijob reicht nicht !)Exmatrikulieren muss man sich deshalb nicht unbedingt.

Exmatrikulieren allein bringts auch nicht, wenn die Versicherungspflicht nicht da ist.

Das ist alles gesetzlich geregelt im SGB V. Die einzelnen Kassen haben da praktisch keinen Spielraum.

Gruß

Sind Studentenjobs an der Uni in der Regel „Mini-Jobs“, oder werden studentische Aushilfskräfte versicherungspflichtig? Wie unterscheide ich Mini-Jobs von solchen, die die Versicherungspflicht wiederherstellen?

Vielen Dank für die bisherigen Antworten und im voraus für zukünftige,
Marvin

Sind Studentenjobs an der Uni in der Regel „Mini-Jobs“, oder
werden studentische Aushilfskräfte versicherungspflichtig? Wie
unterscheide ich Mini-Jobs von solchen, die die
Versicherungspflicht wiederherstellen?

Beim eingeschriebenen Studenten reicht eventuell auch ein Nicht-Minijob nicht, solange man weniger als 20h/Monat oder 2 Monate im Jahr arbeitet. Unter diesen Bedinungen darf man nämlich weiterhin studentisch krankenversichert bleiben. Ob man das muss oder ob das freiwillig ist, weiss ich nicht. Ich weiss auch nicht, ob nach Jobende nicht wieder die Befreiung von der GKV während des Studiums weitergilt.

Ich vermute, dass, wenn man sich exmatrikuliert, ein Job mit mehr als 400 Euro/Monat Verdienst zur Wiederherstellung der gesetzlichen Versicherung funktionieren würde.

Grüße,
Sebastian

Vielen Dank Sebastian,

Kann die Vermutungen noch jemand verifizieren oder widerlegen, oder mir nen Tipp geben, wo man rechtlich gültige Aussagen findet, auf die man sich beziehen könnte?

Grüße

Kann die Vermutungen noch jemand verifizieren oder widerlegen,

Welche Vermutung ? Die Aussagen, die Du bekommen, hast sind korrekt. Hat sich der Student einmal von der GKV-Pflicht befreien lassen, wirkt diese Befreiung für das gesamte Studium. Erst durch eine eine versicherungspflichtige Beschäftigung wird diese Befreiung beendet.

oder mir nen Tipp geben, wo man rechtlich gültige Aussagen
findet, auf die man sich beziehen könnte?

Auch den hast Du bereits bekommen. Das SGB V regelt diese Dinge.

Wenn Du unbedingt einen Weg suchst, wieder in die GKV zu kommen, wäre ein Gespräch mit einer Krankenkasse sinnvoll. Aber die werden Dir auch nichts anderes sagen können.