Eine Frau, die mit Ihrem Ehegatten bei der
‚Postkrankenkasse‘ versichert war,
musste jetzt nach der Scheidung die Krankenkasse zwangsmäßig verlassen.
Entsprechend sind alle eingezahlten Rückstellungen usw. verfallen.
Ist dies rechtmäßig?
Ich dachte, dass nach einer Scheidung ein Ehepartner immer zu den gleichen Bedingungen
in der Krankenkasse übernommen werden muss?
Vielen Dank für eine Auskunft!
Grüße
Carolin