Krankenkasse Nachzahlung bei Einstellung

Jemand war jetzt knapp 7 Jahre Selbstständig und hatte in dieser Zeit keine Krankenversicherung. Grund: Mehrere Anfragen bei privaten Krankenversicherungen inkl. Medizincheck wurden abgelehnt. Zusätzlicher Grund: Er hat einen negativen Schufaeintrag. Die gesetzliche Krankenkasse hat jetzt angeboten ihn zu nehmen, wenn er die Beiträge für die letzten 7 Jahre rückwirkend zahlt. Das sind ca. 30.000€ !

Frage: Wenn er sich jetzt fest anstellen lassen würde, muss er dann auch rückwirkend zahlen? oder sogar der neue Arbeitgeber? Ansonsten wäre dies doch eine Lösung oder?

Vielen Dank für die Antworten!!

Guten Tag mp81369,

die freundlichen Helfer in diesem Forum freuen sich auch über Anrede und Gruß!

Die Krankenversicherung ist seit einigen Jahren aus gutem Grund obligatorisch. Ab wann genau hängt davon ab, ob du zuletzt gesetzlich oder privat versichert warst.

Für die fehlende Zeit musst du die Beiträge nachzahlen, wobei es bei der privaten einen Nachlass gibt, weil rückwirkend kein Leistungsanspruch besteht. Bei der gesetzlichen gibt es einen Säumniszuschlag, daher die hohe Forderung.

Ein Arbeitgeber zahlt immer nur für die Zeit der Beschäftigung. Warum sollte er auch für deine Versäumnisse einstehen. Dein - selbst verursachtes - Problem wirst du nicht auf einen anderen abwälzen können.

Viel Glück!
oscar.

Normalerweise besteht in D erst seit 01.01.2009 Krankenversicherungspflicht für Selbständige.
Somit müssen die Beiträge bis zu diesem Datum nachgezahlt werden.Nach § 186 des 5. Sozialgesetzbuches
können die Kassen diesen Beitrag aber ermäßigen.

Hallo,

entscheidend ist jetzt erstmal, wo derjenige zuletzt krankenversichert war.

Wenn es eine gesetzliche Kasse war, müssen sie ihn nehmen und können die Beiträge ab 1.4.2007 rückwirkend verlangen (5 Jahre, nicht 7). Zusätzlich jede Menge Säumniszuschläge, wenn er nicht glaubhaft machen kann, dass er völlig ahnungslos durch die Welt gegangen ist.
30000 EUR für 5 Jahre entsprechend ca. 500 EUR/Monat sind für einen gutverdienenden Selbstständigen o.k.
Den Nachweis geringerer Einkünfte müssen und werden sie nachträglich nicht akzeptieren.

Die Nachzahlung ist auch zu zahlen, wenn man sich anstellen lässt. Das ist also kein Ausweg.

Bestand zuletzt eine PKV, muss man von einer PKV aufgenommen werden in den Basistarif. Die Strafzahlungen rechnen erst ab 1.2.2009 und sind deutlich geringer.

Ob es noch einen irgendeinen anderen Ausweg gibt kann nur eine individuelle Beratung mit Details klären.

Viel Glück

Barmer

Wenn eine Person über 55 Jahre alt ist und die letzten 5 Jahre nicht gesetzlich Krankenversichert war tritt KEINE Versicherungspflicht in der GKV ein. Es ist also auch noch wichtig wie alt die Person ist.

In der GKV besteht erst seit 01.04.2007 die Pflicht zur Krankenversicherung, es müsste also nur bis zu diesem Datum nachgezahlt werden.

Hallo
die Antwort lautet ja die GKV hat auch dann die Möglichkeit rückwirkend bis zu 4 Jahren plus Säumniszuschlag und Ordnungsgeld zu fordern -
es gibt eine Möglichkeit ( Trick 15 )
als Selbstständiger Künstler bei der KSK anmelden - reicht die Begründung im Net Blogs erstellt zu haben und das ganze mit geringen Einkommen - dann kann er Glück haben und mit 3000,-€ davon kommen. Dazu benötigt er aber einen Fachmann der ihm hilft.

Hallo,
wenn er durch eine Anstellung krankenversicherungspflichtig wird, müssen die gesetzlichen KK ihn ab Beschäftigungsbeginn versichern. Eine Nachzahlung für die zurückliegende Zeit muss nicht erfolgen.

VG ayro

Hallo mp81369,

es spielt keine Rolle, die Pflicht zur Krankenversicherung gilt seit folgendem Zeitraum:

gesetzlichen Krankenkasse (seit dem 01.04.2007)
oder
private Krankenversicherung (seit dem 01.01.2009)

Beiträge müssen also erst ab dem jeweiligen Datum nachgezahlt werden, unabhängig von einer Anstellung. Der Arbeitgeber hat nur etwas mit den zukünftigen Beiträgen zu tun, vorher ist dieser Mensch z.B. freiwilliges Mitglied in der GKV und die Nachzahlung kann man nicht umgehen. Ganz Wichtig ist noch dabei, dass derjenige bei der GKV auf eine Sonderverinbarung bezüglich der Säumniszuschläge achtet, ansonsten drohen Zinszahlung von 5% im Monat, also 60% p.a… Das kann unter Umständen die Schludenlast ziemlich schnell erhöhen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.

Beste Grüße
tripleZ

Hallo

leider ist dies nach meinem Wissen fasst korrekt.
Seit dem 01.04.2007 gibt es in der GKV eine Pflicht zur Krankenversicherung, bei den Privaten besteht diese Pflicht seit dem 01.01.2009. Die GKV wird nun die Beiträge für diesen Zeitraum nachfordern, der Dreh mit der Festanstellung funktioniert leider nicht. Das ist ja das verlixte in der Krankenversicherung, es besteht die Pflicht und Du willst, kannst es Dir aber nicht leisten, aufgrund von Nachforderungen usw… Was waren denn die gesundheitlichen Gründe für die Abhlehnungen und um was für einen Schufaeintrag handelt es sich?
Gerne würde ich Euch etwas anders mitteilen, falls ich noch etwas für Dich/Euch tun kann, sende mir einfach eine persönliche Mail an: [email protected]

bis bald
Evi

Warum 7 Jahre?? Die Versicherungspflicht besteht erst seit 01.04.2007 (gesetzlich), davor muß er auf keinen Fall Beiträge nach zahlen.
Wenn er einen Arbeitgeber findet muß der Arbeitgeber die offenen Beiträge nicht begleichen.
Aber das befreit ihn nicht von dem offenen Beiträgen

Die Krankenkasse hat aber laut § 186 des 5. Sozialgesetzbuches einen gewissen Spielraum. Darin steht Das Gesetzt verpflichtet die Kassen, für diesen Fall in ihrer Satzung vorzusehen, ”dass der für die Zeit seit dem Eintritt der Versicherungspflicht nachzuzahlende Beitrag angemessen ermäßigt, gestundet oder von seiner Erhebung abgesehen werden kann.

Die Satzung ist bei jeder gesetzlichen Kasse anders fragt doch mal nach ob es da einen Spielraum gäbe.

Alles Gute

die sicherste Auskunft der und muss der gesetzl. Versicherer geben, bei dem du zuletzt versichert warst.
mfG
Dr. Schamberger

das klappt nur,wenn er noch keine 55 ist,sonst wird das nix

Auch bei einer jetzigen Festanstellung müssen Sie den Betrag nachzahlen. Dass der neue Arbeitgeber da was mitzahlt glaube ich nicht. 1. Wäre er schön blöd - 2. Fehlt dazu die Rechtsgrundlage. Sie können versuchen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung zu verhandeln.
MfG - Leo

Hallo mp81369,

in Deutschland besteht seit dem 01.04.2009 eine KrankenversicherungsPFLICHT. Das Wort PFLICHT bedeutet also nicht : ich will mal oder ich will doch nicht.

Die letzte Krankenkasse (in diesem Fall die private) MUSS den Selbstständigen als ehemaliges Mitglied aufnehmen. Ob die private Kasse das will oder nicht. Auch das ist PFLICHT. Daher ist die gemachte Schilderung nicht gesetzeskonform.

Eine gesetzliche Kasse darf den Selbstständigen gar nicht aufnehmen, denn es MUSS und bleibt immer die letzte Kasse zuständig.

(eine andere Kasse macht sich sogar strafbar, wenn sie den Selbstständigen doch rückwirkend aufnimmt. Die im Ernstfall dann eingezogenen rückwirkenden Beiträge muss die Kasse dann an die letzte zuständige abgeben. Die private würde sich also freuen. Hätte keinen Verwaltungsaufwand und bekäme die Beiträge schön abgeliefert.)

Wenn jetzt eine Beschäftigung aufgenommen wird, dann ist die Frage, wie alt ist der Selbstständige und wie hoch ist sein Einkommen ?

Jünger als 55 Jahre und Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze , dann kann er eine gesetzliche Krankenkasse wählen und könnte die Nachzahlung umgehen. (die Nachzahlung muss immer und ausschliesslich von der letzten privaten Kasse gemacht werden !)

älter als 55 Jahre und Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze , dann muss er in die letzte private Versicherung und muss dann auch dort die rückwirkenden Beiträge nachzahlen.

jünger als 55 Jahre und Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze , dann muss er auch in die letzte private Versicherung und muss auch die rückwirkenden Beiträge nachzahlen.

viele Grüße
sigi-der-schwabe

Hallo,

nein, das ist keine Lösung. Da Sie sich scheinbar ganz bewusst gegen den Krankenversicherungsschutz entschieden haben, kommen Sie um die rückwirkende Zahlung nicht herum. Für die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Nachzahlung ab dem 01.04.2007, für die private ab dem 01.01.2009 nötig. Der Gesetzgeber will, dass es in Deutschland keine nicht versicherten Personen gibt. Also, dann mal viel Erfolg, bei 30.000,00 € wird das eineganz anständige Ratenzahlung.

MfG

N.

Hallo,

die Frage ist schwierig zu beantworten.
Auf jeden Fall will die neue Krankenkasse wissen wo man vorher versichert war.
Ein Anruf bei meiner Krankenkasse, für die ich auch neue Mitglieder werbe ergab:

  1. Man wird fragen, wo dieser Jemand vor 7 Jahren versichert war, denn diese ehemalige Krankenkasse ist die die dann den Jemand wieder aufnimmt.
    Diese wird dann auch die Beiträge der letzten 7 Jahre versuchen zu fordern.
    In der Regel wird aber darauf verzichtet, wenn man begründet dass kein Vermögen da ist, Schulden vorhanden sind, Schufaeintrag u.s.w.
    2.Sollte der Jemand vorher privat versichert gewesen sein würde meine Krankenkasse ihn aufnehmen ohne Rückforderungen.
    Im 2. Fall bei Bedarf nochmals schreiben.
    Gruß
    Franjo