Krankenkasse Nachzahlung

Hallo,

Nehmen wir an, ein gewisser Beitrag wurde monatlich im Jahr 2008 bezahlt. 2010 kommt der ESt-Bescheid für 2008. Der Gewinn wird der KK gemeldet. Daraus ergibt sich dann ein höherer Beitrag. Wird dann eine Nachzahlung von der KK für 2008 und 2009 angesetzt? Und muß diese dann für 2008 oder nur für 2009 bezahlt werden?

Wenn der Gewinn voraussichtlich für 2009 wieder geringer ist, läßt da eine KK mit sich reden, daß 2010 niedrigere Beiträge bezahlt werden können? Stimmt es, daß die zuviel gezahlten Beiträge von der KK nicht zurückerstattet werden?

Gruß und Danke
Bianca

Hallo,

Hallo,

Nehmen wir an, ein gewisser Beitrag wurde monatlich im Jahr
2008 bezahlt. 2010 kommt der ESt-Bescheid für 2008. Der Gewinn
wird der KK gemeldet. Daraus ergibt sich dann ein höherer
Beitrag. Wird dann eine Nachzahlung von der KK für 2008 und
2009 angesetzt? Und muß diese dann für 2008 oder nur für 2009
bezahlt werden?

Also 2008 auf jeden Fall, wie die KK im Falle 2009 handelt sollte abgesprochen werden, es kann jedoch sein, dass sie sich auf die Einkommenssteuererklärung 2008 berufen.

Wenn der Gewinn voraussichtlich für 2009 wieder geringer ist,
läßt da eine KK mit sich reden, daß 2010 niedrigere Beiträge
bezahlt werden können?

Probieren geht über studieren.

Stimmt es, daß die zuviel gezahlten
Beiträge von der KK nicht zurückerstattet werden?

Das weiss ich nicht, vielleicht unsere GKV-Spezies hier . . .

Viele Grüße

Andreas

Hallo Bianca,

Eine Nachzahlung für 2008 steht auf jeden Fall an.
Für 2009 muss mit der Krankenkasse gesprochen werden, welche Einkommenshöhe für die Beiträge angesetzt werden. Hier ist es von Kasse zu Kasse unterschiedlich.

Eine rückwirkende Erstattung evtl. zuviel gezahlter Beiträge durch diei Krankenkasse erfolgt nicht.
Die Kasse begründet dies damit, dass die finanziellen Verhältnisse vom Versicherten wahrheitsgemäß mitgeteilt werden müssen.
Niedrigeres Einkommen muss also immer zeitnah vom Versicherten gemeldet werden. Erst ab dem Zeitpunkt dieser Mitteilung ist eine Beitragsänderung durch die Kasse durchzuführen.

Gruss sigi

Wenn der Gewinn voraussichtlich für 2009 wieder geringer ist,
läßt da eine KK mit sich reden, daß 2010 niedrigere Beiträge
bezahlt werden können?

So würde ich es machen.

Stimmt es, daß die zuviel gezahlten Beiträge von der KK nicht zurückerstattet werden?

Das stimmt, deswegen den beitrag lieber zu niedirig ansetzen und Vorsorge für die Nachzahlung treffen. Zuviel gezahlte Beiträge sind futsch.

Hallo,

die Beitragsbemessung sollte seit 2009 bei allen gesetzlichen Kk gleich gehandhabt werden. Dabei gilt, dass die KV-Beiträge bei Gewinneinkünften nach dem aktuell vorliegenden ESt-Bescheid für die Zukunft berechnet werden. Dieser Beitrag gilt solange, bis ein neuer ESt-Bescheid ergeht, der dann neue Grundlage für die zukünftige Beitragsberechnung gilt.
Das bedeutet, dass für die Vergangenheit keine Veränderung, also weder Nachzahlung noch Erstattung erfolgt.

Eine Ausnahme gibt es nur bei Betriebsneugründungen. Hier wird auf Antrag der Beitrag vorläufig bis zum ersten ESt-Bescheid festgesetzt und dann rückwirkend korrigiert.
Das alles ergibt sich aus den gemeinsamen Bemessungsgrundsätzen. Hier insbesondere in § 7 Abs. 7.
http://www.versicherungswissen.org/KV/Beitrag-freiwi…

Gruß Woko

Hallo,
um das wirklich konkret beantworten zu können muesste man wissen seit wann eine Einstufung bei der Kasse als hauptberuflich Selbständiger besteht.
Gruß
Czauderna