Hallo,
Nehmen wir an, ein gewisser Beitrag wurde monatlich im Jahr 2008 bezahlt. 2010 kommt der ESt-Bescheid für 2008. Der Gewinn wird der KK gemeldet. Daraus ergibt sich dann ein höherer Beitrag. Wird dann eine Nachzahlung von der KK für 2008 und 2009 angesetzt? Und muß diese dann für 2008 oder nur für 2009 bezahlt werden?
Wenn der Gewinn voraussichtlich für 2009 wieder geringer ist, läßt da eine KK mit sich reden, daß 2010 niedrigere Beiträge bezahlt werden können? Stimmt es, daß die zuviel gezahlten Beiträge von der KK nicht zurückerstattet werden?
Gruß und Danke
Bianca