Hallo, ich habe kürzlich schon mal eine Frage diesbezüglich gestellt und weiß jetzt nicht wie ich die Diskussion fortführen kann, weil ich keinen Antwort Link mehr entdecke…
Frage war:
eine Frau ist bei ihrem Mann familienversichert. Die Frau ist hauptberuflich Hausfrau und arbeitet stundenweise im Jahr beratend und erhält 2x im Jahr ein Honorar. Die Krankenkasse hat nunmehr den Steuerbescheid des letzten Jahres in der Hand und verfügt, daß die Frau aufgrund der Höhe des Honorars nicht mehr familienversichert werden dürfe. Das Honorar wird von der Krankenkasse durch 12 Monate geteilt und die Frau soll rückwirkend für 2009 sowie künftig jeden Monat Krankenkassenbeitrag leisten.
Antwort im Forum war, daß diese Aufteilung auf 1 Jahr zulässig sei.
Eine andere Quelle sagt aus, daß aber trotz Überstiegen der Einkommensgrenze (Jahresgehalt:12=360) eine Familienversicherung in Betracht kommen kann, wenn nur in zwei Monaten des Jahres die Grenze von 360 Euro Überschritten wird. Es kommt also doch auch auf die zeitliche Verteilung der Einnahmen innerhalb des Jahres an. Die hauptberufliche Tätigkeit als Hausfrau und Mutter muß mehr Zeit beanspruchen als die nebenberufliche Tätigkeit.
Wie kann ich das gesetzlich nachweisen, gibt es da Quellen?
Nochmal vielen Dank, ich freue mich über Feedback!
Viele Grüße
Chris
Fundbüro
Hallo Chris,
du meinst folgende Frage:
/t/aus-familienversicherung-da-zeitweise-selbstaendi…
Gruß Woko
stimmt, und genau darauf habe ich irgendwie keine Möglichkeit zu antworten bzw. die Frage mit den neuen Infos zu erweitern.
Und? Was ist mit der neuen Info- daß 2 Monate mehr als 360 (365) verdienen geht? Wie kann Frau das untermauern gegenüber die GKV? Und wie kann sie beweisen hauptberuflich Mutter und Hausfrau zu sein?
Hallo,
diese Regelung gilt bei regelmäßigem Arbeitnehmereinkommen. Hier ist ein zweimaliges Überschreiten der mtl. Entgeltgrenze im Jahr unschädlich für den Familienhilfeanspruch. In diesem Falle liegt aber augenscheinlich ein anderer Sachverhalt vor. Hier werden offensichtlich Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit bezogen, die verteilt aufs Jahr insgesamt die Grenze überschreiten. Eine eindeutige zeitliche Zuordnung ist dann schwierig. Das bedeutet aber nicht, dass man die KK vom Gegenteil überzeugen kann. Absolute Regeln gibt es hier nicht.
Gruß Woko
"Das bedeutet aber nicht, dass man die KK vom
Gegenteil überzeugen kann. Absolute Regeln gibt es hier nicht."
Hallo Woko,
das sieht ja aus wie reine Willkür. Es müßte doch machbar sein die GKV zu überzeugen, zumal auch wirklich nur die Höhe des Honorars ausschlaggebend ist (die GKV wittert augenscheinlich Geld) und alle anderen Faktoren gegen eine hauptberufliche Selbständigkeit sprechen - allem voran die Arbeitszeiten, die wöchentlich unter 10 Stunden liegen, teilweise wird gar nicht gearbeitet, so daß man nicht von regelmäßiger Arbeit sprechen kann. Sollte sich die Frau lieber einen Anwalt nehmen? Was besonders seltsam ist: Der Mann hat zum Dezember 2008 in die neue GKV gewechselt und das Ehepaar hat den Sachverhalt seinerzeit genau geschildert, sogar dreimal, und die GKV hat eine Familienversicherung gewährt. Im Januar 2010 kommt dann der Bescheid, man hätte anhand des Steuerbescheides von 2008 nachträglich geprüft und würde nun der Frau die Familienversicherung zum 1.6.09 rückwirkend kündigen - da sie den Steuerbescheid von 2008 mit einer vergleichbaren Summe am 31.5.09 erhalten hat und man dies nun als Stichtag nehmen würde.
Abgesehen davon, daß das Ehepaar wegen der 18monatigen Bindung noch nicht mal die GKV wechseln kann zu einer GKV, die den Fall anders sieht! Pech, daß das Ehepaar im Dez 2008 gewechselt hatte, wobei es sich ja im Vorhinein extra mit der GKV auseinandergesetzt hatte, ob eine Familienversicherung möglich ist!
Viele Grüße Chris