Aus Familienversicherung da zeitweise selbständig?

Guten Tag,
eine Frau ist bei ihrem Mann familienversichert. Die Frau erhält 2x im Jahr ein Honorar für eine stundenweise Beratungstätigkeit. Es besteht kein Arbeitsvertrag und die Frau ist nicht gewerbesteuerpflichtig, da das Unternehmen in USA ist. Allerdings zahlt sie korrekterweise Steuer. Die Frau versteht sich hauptberuflich als Mutter. Das Honorar ist gut und die Krankenkasse hat nunmehr den Steuerbescheid des letzten Jahres in der Hand und verfügt, daß die Frau aufgrund der Höhe des Honorars nicht mehr familienversichert werden dürfe. Das Honorar wird von der Krankenkasse durch 12 Monate geteilt und die Frau soll rückwirkend für 2009 sowie künftig jeden Monat Krankenkassenbeitrag leisten. Darf die Krankenkasse das wirklich tun?
Müßte die Frau - wenn überhaupt - nicht nur auf die 2 Honorare im Juni und September Krankenkassenbeitrag leisten? Kann die Kasse die Familineversicherung wirklich nachträglich ausschließen und Nachzahlungen fordern? Darf sie wirklich die 2 Honorare auf 12 Monate umlegen und wie ein regelmäßiges Einkommen behandeln? Kann man es der Frau zumuten im nächsten Jahr Beiträge monatlich zu bezahlen, obgleich sie erst Mitte nächsten Jahres überhaupt eine Zahlung für Beratungstätigkeit erhält? Was kann sie tun?
Danke für Tips!
Viele Grüße Chris

jeden Monat Krankenkassenbeitrag leisten. Darf die
Krankenkasse das wirklich tun?

Sie muss es sogar.

Müßte die Frau - wenn überhaupt - nicht nur auf die 2 Honorare
im Juni und September Krankenkassenbeitrag leisten?

Nein.

Kann die
Kasse die Familineversicherung wirklich nachträglich
ausschließen und Nachzahlungen fordern?

Ja.

Darf sie wirklich die 2 Honorare auf 12 Monate umlegen und wie ein :regelmäßiges Einkommen behandeln?

Ja.

Kann man es der Frau zumuten im nächsten Jahr Beiträge monatlich zu bezahlen,

Ja.

erhält? Was kann sie tun?

Entweder für regelmäßige Einkünfte sorgen oder einen Mini-Job annehmen.

Hallo,

es ist nicht ersichtlich, ob das Honorar für eine Tätigkeit über einen längeren Zeitraum gilt und nur die Auszahlung im Juni und September kumuliert erfolgt. Oder wird tatsächlich nur im Juni und September gearbeitet. Sollte das der Fall sein, dann handelt es sich nicht um regelmäßiges Entgelt und die Regelung von kurzfristigen Beschäftigungen ist entsprechend anzuwenden. Das bedeutet, dass ein Familienhilfeanspruch besteht, wenn die Tätigkeit nicht mehr als 2 Monate im Kalenderjahr ausgeübt wird. Die Höhe des Einkommens spielt dann keine Rolle.

Gruß Woko

entsprechend anzuwenden. Das bedeutet, dass ein
Familienhilfeanspruch besteht, wenn die Tätigkeit nicht mehr
als 2 Monate im Kalenderjahr ausgeübt wird. Die Höhe des
Einkommens spielt dann keine Rolle.

Das sollte doch wohl von der GKV abgefragt worden sein, bevor ein solcher Bescheid ergeht oder erwarte ich da zu viel ?

…nicht nur in diesen 2 Monaten, aber auf alle Fälle nur stundenweise und nicht mehr als 18 Stunden im Monat…

Frau hat mehrmals Fragebögen eingeschickt, Daten waren der KK also bekannt…

Davcon war ich in meiner Antwort auch ausgegangen.

Hallo,
so wie geschildert fand die Tätigkeit über das Jahr verteilt statt - dies bedeutet dass das Einkommen auch für das gesamte Jahr verteilt wird - ja, und wenn dann die entsprechenden Grenze überschrittten wird, dann endet die Familienversicherung.
Gruß
Czauderna

So ist es
Hallo,

so wie Guenter das schreibt ist das richtig. Usprünglich war ja nicht ersichtlich, dass die Arbeit verteilt und nur als zweimalige jährliche Summe bezahlt wird. Mein Hinweis war nur für den Fall gedacht, dass die Zahlung mit der Arbeitszeit übereinstimmt.

Gruß Woko

Auch Krankenkassen können irren
Hallo Nordlicht,

auch Krankenkassen können irren, wenn sie eine Sachverhalt falsch beurteilen. Das gilt dann, wenn nur das Einkommen ohne die zeitliche Zuordnung bewertet wird. Da aber inzwischen durch die Klarstellung des Fragestellers klar ist, dass es sich nicht um eine kurzfristige sondern Dauerbeschäftigung handelt, ist dieser Punkt geklärt. Die KK wird wohl richtig entschieden haben.

Gruß Woko