Krankenkasse oder Arbeitsamt

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem.
Ich bin seit Dezember 09 Krankgeschrieben war am 17 u. 18.12 09 im Krankenhaus habe von denen auch ne Krankmeldung bekommen.
Bin dann am 22.12.09 zu meinem Hausarzt und habe mir eine Folgebescheinigung geholt.
Auf der stand aber der 22. und nicht der 21. 12.09, am 21 konnte ich nicht weil ich auf Grund meines Bandscheibenvorfalls den ich habe mich nicht bewegen konnte.
Heute am 15.01.2010 sagt mir meine Krankenkasse das ich nur bis zum 20.12.09 Krankengeld bekommen würde, da ja am 21.12.09 keine Meldung da war bzw. ist. Rückwirkend schreiben kann meine Ärztin nicht und ich schau ja auch nicht auf das Datum von wann bis wann sie das ausgestellt hat.
Das schöne ist ich bin nun 3 Wochen im Verzug beim Arbeitsamt die zahlen nicht Rückwirkend und die Krankenkasse weigert sich auch.
Was soll ich nun tun?
Mir fehlt das Geld von 3 Wochen meine Miete ist zum Teil auch noch offen.
Bekomme nichts von der Krankenkasse zurück und auch nicht vom Arbeitsamt nur weil die Krankenkasse sich da 3 Wochen Zeit lässt mir das mitzuteilen sonst wäre ich ja am 22.12.09 gleich zum Amt gegangen.

Mfg

Chris

Hallo Chris,

Nun das mit Rückwirkend ausstellen ist so eine sache, ein Arzt von mir hat es mal
gemacht ein anderer sich geweigert. Also wo ein Wille da auch ein Weg.

Was ich fast nicht glauben kann ist das Du für 3 Wochen kein Geld bekommst, da
es sich ja nur um einen Tag handelt und danach die Folgebescheinigung vom Arzt
greift. Du somit wieder Anspruch hast auf Krankengeld da es sich ja um die
gleiche Erkrankung handelt.

Was ich jetzt auf jeden Fall tun würde ist erst mal Einspruch einlegen mit dem
Verweis auf deine Krankheit (sollte denen ja auch bekannt sein) und evtl. auch
noch rein schreiben, das es dir halt am 21.12 nicht möglich war da Du dich nicht
bewegen könntest. Wobei die natürlich sagen könnten: Dann hätten sie den Arzt
anrufen können und sich die schicken lassen können bzw. einen Hausbesuch
anfordern können.

Was ich allerdings für rechtlich bedenklich halte (zumal es sich ja um die gleiche
Krankheit handelt) das die Krankenkasse trotz Krankenschein die Zahlung für die
Zeit ab dem 22.12 verweigern kann. Klar sind sie im Recht wenn sie sagen für den
21.12 zahlen wir nicht. Denke mal das ist aber auch nicht das Thema sondern
eher schon die Zeit ab dem 22.12 wo du ja sehr wohl krank geschrieben warst.

Was noch eine Idee wäre, wäre halt ein Ärztliches Attest, das besagt, das Du dich
halt in sehr schlechtem Zustand befunden hast und aus Sicht des Arztes dich halt
nicht bewegen konntest.

Somit kannst Du dann wenigstens nachweisen, das Du keine Möglichkeit hattest
das gewünschte Papier beizubringen.

Gruß
Hans

Dies ist immer eine schwierige Situation, grundsätzlich dürfen Arbeitsunfähigkeiten nur vom behandelnden Arzt bestätigt werden und rückwirkend macht dies keiner. Wir akzeptieren auch, wenn der Kunde sich von deinem behandelnden Krankenhausarzt die AU bescheinigt und so die Lücke füllt. Die Lücke hat noch ein weiteres Problem, wenn das KG eingestellt wird, dann besteht auch kein Versicherungsschutz mehr und danach kann auch keine erneute Arbeitsunfähigkeit wieder Krankengeldanspruch auslösen, weil man ja nicht versichert ist. Bitte umgehend zum Arbeitsamt, dass ab nun wieder Versicherungsschutz besteht und danach mit dem KH die Lücke vom 18.12. 22.12. besprechen, er kann dies nur formlos bestätigen, dies dann abgeben und abwarten. Sollte sich die Krankenkasse nicht bewegen, Widerspruch einlegen und beim Sozialgericht einstweiligen Rechtsschutz beantragen, da das Krankengeld ja zur Bestreitung des Lebensunterhalt notwendig ist. geht aber nur, wenn man einen Arzt im Krankenhaus findet, der die Bescheinigung ausstellt. Viel Glück… und eventuell mal einen Anwalt hinzuziehen,

ich würde Ihnen raten einen Fachanwalt für Sozialrecht
zu kontaktieren-ich kenne einen guten und tüchtigen in Berlin, mit Prozesskostenhilfe die Sie beantragen entstehen Ihnen dann auch keine Kosten.

mit besten Grüßen

aus Berlin

Hallo,

das ist ein Problem… Wenn das Krankenhaus Sie nur für die beiden Tage krank geschrieben hat und Ihnen für den 19.12. und 20.12. und 21.12. die Meldungen fehlen, hat die Krankenkasse recht. Warum sich die KK allerdings erst am 15.01 meldet, kann ich nicht nachvollziehen. Es ist ja auch wichtig, dass die AU-Meldungen SOFORT der Krankenkasse vorgelegt werden, dies steht ja auch jeder Meldung fett drauf… Haben Sie keinen Gehaltsfortzahlungsanspruch über den Arbeitgeber?

So hart das klingen mag, es ist Ihre Aufgabe, dass die Krankmeldungen durchgehend ausgestellt sind. Wessen Aufgabe ist es denn sonst?

Mfg

Matthias Wolf