Hallo Fachleute,
am 01.01.2011 gibt es ja eine neue Regelung bezüglich Krankenkassen
Versicherungspflicht. Es werden nicht mehr die letzten 3 Jahre
betrachtet sondern lediglich das letzte oder gegebenenfalls auch nur
das Aktuelle.
Wenn ein AN gesamt 2010 beschäftigt war und die Grenze nicht
in dem Jahr überschritten hat, nachweislich (Vertrag) im Jahr 2011
die Grenze zur Versicherungspflicht überschreiten wird, kann er
sich ab 01.01.2011 privat Versichern?
Aktuelle Meinung der AOK und TKK ist „nein“, er muß erst ein Jahr
über der Grenze sein. Die privaten Versicherungen sehen das allerdings
ganz anders. Dort existieren zwei mir bekannte Meinungen:
-
Wenn vertraglich zugesichert ist das der AN 2011 über dem Satz ist,
braucht der Arbeitgeber der gesetzlichen Versicherung nur mitzuteilen,
das der AN nicht mehr pflichtversichert ist. -
Wenn das Dezembergehalt 2010 plus 1/12 aller vertraglich
zugesicherten Sonderzahlungen über dem Satz ist dann kann er sich
privat versichern.
Wer weiß denn nun genaues?
Danke, der Plem