Krankenkasse Rechnung gerechtfertigt? WICHTIG

Hallo liebe Leser,

ich hoffe es geht euch gut. Ich habe mal eine Frage und hoffe auf zahlreiche Informationen.
Eine Person hatte sich selbständig gemacht und freiwillig gesetzlich versichert. Ebenso sollte auch eine neue Karte folgen. Die Krankenkassenkarte wurde über ein halbes Jahr nicht zugeschickt. Trotz mehrmaliger Erinnerung, Schreiben u. Telefonate kam nie eine Karte an. Irgendwann wurde die versicherte Person krank und musste dringend ein Arzt aufsuchen. Da diese aber keine Karte hatte, weigerte sich jeder Arzt bei den neu hinzugezogenen.
Ohne die Karte wollte kein Arzt das Risiko eingehen hieß es. Jetzt wurde die Kasse gekündigt. Allerdings wollte die Person fristlos kündigen aber dies ließ die Krankenkasse nicht zu. Es wurde fristgerecht einer Kündigung zugestimmt.
Jetzt kam die Rechnung für den Betroffenen für einen Zeitraum von 2 Monaten.
Meine Frage ist es:
Muss die Person die Rechnung zahlen trotz dass sie während dieser Zeit zu keinem Arzt konnte?
Sie musste sich selbst alles von der Apotheke kaufen und sich selbst helfen.
Oder kann/muss die Krankenkasse was am Preis machen?
Ich würde mich über eure Antworten freuen.

Hallo,
danke, es geht mir gut !!
Also, das ist ja eine unglaubliche Geschichte - die Kasse war nicht in der Lage eine Krankenversichertenkarte auszustellen, und das über sechs Monate hinweg. Und als du zum Arzt musstest konnte kein Ersatzanspruchsausweis durch die Kasse an den Arzt geschickt werden ??
Den Beitrag an die Kasse aber hast du gezahlt ??
Jetzt sollst du die Arztrechnung bezahlen weil er dir vorher auch die Medikamente per Privatrezept verordnet hat ??
Du siehst eine ganze Masse ??, die ich da als Antwort habe.
Als Mitarbeiter einer Kasse kann ich da nur sagen - so etwas kann doch eigentlich nicht passieren - wieso hat du dir das alles so gefallen lassen ?? - schon wieder eine Frage als Antwort - sorry.
Gruss
Czauderna

Hi,

auch mir geht es gut.

Also, das ist ja eine unglaubliche Geschichte - die Kasse war
nicht in der Lage eine Krankenversichertenkarte auszustellen,
und das über sechs Monate hinweg.

So unglaublich ist das nicht - hat bei mir auch etwa so lange gedauert (HKK Bremen, nur zur Info - hoffe du arbeitest nicht da!).

Und als du zum Arzt musstest
konnte kein Ersatzanspruchsausweis durch die Kasse an den Arzt
geschickt werden ??

Das wundert mich auch - denn wenigstens das hat damals bei mir geklappt.

Den Beitrag an die Kasse aber hast du gezahlt ??
Jetzt sollst du die Arztrechnung bezahlen weil er dir vorher
auch die Medikamente per Privatrezept verordnet hat ??

Wenn wir auf diese Fragen „ja“ als Antwort annehmen, ist die Antwort auf die ursprüngliche Frage eigentlich klar:
Vertrag mit der Kasse besteht. Daher kann diese auch die Beiträge einfordern. Der Patient kann natürlich auf eine vollständige Erstattung seiner Behandlungskosten bestehen - wenn die durch die Privatabrechnung höher sind als der Kassensatz, dann soll das der Kasse mal eine Lehre sein nicht so rumzutrödeln - denn die Schuld für diese Mehrkosten liegen eindeutig bei der Kasse und sind daher auch von dieser zu tragen.

Gruß

Anwar