Hallo,
wir haben heute einen sehr netten Anruf von der Apotheke bekommen:
Wir hätten doch am 16.7.2010 (das ist jetzt also über ein Jahr her) ein Rezept für Artelac EDO (das sind Augentropfen für mehr Feuchtigkeit) abgegeben. Weil die AOK Plus aber wohl nur ein mal im Jahr eine Abrechnung mache, wäre denen jetzt erst aufgefallen, dass das Artelac EDO nicht mehr als Medikament behandelt werden würde und voll gezahlt werden müsse. So wurde die Zahlung des „was auch immer“ abgelehnt und jetzt hätte die Apotheke das Geld sehr gerne von uns.
Wir haben derweil nichts von der Krankenkasse bekommen.
Was ist jetzt zu tun, bzw. können wir machen. Unser sohn ist auf die Augentropfen angewiesen für gesunde Augen und die Tropfen ksoten normal ca. 25 Euro. Mit rezept haben wir ja nur 93 cent bezahlen müssen. Ein Gewaltiger unterschied, gerade wenn man bedenkt, das wir die ja über ein Jahr so gekauft haben und da dann demzufolge noch mehr komische Abrechnungen kommen werden.
Hoffe uns kann jemand n Tipp geben.
Interessant wäre da ja die rechtliche Situation, da ich meine das uns Die Apotheke das Zeug nun mal für 93 Cent verkauft hat und es jetzt hoffentlich nicht mehr mein Problem ist.
Bitte,sofort Rücksprache mit dem Arzt halten,denn der kann das Rezept kennzeichnen,da dies ja dauernd gebraucht wird,
Hallo, das die Feuchtigkeitstropfen nicht mehr von den Kassen bezahlt werden ist leider so.
Aber nach 1 Iahr kann die Apotheke keine Rückforderung mehr erheben, da es dem Apotheker zum damaligen Zeitpunkt schlicht nicht aufgefallen ist.
Sie reagieren erstmal gar nicht und verweisen das Sie noch kein Schreiben von der Krankenkasse bekommen haben.
Wenn die Apotheke mit Mahnungen und Inkassoandrohungen reagiert würde ich mir persöhnlich auf Grund der geringen Summe überlegen ob Sie es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen.
Herzlichen Gruß Gaby
Die AOK hat keinen fehler gemacht… die bekommen die Rezepte erst so spät zur Prüfung von den Abrechnungsstellen der Apotheken.
Die Apo. hätte die Rechtslage kennen müssen und nicht auf Rezept abrechnen dürfen. Wenn Sie den offenen Betrag an die Apo. zahlen, ist dies eine Gefälligkeit für die Apo…
An der Rechtslage hat sich bisher nichts geändert. Ein Möglichkeit der Abrechnung auf Rezept gibt es nicht, soweit ich weiss.
Gruß, Christian
Hallo,
eine nachträgliche Rückforderung von Geldern nach einer Abrechnungsprüfung beim Versicherten ist NICHT zulässig! Bitte die Apotheke freundlich darauf hinweisen, dass nichts gezahlt wird und dass das deren Problem ist.
Für die Zukunft würde ich mich allerdings mit der Kasse in Verbindung setzen und nachfragen, wie es mit der Kostenübernahme aussieht und ob das Medikament tatsächlich nicht über die Kasse abgerechnet werden kann. Ggf. kann dann ja nach Absprache mit dem Arzt ein anderes Medikament mit gleichem Wirkstoff gefunden werden, das abgerechnet werden kann.
Grüße
Ralf
Hallo,
keine Angst: als gesetzlich Versicherter haben Sie sich darauf verlassen, dass die Apotheke weiß, was sie tut. Der Arzt hat das Arzneimittel wohl auch auf ein Kassenrezept (rosafarben) verordnet. Die Apotheke hat zu prüfen, ob dieses Arzneimittel verordnungsfähig ist. Im Zweifel kann sie sich ja mit der betreffenden Krankenkasse in Verbindung setzen. Da die Apotheke Ihnen das Arzneimittel abgegeben hat und nur die Zuzahlung verlangt hat, hat sie eben einen Fehler gemacht, für den Sie nicht gerade stehen müssen. Ob diese Augentropfen heute noch verordnet werden können, müssen Sie mit Ihrem Arzt besprechen. Es kann schon sein, dass dies mittlerweile nicht mehr verordnungsfähig ist.
Mfg
Matthias
Guten Tag,
verstehe ich ehrlich gesagt nicht.
Entweder ist es verschreibungspflichtig und der Arzt hat ein Kassenrezept ausgestellt oder eben nicht.
Sie als Patient können doch nicht wissen was verschreibungspflichtig ist und was nicht. Wenn die Apotheke ihnen das so abgegeben hat haben die m.E. nach Pech gehabt.
MfG
Thomas Heinold
Hallo, s.lobinger!
Wenn sich die Apotheke so spät meldet, ist das ihre Sache. In der Regel legt man das Rezept vor und es wird abgerechnet. Die können zeitgenau im Computer nachsehen, ob die Kasse die Kosten trägt- also Rezeptgebür zu zahlen ist- oder nicht.
Außerdem würde ich den Augenarzt bitten ein kostengünstigeres, aber gleichwertiges Medikamentrezept auszustellen.
Viele Grüße und alles Gute- Schaddie
Gezahlt werden muss der Betrag erstmal nicht, dass ist eine Verbindlichkeit, die nur der Apotheke auferliegt.
Zu der jetzigen Kostensache: Schwarz/Gelb sagte damals bei der Wahl in der Krankenversicherung muss die Eigenverantwortung gestärkt werden und DASS ist die Eigenverantwortung.
Wollt mal Danke sagen für die guten Antworten.
Die Apotheke hatte sich auch nicht mehr gemeldet, schriftlich kam ohnehin nie etwas (was ich dann erwartet hätte wäre es doch anders gewesen).
Es stellte sich heraus, dass die Tropfen gerne verschrieben würden, weil sie eben beliebt bei den Augenärzten sind, aber seit letztem Jahr eben nicht mehr von den Kassen bezahlt würden.
Es gibt aber genau die selben tropfen etwas billiger (ich meine irgendetwas ist nicht drin, was aber für die Wirkung nicht relevant ist).
Die günstige Variante wird aber weiterhin übernommen und so kontrollieren wir jetzt einfach immer, dass der Doc nicht wieder aus versehen Artelac EDO sondern nur Artelac auf schreibt.
Hallo, s.lobinger!
Danke für den Dank. Ist nicht selbstverständlich und man freut sich über eine Rückmeldung.
Frohes Fest und einen guten Rutsch!- Schaddie