Hallo, wie sieht es eigentlich aus wenn es zwischen Person X und Person Z einen Streit bzw eine Rangelei gab. Dabei wurde Person Y so stark verletzt und fuhr ins Krankenhaus wo er auch ein paar Tage aufgenommen wurde. Es wurde keine Anzeige erstattet und niemand hat diese Rangelei gesehen. Nun meldet sich die Krankenkasse von Person Y bei Person X und fordert Schadensersatz. Muss Person X diesen Schadensersatz folge leisten? Er hat diese Tat nirgends zugegeben.
was wurde denn im krankenhaus gemeldet? ich würde jetzt mal folgendes vermuten: bei der aufnahme wurde gesagt, wer person Y verprügelt hat. das wurde dort so protokolliert und an die versicherung weiter gegeben. jetzt versucht die versicherung natürlich sich das geld zurück zu holen.
die frage ist: was passiert, wenn X darauf nicht reagiert oder behauptet, das war nicht so? vermutlich versucht dann die versicherung mit anderen mitteln an ihr geld zu kommen.
Hallo,
der zivilrechtliche Anspruch auf Schadensersatz ist von strafrechtlichen Ermittlungen oder Entscheidungen vollkommen unabhängig.
Im geschilderten Fall ist die KK nicht verpflichtet abzuwarten, ob der Geschädigte überhaupt Strafanzeige erstattet oder gar den rechtskräftigen Abschluß eines Strafverfahrens.
&Tschüß
Wolfgang