Hallo,
folgender Fall:
Jemand meldet sich ab Januar 2008 selbständig, ist aber noch bis Oktober 2008 hauptberuflich Student und verdient dennoch regelmässig Geld durch die selbständige Tätigkeit wodurch er am Jahresende auf einen Bruttogewinn von ca. 33000 € kommt.
Die Krankenkasse möchte dann im Jahr 2009 feststellen, ob er bereits das ganze Jahr 2008 hauptberuflich selbständig war. Durch geeignete Nachweise in Form einer monatlichen Einkommensaufstellung für 2008 wird allerdings erst ab Oktober die Selbständigkeit als „hauptberuflich“ festgesetzt!
2010 wird dann auch der amtliche Steuerbescheid von 2008 bei der KK eingereicht um die Beiträge neu zu kalkulieren - aufgrund eines Zufalls, bzw. eines hohen Rechnungseingangs (ca. 9000 €) im November 2008 wird nun aber nur der Schnitt der drei Monate Hauptberuflichkeit von 2008 gebildet und es ergibt sich für die KK ein Monatsdurchschnittseinkommen von über 3750 € brutto und daraus eine sehr hohe Rückzahlung aufgrund der Höchstbeitragsbemessungsgrenze.
Die KK verlangt nun rückwirkend ab 10/08 bis 02/10 insgesamt ca. 5000 € an Beitragsrückzahlungen, da für jeden Monat von 01/2009 bis 02/2010 der Höchstbeitrag kalkuliert wurde!
Ist das ein normaler Vorgang? Warum wird 2008 der Brutto-Schnitt nur durch die 3 Monate berechnet und nicht wie üblicherweise übers ganze Jahr, also 12 Monate? Denn wenn jemand angeblich 3750 €/ Monat brutto verdient haben soll, dann kann er wohl kaum auf nur 33000 € brutto im Jahr kommen!
Angenommen der Selbständige gibt nun seine 2009er Steuererklärung ab und schickt den Steuerbescheid wieder an die KK. (im Steuerbescheid wird dann auch weit weniger Brutto-Verdienst sichtbar, als 2008 angesetzt war!)
Wird dann rückwirkend der Beitrag für 2009 wieder korrigiert und erhält der Selbständige dann wieder seine „zu viel bezahlten“ Beiträge zurück oder sind die einfach weg?
Vielen Dank schonmal für eine Antwort!