Hallo,
ich möchte mich gern selbstständig machen! Geht das, das die ganze Sache über meinen Mann läuft (Als nebenberufliche Selbstständigkeit),aber ich Geschäftsführer bin? Wir wollen uns die Krankenkasse sparen.
Cu Nicole
ich möchte mich gern selbstständig machen! Geht das, das die
Gehen tut fast alles.
Selbstständigkeit),aber ich Geschäftsführer bin? Wir wollen
uns die Krankenkasse sparen.
Wie soll das gehen ? Als GF bekommst Du ein Gehalt, davon mußt Du KV-Beiträge zahlen.
Hi Nicole,
ich möchte mich gern selbstständig machen! Geht das, das die
ganze Sache über meinen Mann läuft (Als nebenberufliche
Selbstständigkeit),aber ich Geschäftsführer bin?
Wie jetzt? Als GF in einer GmbH? Der wäre, wie schon erwähnt, ein Angestellter. Oder als Einzelunternehmer? Da gibt es eigentlich keinen GF. Der Einzelunternehmer wäre dann nicht versicherungspflichtig.
Eine Mitversicherung könnte evtl. möglich sein:
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?..
http://abc-der-krankenkassen.de/Familienangehoerige.htm
Gruß Ulrich
Das ist keine Lüge sondern eine sachzwangreduzierte Ehrlichkeit. (Dieter Hildebrandt)
Also seh ich das richtig, du möchtest Selbstständig sein, bist derzeit Familienversichert und Hausfrau…?
Dann kannst du auch so nebenberuflich selbstständig sein, bis zu einem gewissen zeitlichen Aufwand (je nach Kasse 15-18 Std) und einem maximalgewinn (meist von 350Eu, Gewinn ist nicht dasselbe wie Umsatz!)
brauchst du bei der GKV nur ein Formular ausfüllen und das wars.
Wenn du nicht familienversichert bist, ist bei den selben Grenzen ein reduzierter freiwilliger Beitrag von ca. 130 Eu zu zahlen, der nennt sich dann treffend Hausfrauentarif.
Erst wenns darüber hinaus geht, musst du was zahlen und kannst dir dann auch noch aussuchen, ob du mit oder ohne Krankengeldanspruch versichert sein willst.
Gruß Susanne
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Dann kannst du auch so nebenberuflich selbstständig sein, bis
zu einem gewissen zeitlichen Aufwand (je nach Kasse 15-18 Std)
und einem maximalgewinn (meist von 350Eu, Gewinn ist nicht
dasselbe wie Umsatz!)
Stimmt,
und die 350EUR werden auf den Jahresdurchschnitt gerechnet.
Gewinn = Einnahmen - Ausgaben
Weitere Möglichkeit: Mann und Frau betreiben das Gewerbe gemeinsam;
dann gehört der Gewinn beiden zur Hälfte. 
Gruß JoKu