Hallo allerseits.
Folgender Fall:
Person A wechselt im Sommer 2010 die Bank. Mitteilungen an diverse Unternehem, Kassen, etc. bezüglich der Änderung von Kontonummer und Bankleitzahl geschrieben. Die einzigen, die das nicht auf die Reihe gekriegt haben, war die gesetzliche Krankenversicherung. Die ersten drei mal, bei denen die KV vom alten (nichtmehr existenten) Konto abbuchen wollte, kam eine jeweils eine Zahlungserinnerung seitens der KV inklusive circa 10€ Bearbeitungsgebühr. Diese wurden auch noch gezahlt. Nach diesen drei Zahlungserinnerungen teilte A dann der KV mehrmals telefonisch und schriftlich die neuen Kontodaten mit, einmal auch per Einschreiben. Die schriftlichen Mitteilungen jeweils in Verbindung mit einer Einzugsermächtigung. Trotzdem buchte die KV weiterhin vom alten Konto ab. A teilte daraufhin der KV mit, dass er die Bearbeitungsgebühren nichtmehr zahlen werde. Diese liefen dann langsam auf, was dazu führte, dass die KV im Laufe der ersten 8 Monate 2011 zweimal der Universität von A mitteilte, dass der Versicherungsschutz derzeit ruht, wodurch A zweimal exmatrikuliert wurde(!).
Im August 2011 machte A dann etwas Rabatz, die KV entschuldigte sich und strich die aufgelaufenen Gebühren. Trotzdem buchte die KV weiterhin vom alten Konto ab und wieder liefen die Bearbeitungsgebühren auf. Nun ist Dezember 2011, derzeit stehen wieder circa 100 € Bearbeitungsgebühren an und die KV liess das Konto des A sperren. Eine Mitteilung oder Vorwarnung darüber hat A nicht erhalten. A ist nicht nur deshalb in arger finanzieller Bedrängnis. Durch die Verzögerung und die Exmatrikulation verschob sich der BAFöG-Antrag nach hinten, weshalb A nun seit 3 Monaten kein BAFöG (wird derzeit noch bearbeitet) erhält und nur von den Einkünften aus seinen beiden Nebenjobs (zusammen circa 300 € pro Monat) lebt. Beim Bankbesuch, während dem er von der Sperrung erfuhr, veranlasste A die Überweisung des noch auf dem Konto befindlichen Geldes (ca. 90 €) an die KV um das Konto möglichst schnell wieder frei zu kriegen. Nun die Fragen:
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Die aufgelaufenen Bearbeitungsgebühren sind meiner Meinung nach ziemlich hoch (wobei die KV darauf anscheinend noch Zinsen berechnet). Sind diese überhaupt gerechtfertigt, da A ja bereits mehrmals die Kontonummer mitgeteilt hat, die KV sich aber vehement weigert von diesem Konto abzubuchen? Das Konto war bisher immer ausreichend gedeckt und die KV-Beiträge wurden nach den Mitteilungen durch die KV sofort überwiesen.
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Kann A anfallende Kosten durch die Kontosperrung an die KV weiterleiten?
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Wie ist hier weiter zu verfahren? In der ersten Januarwoche 2012 kommen ja schonwieder die Zahlungen der beiden Arbeitgeber A’s, der Kühlschrank ist so gut wie leer. Kommt A irgendwie an sein Geld ran?
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Besteht eine Chance für A, die 90 € wieder zu bekommen, die er an die KV überweisen lässt, um sein Konto wieder zu entsperren? Es handelt sich bei dem offenen Betrag ja, wie gesagt, nicht um KV-Gebühren, sondern um Bearbeitungsgebühren, die die KV erhebt, da sie vom nichtmehr existenten Konto abbuchen wollen.
MfG,
TheSedated