Krankenkasse sperrt Konto

Hallo allerseits.

Folgender Fall:
Person A wechselt im Sommer 2010 die Bank. Mitteilungen an diverse Unternehem, Kassen, etc. bezüglich der Änderung von Kontonummer und Bankleitzahl geschrieben. Die einzigen, die das nicht auf die Reihe gekriegt haben, war die gesetzliche Krankenversicherung. Die ersten drei mal, bei denen die KV vom alten (nichtmehr existenten) Konto abbuchen wollte, kam eine jeweils eine Zahlungserinnerung seitens der KV inklusive circa 10€ Bearbeitungsgebühr. Diese wurden auch noch gezahlt. Nach diesen drei Zahlungserinnerungen teilte A dann der KV mehrmals telefonisch und schriftlich die neuen Kontodaten mit, einmal auch per Einschreiben. Die schriftlichen Mitteilungen jeweils in Verbindung mit einer Einzugsermächtigung. Trotzdem buchte die KV weiterhin vom alten Konto ab. A teilte daraufhin der KV mit, dass er die Bearbeitungsgebühren nichtmehr zahlen werde. Diese liefen dann langsam auf, was dazu führte, dass die KV im Laufe der ersten 8 Monate 2011 zweimal der Universität von A mitteilte, dass der Versicherungsschutz derzeit ruht, wodurch A zweimal exmatrikuliert wurde(!).
Im August 2011 machte A dann etwas Rabatz, die KV entschuldigte sich und strich die aufgelaufenen Gebühren. Trotzdem buchte die KV weiterhin vom alten Konto ab und wieder liefen die Bearbeitungsgebühren auf. Nun ist Dezember 2011, derzeit stehen wieder circa 100 € Bearbeitungsgebühren an und die KV liess das Konto des A sperren. Eine Mitteilung oder Vorwarnung darüber hat A nicht erhalten. A ist nicht nur deshalb in arger finanzieller Bedrängnis. Durch die Verzögerung und die Exmatrikulation verschob sich der BAFöG-Antrag nach hinten, weshalb A nun seit 3 Monaten kein BAFöG (wird derzeit noch bearbeitet) erhält und nur von den Einkünften aus seinen beiden Nebenjobs (zusammen circa 300 € pro Monat) lebt. Beim Bankbesuch, während dem er von der Sperrung erfuhr, veranlasste A die Überweisung des noch auf dem Konto befindlichen Geldes (ca. 90 €) an die KV um das Konto möglichst schnell wieder frei zu kriegen. Nun die Fragen:

  1. Die aufgelaufenen Bearbeitungsgebühren sind meiner Meinung nach ziemlich hoch (wobei die KV darauf anscheinend noch Zinsen berechnet). Sind diese überhaupt gerechtfertigt, da A ja bereits mehrmals die Kontonummer mitgeteilt hat, die KV sich aber vehement weigert von diesem Konto abzubuchen? Das Konto war bisher immer ausreichend gedeckt und die KV-Beiträge wurden nach den Mitteilungen durch die KV sofort überwiesen.

  2. Kann A anfallende Kosten durch die Kontosperrung an die KV weiterleiten?

  3. Wie ist hier weiter zu verfahren? In der ersten Januarwoche 2012 kommen ja schonwieder die Zahlungen der beiden Arbeitgeber A’s, der Kühlschrank ist so gut wie leer. Kommt A irgendwie an sein Geld ran?

  4. Besteht eine Chance für A, die 90 € wieder zu bekommen, die er an die KV überweisen lässt, um sein Konto wieder zu entsperren? Es handelt sich bei dem offenen Betrag ja, wie gesagt, nicht um KV-Gebühren, sondern um Bearbeitungsgebühren, die die KV erhebt, da sie vom nichtmehr existenten Konto abbuchen wollen.

MfG,
TheSedated

Hallo,

mein Vorschlag für solche Fälle:

Den Sachverhalt in einem Brief an den Vorstand der Versicherung (siehe Internet-Impressum) adressieren.
Solche Beschwerden fallen dann von oben in die Hierarchie „mit der Bitte um Stellungnahme und Erklärung“.
Meist wird dafür gesorgt, dass der Kunde hier zufrieden vom Platz geht, weil schon mal eine Vorstandsassistentin auch mal beim Kunden nachfragt ob er denn nun zufrieden ist.

Die großen Unternehmen haben Angst davor, dass sowas durch die Presse geistert („Bild hilft“ …), und da sind genau solche Patzer immer Steilvorlagen.

Dürfte IMHO besser helfen als jeder Paragrafen-gespickte Brief an den Sachbearbeiter.

Viele Grüße
Lumpi

Hi, zunächst mal wäre es für die Lesenden enorm hilfreich die Fragestellung mer zu gliedern/Absätze!
Dann, hier: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Magazine/Ma… da mal nachlesen und da:

http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkasse…
sich an eine der genannten Behörden im betreffenden Bundesland wenden.
MfG ramses90

Hallo,
es kommt darauf an wer vollstreckt - also, wir haben meines Wissens nach noch nie ein Konto gesperrt, das war dann das Hauptzollamt, welches in unserem Auftrag vollstreckt, will damit sagen, dass hier seitens der Kasse kein Einfluss auf Gehaltspfändungen oder Kontensperrungen besteht, von daher kann auch kein Regress gegen die Kasse geltend gemacht werden. Anders sieht es aus, wenn schon der Vollstreckungsauftrag nicht rechtmäßig war, dann steht natürlich auch die Kasse in der Verantwortung für die Folgen.
Gruss
Czauderna

mein Vorschlag für solche Fälle:

Den Sachverhalt in einem Brief an den Vorstand der
Versicherung (siehe Internet-Impressum) adressieren.

Solche Briefe werden auch garantiert vom Vorstand gelesen. Die haben da auch Umlaufmappen für. Immerhin sollte schon der gesamte Vorstand von der Beschwerde erfahren.
Derartiges, am besten noch per Einschreiben und persönlich an den Vorstand adressiert, landen ohne Umwege bei der Abteilung für Qualitätssicherung.
Bestenfalls sorgen sie beim Sachbearbeiter für Erheiterung oder Kopfschütteln.

Solche Beschwerden fallen dann von oben in die Hierarchie „mit
der Bitte um Stellungnahme und Erklärung“.

Jaja, seit Jahren schreibe ich bei Beschwerden über Bahn/ÖPNV auch immer direkt Herrn Mehdorn/Grube an.

Meist wird dafür gesorgt, dass der Kunde hier zufrieden vom
Platz geht, weil schon mal eine Vorstandsassistentin auch mal
beim Kunden nachfragt ob er denn nun zufrieden ist.

Ich habe keine Ahnung, welche Vorstandsass’ du kennst, haben die doch in aller Regel besseres zu tun, als Kunde XY hinterherzutelefonieren.

Die großen Unternehmen haben Angst davor, dass sowas durch die
Presse geistert („Bild hilft“ …), und da sind genau solche
Patzer immer Steilvorlagen.

Dürfte IMHO besser helfen als jeder Paragrafen-gespickte Brief
an den Sachbearbeiter.

Ich bin mir natürlich im Klaren darüber, dass meine Antwort dem Fragesteller in keiner Weise hilft. Auch wenn obiger Vorschlag gut gemeint ist, bleibt er wenig hilfreich. Bzw. mag es ja sein, dass sich das Problem dadurch löst - die Vorstellung, dass der Vorstand den Brief liest oder vor der Presse deswegen zittert, ist allerdings recht realitätsfern.

Anruf bei GKV, Sachbearbeiter wird Auskunft über Stand der Dinge geben. Entweder er sagt: „jupp, Einschreiben ist tatsächlich eingegangen, wegen [Grund] haben wir bisher die Umstellung allerdings versäumt. Wir ändern das, betrachten sie die Forderung als hinfällig“
oder er sagt „bei uns ist nichts eingegangen“. Dann hat der Fragesteller aber ja auch Kopien der Schreiben.
Btw: beim nächsten male dann einfach Dauerauftrag einrichten, nach 6 Monaten dann wieder Kontodaten mitteilen und EInzugserm. erteilen.

Gruß

Hallo,
ich sehe das ähnlich, allerdings ohne es konkret zu wissen - ich benutze einfach nur mal die Logik, und damit es keinen direkten Bezug
zur Krankenkasse hat, nehmen wir einfach mal eine Bank, unsere größte und bekannteste - die **** Bank.
Ein Kunde der dieser Bank in Musterstadt hat Ärger mit der Bank weil diese, seiner Meinung nach sein Bankkonto nicht ordentlich verwaltet - eingehende Überweisungen werden verspätete gutgeschrieben und ausgehende Überweisungen werden erst verspätet ausgeführt.
Er beschwert sich, zunächst mündlich, dann schriftlich und dann direkt bei Herrn A. persönlich - glaubt er jedenfalls, denn er geht davon aus, wenn er an Herrn A. schreibt, dass dieser auch seinen Brief persönlich liest und sich um seinen Fall kümmert, also der *** Bank in Musterstadt die Leviten liest und dafür sorgt, dass zukünftig da keine solchen Fehler mehr passieren.
Meine Logik sagt mir, dass ich nicht so naiv sein kann, zu glauben, dass der oberste Chef der *** Bank sich mit solchen Alltagsbeschwerden befasst, es sei denn, er hat seinen sozialen Tag.
Dafür gibt es mit Sicherheit auch dort eine spezielle Abteilung, die sich mit solchen Schreiben befasst - die werden dann nach Musterstadt
weitergeleitet zur Bearbeitung und Beantwortung, wobei der Beschwerdeführer auf jeden Fall einen Teilerfolg erreicht hat, denn
die Filiale in Musterstadt wird mit Sicherheit sich dieser Beschwerde nun etwas intensiver annehmen als sie es vielleicht vorher getan hat.
Alternativ erhält der Beschwerdeführer ein „Formschreiben“, mit Unterschrift des obersten Chefs.
Wie gesagt, nur ein Beispiel, aber wahrscheinlich auf alle großen Unternehmen übertragbar.
Oftmals ist es besser mit „Schmidtchen“ einen gutes Verhältnis bzw. guten Kontakt zu haben als „Schmidt“ einen geharnischten Brief zu schreiben.
Gruss
Czauderna