Krankenkasse - Student - 30. Lebensjahr

Hallo!

Ich erreiche demnächst das 30. Lebensjahr und falle daher aus der studenten-versicherung raus.
Nun gibt es bei der KK Gründe und Nicht-Gründe, warum ich noch nicht weiterversichert werden kann.
Leider konnten mir mehrere zuständige Sachbearbeiter nicht sagen, was Grund oder Nicht-Grund ist bzw was die als Grund akzeptieren.
Könnt ihr mir da weiterhelfen?
Zählt z.B. nur die Zeit vor Beginn des Studiums? Ich war während des Studiums mehrmals krank und habe Prüfungen verpasst, d.h. Krankheitssemester. Nun meinte ein Bearbeiter das sei kein Grund für eine Verzögerung.
Aber ich könnte z.B. nachweisen, warum ich erst mit 7 in die Schule kam. Denn normalerweise hätte man mit 18 abi und würde daher mit 18 mit dem Studium beginnen…
Danke schonmal und viele Grüße,
Nicky

Hallo,
also bei uns gibt es zwei Möglichkeiten um weiterhin günstig
versichert zu sein.
Generell gilt dass wir jeden eingeschriebenen Student zu einem
sehr günstigen Beitrag (teurer als Studentenbeitrag aber billiger als
unser niedrigster freiwilliger Beitrag) für ein Semester weiterversichern.
Was die Vedrlängerung der Zeit-(14 Fachsemester) oder Altersgrenze (30 Jahre) betrifft, kommt es zunächst darauf an, wann die Zuigangs-
berechtigung für eine Fachhoch- oder Hoschule erworben wurde.
Dann wird geprüft warum nicht direkt ein Studium aufgenommen wurde,
z.B. Whersdienst, Zivildienst, freiwilliges soziales Jahr oder
Erkrankung oder numerus clausus.
Wurde z.B. erst eine Ausbilung durchgeführt, kann dies nicht zur Verlängerung der Altersgrenze führen - oder wurde das Studium aus
irgendwechlchen anderen Gründen erst so spät aufgenommen, dass
es bis zum 30. Lebensjahr nicht beendet werden konnte, führt dies
auch nicht zur Verlängerung:
Was die Überschreitung der 14 Fachsemester betrifft, ist eigentlich
immer Krankheit oder Mutterschaft die Begründung.
Die Pflichtversicherung wird dann immer um die Monate verlängert,
die ausgefallen sind - allerdings endet die Versicherungspflicht immer
zum Semesterende.
Beispiel: Ausfall 7 Monate - Ende wäre 31.07.2004 -
Semesterende (UNI) = 30.09.2004 - Ende der Versicherungspflicht
30.09.04 - danach siehe Eingang.

Gruss

Günter Czauderna

Gruss