Krankenkasse Übernahme?

Hallo,
ich habe Freitag einen Termin bei einem Gynäkologen. Ich habe sehr starken Haarausfall und desweiteren: Die Zähne lockern sich aus unerklärlichen Gründen, der Zahnarzt hat vor kurzem DREI Zähne auf einmal ziehen müssen und nun sind alle noch vorhandenen Zähne im Unterkiefer und viele im Oberkiefer mit einem Schlag locker und „wackeln“. Der Zahnarzt sagte, ab zum Hausarzt. Nun bin ich zum Hausarzt und der meinte: Sofort ab zum Gynäkologen, das sind bestimmt hormonelle Sachen, DER soll alle Hormonwerte bestimmen. Der Hausarzt selber hat gesagt, dass er davon keine Ahnung hat.
Mein Gynäkologe hat mir vor ca. 2 Jahren schon einmal drei Hormon-Werte bestimmt. Dafür mußte ich privat zahlen, weil das die Kasse angeblich nicht bezahlt, wenn ich mich recht erinnere waren das 75,00 EURO. Wenn ich jetzt alle (was/wieviel auch immer ALLE heißt) Werte bestimmt bekommen muß, gibt das ja eine wohl erhebliche Summe - oder?

Weiß jemand wann oder ob oder warum die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung aller Hormonwerte übernehmen muß? Eh mich der Gyn. wieder abwimmelt mit den Worten ICH muß selberzahlen (denke mir mal, der macht das wegen seines Budgets…).

Hat übrigens schon einmal jemand gehört, dass diese beiden o. a. Sachen mit Hormonen zu Zusammenhang stehen können, also ob das die Ursache dafür sein kann?

Wäre froh und dankbar über Antworten zu beiden Fragen.

DANKE

Grüße
Marie

Hallo Mariele,

Deine Frage ist so nicht zu beantworten:
bist Du 20 J: nein, Kasse zahlt nicht, weil wahrscheinlich keine Erkrankung,
bist Du 40 J: Erkrankung möglich, Kasse zahlt,
bist Du 60 J, Kasse zahlt wahrscheinlich nicht, da Erkrankung eher unwahrscheinlich.
Ausnahmen gibts immer!
Trag die Rechnung zur Krankenkasse und beantrage eine Kostenerstattung, vielleicht klappts.
Oder frag Günter Cz. von der AOK hier im Netz, der weiss vieles…
Gruß synapse

Hallo,

Danke für Deine Antwort.
Ich bin 51 Jahre alt.
Also: Kasse zahlt vielleicht?!
Der Hausarzt hat extra gesagt es soll der Hormon-Status kontrolliert werden, wegen massivem Haarausfall und Zähnen.

Deine Frage ist so nicht zu beantworten:
bist Du 20 J: nein, Kasse zahlt nicht, weil wahrscheinlich
keine Erkrankung,
bist Du 40 J: Erkrankung möglich, Kasse zahlt,
bist Du 60 J, Kasse zahlt wahrscheinlich nicht, da Erkrankung
eher unwahrscheinlich.
Ausnahmen gibts immer!
Trag die Rechnung zur Krankenkasse und beantrage eine
Kostenerstattung, vielleicht klappts.
Oder frag Günter Cz. von der AOK hier im Netz, der weiss
vieles…

WO finde ich den bitte? Habe schon bei Experten-Suche „Krankenkasse“ suchen lassen - kein Ergebnis…

Grüße
Marie

Oder frag Günter Cz. von der AOK hier im Netz, der weiss

Lass ihn das nicht lesen! :wink:

WO finde ich den bitte? Habe schon bei Experten-Suche
„Krankenkasse“ suchen lassen - kein Ergebnis…

Er ist wie eine Erscheinung, die in regelmäßigen Abständen auftaucht :wink:

*grins*

Hallo,
hast DU denn eine Ahnung irgendwie dazu, oder einen Tipp?
Grüße
Marie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
hast DU denn eine Ahnung irgendwie dazu, oder einen Tipp?

Ja! --> Warte auf Günther :wink:

Hallo,

das ist etwas schwierig zu beantworten da ich hier nicht direkt fallbezogen etwas sagen darf und kann.
Probieren wir einmal mit etwas grundsätzlichem.
Wenn es darum geht eine Diagnose zu stellen kann es nicht sein
dass im Rahmen einer Vertragsbehandlung (GKV über Karte oder Überweisung) der Patient selbst an den Kosten dafür beteiligt wird,
gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteile ausgenommen). Das heißt, dass
sonst nur als „Vorsorgemassnahmen“ anerkannte Behandlungen hier zu
Lasten der Kasse abgerechnet werden können und nicht dem Patienten in Rechnung gestellt werden, denn wie soll ein Arzt eine Therapie
machen wenn ihm die Grundlagen dafür fehlen ???
Allerdings muss auch bemerkt werden, dass es im ambulanten Bereich
oft „Methoden“ gibt, die einfach noch keinen Eingang als Kassenleistung, egal ob Vorsorge oder „Normalbehandlung“ gefunden haben. Wenn es dazu keine Alternative im Vertraglichen Bereich gibt,
kann die Kasse (Einschaltung Gutachter) trotzdem eine Kostenübernahme
bzw. Kostenbeteiligung aussprechen - Stichwort „of label use“.
Wichtig ist auch noch - der Arzt darf eine „Privatbehandlung“ nur
dann vornehmen wenn er die Einverständnis des Patienen vor Beginn der Behandlung dazu eingeholt hat.
PS. Das mit der AOK ist ja wohl der Oberhammer !!!

Gruß

Günter Czauderna

Hallo,
DANKE für die Rückmeldung. Du wurdest hier ja schon sehr wärmstens empfohlen als DER kompetente Mann für solche Fragen.
Freu mich über die Antwort.

das ist etwas schwierig zu beantworten da ich hier nicht
direkt fallbezogen etwas sagen darf und kann.

Ah - verstehe.

Probieren wir einmal mit etwas grundsätzlichem.
Wenn es darum geht eine Diagnose zu stellen kann es nicht sein
dass im Rahmen einer Vertragsbehandlung (GKV über Karte oder
Überweisung) der Patient selbst an den Kosten dafür beteiligt
wird,
gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteile ausgenommen). Das
heißt, dass
sonst nur als „Vorsorgemassnahmen“ anerkannte Behandlungen
hier zu
Lasten der Kasse abgerechnet werden können und nicht dem
Patienten in Rechnung gestellt werden, denn wie soll ein Arzt
eine Therapie
machen wenn ihm die Grundlagen dafür fehlen ???

DA hast Du vollkommen recht. Er kann ja nicht therapieren ohne zu wissen wofür. Zumal mich der Hausarzt auch überwiesen hatte mit der Maßgabe der Hormon-Feststellung. Er hat mir hierzu und zu der Knochenuntersuchung allerlei „Prospekte“ mitgegeben.

Ich war übrigens heute morgen beim Gyn.
So nun bekomme ich nächste Woche eine Blutabnahme gemacht in der dann die erforderlichen Hormon-Status-Werte gemacht werden.
Evtl. noch Eisenwert, Calzium, Kalium.
Dann soll ich noch eine Osteosporose-Untersuchung (keine Ahnung ob das so richtig geschrieben ist) machen lassen. Bin auch der Ansicht, dass ich das mal machen lassen sollte. DIE muß ich allerdings mit 30,00 EURO selber zahlen. Er meinte, tja, wenn sie vorher einen Knochenbruch haben, dann kann ich auch diese Knochenuntersuchung über die GKV abrechnen - so leider, also vorsorglich untersucht, nicht.
O.k. 30,00 EURO geht ja noch. Obwohl ich das nicht so ganz verstehe. Denn wenn ich erst den Knochenbruch habe - ist es ja zu spät und dann hat die Krankenkasse richtig was zu zahlen.
Er sagte allerdings, dass wenn er die Knochendichte und Knochenstärke gemessen hat, und diese nicht den Anforderungen entsprechen, dann die Therapie über die Krankenkasse laufen würde.
Da ich aber -wegen anderer Medis, die ich nehmen muß für Herz-Kreislauf usw.- schon sehr schlechte Leberwerte habe, würde es hier wohl schwer werden.
Komisch ist das…

Erlaube mir bitte noch eine Zusatzfrage:
Ich hatte hier schon mal wegen eines Bekannten und dessen Therapie bei einem Psychologen nachgefragt und keine richtige Antwort bekommen.
Diagnose meines Wissens nach: Zwangsgedanken, Angst-Panikattacken.
Momentan geht es nicht sehr gut.
Vllt. kannst DU ja auch da etwas helfen. Von der Kasse sind 100 Stunden Gesprächstherapie jetzt wohl erfolgt und er bräuchte noch mehr Stunden (wegen seiner Labilität), die lehnt die Kasse aber ab, da er nun lt. GESETZ (?so die Begründung, was ist denn DAS für ein Gesetz das Menschen notwendige Hilfe verwehrt - Quatsch, *blöde Gesundheitsreform*) mit 100 Stunden austherapiert sei.
Kann man da was machen in irgendeiner Art und Weise. Man sagte ihm, er müsse nun zwei Jahre bis zu einer Neubewilligung warten.
Wären dankbar für einen Ratschlag.

Allerdings muss auch bemerkt werden, dass es im ambulanten
Bereich
oft „Methoden“ gibt, die einfach noch keinen Eingang als
Kassenleistung, egal ob Vorsorge oder „Normalbehandlung“
gefunden haben.

Hormon-Status-Abfrage?

Wenn es dazu keine Alternative im

Vertraglichen Bereich gibt,
kann die Kasse (Einschaltung Gutachter) trotzdem eine
Kostenübernahme
bzw. Kostenbeteiligung aussprechen - Stichwort „of label
use“.

Ah… werde ich im Hinterkopf behalten und bei Bedarf abrufen.

Wichtig ist auch noch - der Arzt darf eine
„Privatbehandlung“ nur
dann vornehmen wenn er die Einverständnis des Patienen vor
Beginn der Behandlung dazu eingeholt hat.

So wie jetzt die Knochendichte bei mir.

PS. Das mit der AOK ist ja wohl der Oberhammer !!!

Habe ICH nicht geschrieben - bitte. Bist DU nicht bei der AOK?
Ist mir auch wurscht - Hauptsache: Hier werden Sie geholfen… *grins*.

Nochmals ggaannzz lieben Dank an Dich.
Vllt. kannste ja nochmals Rück-Antwort geben.

Liebe Grüße
Marie

Hallo,
bei 100 Stunden lag eine sogenannte Langzeittherapie vor - in der
Regel sind damit dann tatsächlich die meisten Fälle abgeschlossen,
so oder so. Ich weiß allerdings momentan nicht wie das mit
Verlängerungen über die 100 stunden hinaus in Verbindung mit einem
Gutachterverfahren abläuft, da ich damit in meiner täglichen Arbeit
nix zu tun habe - ich werde mich aber mal in unserer Fachabteilung
schlau machen und dann etwas genaueres dazu schreiben - dauert aber
bis nächste Woche (hoffentlich vergesse ich das nicht !!)
Gruß

Czauderna

Hallo,

hab mich mal schlau gemacht - also, wenn nach 100 Studen austherapiert, dann ist dies fallbezogen und nicht die Regel.
eine Verlängerung einer solchen Therapier ist dann vom Gutachterverfahren abhängig.
Gruß
Czauderna

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Hallo,
DANKE für die Hilfe. Leider hab ich erst jetzt wieder reingeschaut.

hab mich mal schlau gemacht - also, wenn nach 100 Studen
austherapiert, dann ist dies fallbezogen und nicht die Regel.
eine Verlängerung einer solchen Therapier ist dann vom
Gutachterverfahren abhängig.

Heißt das, dass ein erneuter Therapieantrag gestellt werden kann, der dann einem Gutachter vorgelegt werden MUSS?
WIE macht man das, selber oder der Therapeut?
WAS muss man da reinschreiben, damit man überhaupt Chancen hat?

Nochmals herzlichen Dank an Dich für diese Hilfe.

Grüße
Marie

Hallo,
üblicherweise wird diese Verlängerung vom behandelnden Therapeut
bei der Kasse beantragt, denn nur er/sie kann diese Verlängerung auch
sinnvoll begründen. Was er/sie in den Verlängerungsantrag reinschreibt, nun das kommt auf den Fall an.
Letztendlich wird die Begründung aber entscheidend für das Gutachterverfahren sein.
Gruß

Czauderna