Krankenkasse / Umschulung / Kündigung !

Hallo,

da ich nicht weiß, wo ich meinen Beitrag Possten muss ….hab ich ihn in zwei Kategorien eingesetzt !! ich hoffe Ihr nehmt mir das nicht übel :wink:

Ich hoffe dass mir jemand bei meinen Fragen behilflich sein kann… der sich in der Sache mit Krankengeld auskennt oder sogar zu Beruflich zu tun hat :wink:

Ich bin in einem festen Arbeitsverhältnis und schon ca. ein Jahr Krank !
Und so lange bekomme ich auch schon Krankengeld von der Ges. Kra.Kasse…jetzt ist es so das ein Antrag bei der BFA (Name wurde ja jetzt geändert) auf Umschulung gestellt wurde !
Nur ist das ja bekanntlich immer so eine Sache mit der Zeitlichen Bearbeitung und bis so etwas genehmigt wird.
Denn ich habe jetzt irgendwo ein wenig Angst !!
Das K-Geld wird bis ca. März von der K-Kasse bezahlt! und das wird irgendwo schon knapp!
Da die meisten Umschulungen April/Mai und September beginnen !

Meine Bedenken sind, dass die 78 Wochen nicht ausreichen bis das ganze genehmigt wird und der Begin der Umschulung in diesem Zeitraum ach startet !!
Und dass mich mein Chef nach Ablauf der 78 Wochen dann kündigen kann…den wenn das K-Geld ausläuft geht die ganze Sache ja zum Arbeitsamt über !! und dann ?
Und genau das ist mein Problem !!!

Meine Fragen sind:

Wie ist die Regelung bei den Ges. Krankenkassen wenn ich während meiner jetzigen Krankheit (Chronisch)wegen einer anderen Krankheit krank werde ??? wird die zeit der Chronischer Krankheit unterbrochen und auf die neue angerechnet ??

Wie kann ich die Kranken-Zeit verlängern so dass ich solange bis die Umschulung beginnt auch Krankengeld (von der Krankenkasse) bekomme ?

Ist es wirklich so…das wenn das Krankengeld (78W) ausläuft mich mein Chef dann einfacher Kündigen kann ???
Möchte ja nicht dass ich mein Arbeitsverhältnis verliere !

Angenommen die BFA (Rentenversicherungsträger) genehmigt mir die Umschulung ab September !! K-Geld läuft bis März ! was ist in der Überbrückungszeit !

Wie Ihr seht gibt es bei mir viele Fragen und Probleme !!
Also, sollte jemand dabei sein der sich Ihr auskennt…würde ich mich natürlich sehr freuen wenn er mir ein paar Fragen beantworten kann ! :wink:
Und wenn jemand Irgendwelche gute Tipps für mich hat !!! :wink:
Bin natürlich für alles dankbar was ich bekomme…und ich bedanke mich natürlich schon mal im voraus :wink:

Walter

Hallo,
die Kasse zahlt Krankengeld für 78 Wochen, danach hat der Betreffende Anspruch auf Leistungen durch die Bundesagentur für Arbeit.
Sein Beschäftigungsverhältnis muss deshlab nicht beendet werden.
Bei Beginn der Reha-Maßnahme (Umschulung) hört die Leistung des
Bundesagentur auf und die Rentenversicherung zahlt Übergangs- bzw.
Unterhaltsgeld.
Ob der Arbeitgeber kündigt und zu wann ist eine arbeitsrechtliche Frage - da kenn ich mich nicht so aus und halte mich deshlab auch raus.
Hinzugetretene Erkrankungen verlängern nicht den Leistungsanspruch von
insgesamt 78 Wochen.
Gruss
Czauderna

@ Czauderna Danke Dir für Deine Antwort
Hinzugetretene Erkrankungen verlängern nicht den Leistungsanspruch von
insgesamt 78 Wochen.

???.. ja aber die 78 Wochen beziehen sich doch auf eine Diagnose??? Oder

innerhalb 3 Jahren summieren sich die Krankheitstage einer Diagnose ! ? oder?
Und da dürfen es max .78 Wochen sein !!

Aber was ist wenn ich wegen einer anderen Diagnose erkranke ?
Dann sollte es doch zu der neuen Diagnose zählen !?

Was ist eigentlich wenn ich mach dem letzten Krankheitstag meiner 78 Wochen an einer andere Diagnose erkranke ?

Würde die Zeit bis beginn der Umschulung (wenn möglich) mit Krankengeld Überbrücken
Gibt es da keine Möglichkeit ??

Walter

Hallo,
also noch einmal - eine hinzugetretener Erkrankung verlängert nicht
die Gesamtzeit von 78 Wochen. Wenn nach Ablauf der 78 Wochen eine
Arbeitsfähigkeit eintritt und dann eine neue Erkrankung, also andere
Diagnose, dann beginnt der Krankengeldanspruch wieder von vorne.
Einen Zeitraum bis zum Beginn der Umschulung mit Krankengeld zu
„überbrücken“ - das wird so nicht gehen.
Es muesste im konkreten Fall so laufen
Leistungsende wegen Erkrankung A z.B. 15.02.2006
Arbeitsfähigkeit wegen Erkrankung A ab 16.02.2006
Wiederaufnahme der Tätigkeit o. bezahlter Urlaub ab 17.02.2006
Eintritt einer erneuten Arbeitsunfähigkeit z.B. ab 25.02.2006 mit
anderer Diagnose, daher neuer Krankengeldanspruch für maximal 78 Wochen.
Das ist zwar rechtlich möglich, ich glaube aber nicht, dass da ein
Arzt oder Gutachter oder die Krankenkasse mitspielt ohne das
genaustens zu prüfen.
Gruss
Günter Czauderna

Ah…das heißt also….noch bis zum 31.12.05 krank vom Orthopäden mit Diagnose A !!!
Dann Arbeiten (bzw. Urlaub) bis …keine Ahnung ! sagen wir mal bis 2.01.06
Um 03.01.06 zum Haus Arzt…Diagnose B bis 14.01.06… und in der Zeit vom
04.01.06 bis 14.01.06
Wieder ab zum Orthopäden und wieder Diagnose A …dann laufen die Krankheitstage in Diagnose B !!!

Hab ich da so richtig verstanden??? oder steht mir da einer auf dem Schlauch ??

Walter