Krankenkasse und Alg 1

Hallo,
habe da mal eine frage war von 01.Januar2008 bis zum 19.07.2010 selbstständig musste aber leider meinen betrieb aus wirtschaftlichen Gründen schließen.

Konnte zum Schluss nun nicht mal mehr meine Beiträge zur Krankenversicherung zahlen ( freiwillig versichert ) habe nun eine Höhere Summe an rückstände.

Meine Frage ist nun habe mich gestern Arbeitslos gemeldet beim zuständigen Amt vor Ort.
Die haben mir gesagt ich habe Anspruch auf ALG 1 und werde den Antrag zugeschickt bekommen.

Was ich nun noch zu Fragen habe ist ob das Amt meine Rückständigen Beiträge zur Krankenkasse übernimmt.
Zur Information noch ich bin momentan in der 32. Woche schwanger.

Hallo Seatle,

Nein, deine Rückstände übernimmt keiner. Die müsstest du eigentlich zurückbezahlen. Wie das allerdings jetzt mit deiner Elternzeit (ich gehe davon aus, daß du in Elternzeit gehst) ist, weiß ich nicht. Hier hast du ja kein Einkommen oder Arbeitslosengeld ???

Am besten setzt du dich mal mit deiner Krankenkasse zusammen…einfach so laufenlassen würde ich es nicht!

Gruß Lore

Hallo,

mich wundert, dass Anspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen soll wenn du doch selbständig warst und dementsprechend nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis standest.
Die Rückstände der Krankenversicherung werden meiner Meinung nach nicht durch die Agentur für Arbeit getragen. Lediglich die laufenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab Tag der Antragstellung (bei Anspruch).
Vielleicht solltest du gleichzeitig aufstockend Arbeitslosengeld II beantragen um auch den Mehrbedarf für werdende Mütter zu erhalten und ggf. die Erstausstattung fürs Baby zu beantragen.

Hallo seatle

Also Rückständige Beträge wird dir das amt nicht Zahlen. Das solltest du mit der Krankenkasse klären und evtl. eine ratenzahlung vereinbaren.

Levitron
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