Liebe Experten,
angenommen, es wurde eine Hüftvollprothesen-OP im Oktober letzten Jahres vorgenommen, der Patient läuft noch immer mit 2 Gehhilfen, er ist noch unsicher auf den Beinen und ist dadurch und wegen des unstabilen Beines noch immer vom Arzt arbeitsunfähig geschrieben. Die Krankenkasse hat den Patienten eingeladen, es sollte ein Gespräch wegen der Arbeitsunfähigkeit statt finden. Der Patient ist trotz weiten Weg und Strapazen zur Krankenkasse hingegangen und musste sich Vorwürfe anhören, warum er denn noch Gehhilfen benötige und warum er noch nicht arbeiten gehe. Er solle sich mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen und ihn fragen ob er ihn nicht mit ein paar Stunden täglicher Arbeit, wieder eingliedern kann. Der Arbeitgeber hat keine angemessene Arbeit für den Patienten, nur Arbeiten die vollen Körpereinsatz erfordern. Der Patient fühlt sich auch noch nicht in der Lage arbeiten zu gehen. In 10 Tagen will die Krankenkasse den Patienen wieder einladen. Kann die Kasse das Krankengeld einbehalten wenn der Patient der Einladung nicht folgt? Was kannn sonst noch auf den Patienten von Seiten der Krankenkasse auf ihn zukommen?
Vielen Dank für die Antworten.
Liebe Grüße - Heike
Hallo, hier scheint zunächst einmal ein Problem mit der Kommunikation vorzuliegen. Wenn es tatsächlich so ist das die Krankenkasse einem
Versicherten vorwirft das er noch immer mit Gehhilfen sich forbewegt
dann hat der betreffende Krankenkassenmitarbeiter seinen Job nicht
gut gemacht.
Jetzt aber mal zur Sachlage :
Die Krankenkassen haben Mitarbeiter, die sich bei Langzeitkranken
Versicherten darum kümmern dass je nach Fall-Lage eine Konzentration
bzw. Straffung der Behandlung in Angriff genommen wird. So gehört z.B.,
auch je nach Diagnose, ein Versicherten-Gespräch dazu. In diesem Gespräch
wird dann ausgelotet was getan werden kann um eine Beschleunigung
des Heilungsprozesses zu ermöglichen - das wäre. z.B. bei dem
geschilderten Fall in Absprache mit dem behandelnden Arzt die Durchführung
weiterer Maßnahmen wie z.B. Krankengymnastik.
Je nach Sachlage kann auch eine Wiedereingliederungsmassnahme
angeregt und eingeleitet werden. Dazu gehört aber auch das
Einverständnis des Patienten, des behandelnden Arztes und vor allen Dingen des Arbeitgebers.
Die Krankenkasse hat dieses Recht - geht es doch schließlich auch um
Gelder, die durch gezielte Maßnahmen eingespart werden könnten und
der Patient hat eine Mitwirkungspflicht die ihm vorschreibt alles
zumutbare zu tun um an der schnellstmöglichen Herstellung seiner
Arbeitsfähigkeit mitzuwirken.
Aber, wie ich schon Eingangs sagte - der Ton macht die Musik.
Gruß
Czauderna
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
anscheinend sind das ungeschulte Krankenkassenmitarbeiter, dass man jemanden vorwirft noch die Gehhilfen benutzen zu müssen, tut dem Betroffenen sicher nicht gerade gut.
Der Patient tut schon alles um nicht mehr auf die Gehhilfen angewiesen zu sein und möchte so bald als möglich wieder ins Berufsleben hinein. Es gab ein Nachsorgeprogramm und es gibt noch Krankengymnastik, trotz allem geht das alles nicht so, wie man sich das wünscht.
Liebe Grüße
Heike
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]