Hallo!
Angenommen, jemand war über einen längeren Zeitraum (mehrere Monate) im Ausland (z.B. als Austauschstudent) und musste dort zum Arzt. Die Person legt das Formular E-128 vor, welches die Person eigentlich dazu berechtigt, (notwendige) medizinische Leistungen im Ausland „umsonst“ zu beanspruchen. Die Rechnung würde dann eben von der deutschen Krankenkasse übernommen. Was aber nun, wenn sich die deutsche Krankenkasse auf dem E-128 verschrieben hat? Nehmen wir an, das erste Datum der Gültigkeit liegt *nach* dem letzten Datum der Gültigkeit, was ja ganz offensichtlich keinen Sinn macht, also ein Schreibfehler sein *muss*.
die ausländische Krankenkasse bemerkt das, das Formular wird ungültig, der gesamte Betrag von knapp 400 Euro wird vom (mittlerweile nach Deutschland zurückgekehrten) Patienten eingefordert.
Der Patient befragt seine Krankenkasse, die rät ihm dazu, den Betrag zunächst zu bezahlen, sendet ihm ein paar Formulare zu, die er ausfüllen soll, damit die deutsche Krankenkasse ihm den Betrag erstatten kann. So weit, so gut. Doch die deutsche Krankenkasse erstattet dem Patienten letztendlich nur 13 (in Worten: dreizehn) Euro, mit der Begründung, dass ein deutscher Arzt für eine entsprechende Untersuchung auch nicht mehr bekommen hätte. Kleiner Hinweis am Rande: Es wurde nur etwas abgetastet und als harmlos eingestuft. Das Ganze mag zwei Minuten gedauert haben.
Die deutsche Krankenkasse sagt nun dem Patienten, er solle sich doch bitte das Geld aus dem Ausland wiederholen. Die ausländische Krankenkasse hingegen sagt, das kommt gar nicht in Frage, dafür sei die deutsche Krankenkasse zuständig, und die deutschen Krankenkassen machten ohnehin immer Ärger wenn es ums Geld ginge.
Wie sieht das nun rechtlich für den Patienten aus?
Ich hoffe, jemand hat hier ein paar gute Einsichten…
MfG
Annika