Krankenkasse und Ausland

Hallo!

Angenommen, jemand war über einen längeren Zeitraum (mehrere Monate) im Ausland (z.B. als Austauschstudent) und musste dort zum Arzt. Die Person legt das Formular E-128 vor, welches die Person eigentlich dazu berechtigt, (notwendige) medizinische Leistungen im Ausland „umsonst“ zu beanspruchen. Die Rechnung würde dann eben von der deutschen Krankenkasse übernommen. Was aber nun, wenn sich die deutsche Krankenkasse auf dem E-128 verschrieben hat? Nehmen wir an, das erste Datum der Gültigkeit liegt *nach* dem letzten Datum der Gültigkeit, was ja ganz offensichtlich keinen Sinn macht, also ein Schreibfehler sein *muss*.
die ausländische Krankenkasse bemerkt das, das Formular wird ungültig, der gesamte Betrag von knapp 400 Euro wird vom (mittlerweile nach Deutschland zurückgekehrten) Patienten eingefordert.
Der Patient befragt seine Krankenkasse, die rät ihm dazu, den Betrag zunächst zu bezahlen, sendet ihm ein paar Formulare zu, die er ausfüllen soll, damit die deutsche Krankenkasse ihm den Betrag erstatten kann. So weit, so gut. Doch die deutsche Krankenkasse erstattet dem Patienten letztendlich nur 13 (in Worten: dreizehn) Euro, mit der Begründung, dass ein deutscher Arzt für eine entsprechende Untersuchung auch nicht mehr bekommen hätte. Kleiner Hinweis am Rande: Es wurde nur etwas abgetastet und als harmlos eingestuft. Das Ganze mag zwei Minuten gedauert haben.

Die deutsche Krankenkasse sagt nun dem Patienten, er solle sich doch bitte das Geld aus dem Ausland wiederholen. Die ausländische Krankenkasse hingegen sagt, das kommt gar nicht in Frage, dafür sei die deutsche Krankenkasse zuständig, und die deutschen Krankenkassen machten ohnehin immer Ärger wenn es ums Geld ginge.

Wie sieht das nun rechtlich für den Patienten aus?

Ich hoffe, jemand hat hier ein paar gute Einsichten…

MfG
Annika

Hallo Annika,

das sieht für den Patienten sehr, sehr schlecht auch. Ich hatte so einen Fall im letzten Jahr, während eines Ausflugs mit einer Jugendgruppe in die Schweiz.

Es handelte sich dabei um eine Rechnung über ca. 800 EUR. Die deutsche Krankenkasse zahlte dann nur 56 EUR davon.

Ich kann dir nur eines raten: Sofort Widerspruch einlegen - wir hatten damals Glück. Ich denke aber, dass du auf keinen Fall den ganzen Betrag zurück bekommst.

Viele Grüße
Florian

Hi,

nicht, dass ich Jurist wäre…

Doch die deutsche
Krankenkasse erstattet dem Patienten letztendlich nur 13 (in
Worten: dreizehn) Euro, mit der Begründung, dass ein deutscher
Arzt für eine entsprechende Untersuchung auch nicht mehr
bekommen hätte.

bist du sicher, dass du Anspruch auf mehr hast? IMHO werden nur DIE Kosten erstattet, die einem Einheimischen erstattet worden wären. War der Patient im Ausland bei einem dort „üblichen“ Arzt (öffentliches Gesundheitszentrum oder was es dort so für Einheimische gibt) oder vielleicht nicht doch bei einem Privatarzt?

Ich war vor zwei Jahren in Portugal bei einem „ganz normalen Arzt“, also nix Marmor und Chefarztbehandlung. Das hat mit Medikamenten sagen wir mal €100.- gekostet (meinen Auslandskrankenschein wollten die gar nicht haben). Davon hat die Krankenkassen geschätzte €10.- übernommen, meine Reisekrankenversicherung (€6,50/Jahr Prämie) die restlichen €90.- . Nur mal so der Größenordnung wegen.

Schätze, das Geld ist weg. Oder vielleicht hilft die der medizinische Dienst der Krankenkassen weiter?

Grüße,
J~

Hallo auch!

Erstmal danke für die Antwort.

bist du sicher, dass du Anspruch auf mehr hast? IMHO werden
nur DIE Kosten erstattet, die einem Einheimischen erstattet
worden wären. War der Patient im Ausland bei einem dort
„üblichen“ Arzt (öffentliches Gesundheitszentrum oder was es
dort so für Einheimische gibt) oder vielleicht nicht doch bei
einem Privatarzt?

Sicher bin ich mir auf gar keinen Fall. ;o) Drum frag ich ja hier… die Sache ist die… in Schweden geht man erst mit einem Problem zu eben so einem öffentlichen Gesundheitszentrum, wie du es schon gesagt hast. Von dort aus wird man bei Bedarf weiterverwiesen, in diesem Fall ans örtliche Krankenhaus (deren Entscheidung, nicht die Entscheidung des Patienten), wo *angeblich* ein Ultraschall oder sowas gemacht werden sollte (es handelt sich in diesem Fall um einen kurz zuvor entdeckten Knoten in der Brust). Tatsächlich taucht dann aber nur ein netter Herr Doktor auf, tastet ein wenig, hält das Ganze für harmlos, und verweist auf eine erneute Einladung ins Krankenhaus, um dann doch nochmal zur Sicherheit einen Ultraschall zu machen. Das diese Einladung nie kommt, tut ja zu dieser Sache nichts…

Jedenfalls hat man bei der Gesundheitszentrale den Datumsfehler offenbar völlig übersehen, denn von da kam keine Rechnung. Im Krankenhaus hantiert man vermutlich mit weitaus größeren Summen, deshalb schauen die da wohl schon mal genauer hin. Wie auch immer, auf der Einladung stand schon „Bringen Sie Ihr E-128 mit, sonst kostet die Untersuchung 2000 und ein paar Zerquetschte schwedische Kronen“ - wie dann da auf einmal 3724 draus geworden sind, ist auch wieder ne ganz andere Frage… da muss man wohl doch mal irgendwie das Krankenhaus kontaktieren.

Aber grundsätzlich, finde ich, müsste doch eben die Krankenkasse für alles aufkommen, denn der Fehler liegt ja ganz eindeutig dort. Oder nicht?

die Krankenkassen geschätzte €10.- übernommen, meine
Reisekrankenversicherung (€6,50/Jahr Prämie) die restlichen
€90.

Das ist ja auch noch so ne Sache… wenn man während der Zeit eine ISIC Reisekrankenversicherung hatte (International Student Identity Card), hilft einem das dann überhaupt? Irgendwie ist das alles einfach verdammt undurchsichtig, und vor allem blöd, wenn die Rechnung erst fünf Monate nach der Heimkehr (halt schön zum Kassensturz am Jahresende) hin kommt. Da hat man doch schon alle möglichen Unterlagen weggeschmissen. Bei denen anrufen bringt natürlich auch nicht viel, die können oder wollen einem nicht helfen (alles schon versucht). Und dann muss man auch noch monatelang allem persönlich hinterherlaufen. Wo liegt der Fehler? Ja, wissen wir doch nicht, fragen Sie doch mal wen anders.

*seufz*
Annika

Hallo Florian,

auch dir vielen Dank für die Antwort. Tja, ist schon blöde, man kann sich auf nix verlassen… aber ich kämpfe weiter, meinetwegen auch nur um ein paar Euros mehr. ;o)

Annika

Hallo,
mal abgesehen davon, dass der Betrag so gering ist, als das man
dafür einen Rechtsstreit anzetteln sollte, bin ich der Auffassung,
das hier die Krankenkasse eindeutig einen Fehler begangen hat, und
genau darauf würde ich in meinem Widerspruchsschreiben pochen.
Wenn nämlich der Vordruck korrekt von der Kasse bestätigt worden
wäre, wären dem Patienten überhaupt keine Kosten entstanden.
Ich als Krankenkassenmitarbeiter würde dir in diesem Falle ohne
wenn und aber die volle Summe erstatten. Vielleicht solltest
du nochmals bei deiner Kasse vorstellig werden.
Wenn es zufällig meine Kasse sein sollte (vielleicht per E-Mail
mitteilen), könnte ich u.U. helfen.
Gruss
Günter Czauderna