Krankenkasse und Beiträge

Die Gesetzl. Krankenkasse nimmt nach erreichen des 55 Lebensjahres niemand mehr auf.
Ich bin selbstänig und 63J. alt meine Frau ist 47J. alt
nun soll ich aber meinen Verdienst angeben, damit der Beitrag zur Krankenversicherung meiner Frau neu berechnet werden kann. Ich habe aber keinen Verdienst mehr.Ich erwirtschafte lediglich soviel, dass ich meine laufenden Verbindlichkeiten bezahlen kann. Das sit derzeit sowenig, dass ich meine Beiträge zur privaten KK nicht mehr bezahlen kann.
Meine Meinung: wenn ich doch seit Endalter 55 aus der Solidarität der Gesetzl.KK ausgeschlossen bin, muß ich mich wegen der Zahlungsmoditäten vereinnehmen lassen oder irre ich mich.

Hallo heju,

leider kann ich Dir bei dieser Frage nicht wirklich weiterhelfen, da ich in der gesetzlichen Grundlage nicht so fit bin, dass ich Dir da eine genaue Antwort geben kann.

Aus meinem Gefühl heraus, denke ich aber, dass Du dazu verpflichtet bist Deine Einkünfte (und sind diese auch noch so klein) anzugeben, da sich alle Berechnungen sich auf das gemeinsame Familieneinkommen berechenen. Die einzige Ausnahme, die mir bekannt ist, ist die das bei einer Ehe mit einer Gütertrennung( die schriftlich mit einem Ehevertrag vereinbart sein muss) nur das eigene Einkommen herangezogen werden kann zur Einkunftsermittlung.

Sorry das ich Dir leider nicht weiterhelfen konnte und das ich so spät geantwortet habe. Ich hatte Deine Anfrage leider aus dem Blick verloren.

LG muellero