Krankenkasse und Hinterbliebenenrente

Hallo,
folgender hypothetischer Fall:
eine Frau ohne eigenes Einkommen, immer verheiratet und familienversichert beim Mann gewesen, erhält Hinterbliebenenrente vom verstorbenen Mann- der war schon jahrelang Altersrentner.
Kann die Frau die Krankenkasse wechseln, oder muß sie immer weiter in der alten Krankenkasse bleiben?
Und wer zahlt eigentlich die Beiträge zur Krankenkasse? Die Rente liegt in etwa bei 800,- Euro.
Vielen Dank
Wolly

Kann die Frau die Krankenkasse wechseln, oder muß sie immer weiter in der alten Krankenkasse bleiben?

Grundsätzlich kann sie wechseln, ob ihre 18 monatige Versicherungszeit durch die Familienversicherung erfüllt ist, kann ich nicht sagen.

Und wer zahlt eigentlich die Beiträge zur Krankenkasse?

Die sollten eigentlich gleich von der Rente abgezogen werden. Die Witwe zahlt den beitrag und der Rentenversicherungsträger gibt einen Zuschuß.

Hallo,
in der GKV (wird es wohl sein, wenn die Ehefrau familienversichert war), gibt es keine Altersgrenze für den Wechsel.
Die Beiträge werden (Details lasse ich mal weg) zur Hälfte vom Versicherten und vom Träger der Rentenversicherung bezahlt und direkt von der Rente einbehalten.

Cu Rene

Vielen Dank, genau das wollte ich wissen.
LG
Wolly

Hallo Rene,

in der GKV (wird es wohl sein, wenn die Ehefrau
familienversichert war), gibt es keine Altersgrenze für den Wechsel.

die Frage, die sich mir stellt, ist, ob die 18 Monate erst ab dem Tod des Mannes zählen, oder ob die Zeit der Familienversicherung dazugezählt wird.

Gruß

Nordlicht

Hallo,
die Ehefrau muss sich so oder so ab dem Tag, nach dem Tod ihres Ehemanns
selbst versichern. Da sie aus der Familienversicherung kommt hat sie freie Kassenwahl. Zunächst gilt Sie bis zur Bewilligung der Hinterbliebenenrente als Rentenantragstellerin mit einer Beitragsbefreiung, weil sie bisher familienversichert war und Ihr Ehemann selbst schon Altersruhegeldempfänger war.
Hat sie die bisherige Kasse gewählt als Rentenantragstellerin, dann beginnt mit dem Tag des Beginns der eigenen Mitgliedschaft auch die Bindungsfrist von 18 Monaten - erst danach kann sie selbstverständlich in eine andere GKV-Kasse wechseln.
Gruss
Czauderna

Hallo,
das hat Günther ja inzwischen ausführlich beantwortet.
Die Frage war ja aber „nur“, ob man prinzipiell noch wechseln kann.

Cu Rene