Krankenkasse und kindergeld nach heirat

Guten Tag,

man stelle sich vor, eine Mutter von fünf Kindern, die z.Zt. von Hartz4 lebt und somit auch in der gesetzlichen KV versichert ist, lernt einen Mann kennen. Dieser ist gut verdienend und in der PKV. Nun wollen sie zusammenziehen, somit würde H4 entfallen und der MAnn würde gern direkt heiraten, damit er seine Steuerlast mit Annahme der Kinder senken kann (leiblicher Vater nicht mehr vorhanden, Adoption möglich). Aber ginge das überhaupt, weil nicht alle in die PKV wechseln müssten, daß wäre ja sicher unbezahlbar? Wie könnte man denn Alle in die gesetzliche KV bekommen? Und ab wann rechnet es sich, auf das Kindergeld zugunsten des Steuerausgleichs zu verzichten?
Herzlichen Dank für alle Antworten!

Hallo,

man stelle sich vor, eine Mutter von fünf Kindern, die z.Zt. von Hartz4 lebt und somit auch in der gesetzlichen KV versichert ist, lernt einen Mann kennen. Dieser ist gut verdienend und in der PKV. Nun wollen sie zusammenziehen, somit würde H4 entfallen und der MAnn würde gern direkt heiraten, damit er seine Steuerlast mit Annahme der Kinder senken kann.

Na das ist ja mal ein schöner Grund.

Aber ginge das überhaupt, weil nicht alle in die PKV wechseln müssten, daß wäre ja sicher unbezahlbar?

Sie müssen nicht. Und es käme erstmal drauf an, was es kostet und was man es sich kosten lassen wil. Offensichtlich erhofft man sich ja erhebliche Steuerersparnisse durch die Heirat. Sowas führt natürlich zu Recht UND Pflichten. Wird manchmal irgendwie vergessen, wenn man versucht die Rosinen rauszupicken.

Wie könnte man denn Alle in die gesetzliche KV bekommen?

Einfach in einer gesetzlichen KK versichern. Kein Problem, wenn der Mann nicht schon über 55 Jahre alt ist.

Und ab wann rechnet es sich, auf das Kindergeld zugunsten des Steuerausgleichs zu verzichten?

Da muss man sich keine Gedanken machen, das prüft das FA von selbst.

Grüße

Hallo,
na, ganz so einfach ist das auch wieder nicht. Es stimmt schon, dass sich die Mutter und die Kinder in der GKV weiterversichern können und die Kinder hätten sogar Anspruch auf Familienversicherung bei der Mutter, aber dann gilt es zu berücksichtigen dass der Ehemann aufgrund seines Status nicht in die GKV wechseln kann. Von daher werden bei der Beitragsberechnung für die Mutter 50% des Einkommens des Ehegatten
angerechnet und zugrundegelegt.
Nur wenn der Ehemann krankenversicherungspflichtig würde, dann wären alle in der GLV und er könnte dann die Ehefrau mit deren 5 Kindern, die er als Stiefvater überwiegend unterhalten würde kostenlos mitversichern.
Gruss
Czauderna

Vielen Dank für die Antworten, allerdings ist der Satz…wenn der Mann krankenversicherungspflichtig werden würde…nicht ganz verständlich? Entschuldigung…