Krankenkasse und Mieteinnahme

Hallo

nehmen wir folgendes an:

Bei Frau R.und ihren Mann zieht ihr Sohn ein, der auch Miete zahlt, ca. 250€. Frau R. hat einen Mini-Flexjob,auf Abruf. derzeit zahlt ihr Mann 300€ Krankenkasse freiwillig.
Soweit sie informiert ist, zählt die Miete als Einkommen und wird so bei gesetzlichen KK angerechnet, so das der Beitrag niedriger ist.

Ist das so richtig?
Wie rechnet man das aus?

danke
lisa

Hallo,
wieso sollten Einnahmen den Beitrag verringern - verstehe ich nicht.
Wie und als was ist der Mann versichert und wie seine Ehefrau ?
Mieteinnahmen werden in der Höhe angerechnet wenn sie auch auf dem Einkommensteuerbescheid als solche auftauchen - dann werden sie auf die Kalndermonate des Jahres verteilt und als Einnahme berechnet.
Gruß
Czauderna

Hallo,
ich habe in meinem Beitrag das Wort Kalendermonate falsch geschrieben, also einen Buchstaben vergessen - mit einer entsprechenden Funktion hätte ich das sofort und bequem ändern können - geht leider nicht.
Also, es muss richtig „Kalendermonate“ heißen.
Gruß
Czauderna

hallo,
nehmen wir mal an:

eine frau bekommt miete, 400€, und zahlt davon Kassenbeiträge.Dann fällt die miete weg(das haus von der frau wird verkauft), die frau muss sich freiwillig versichern, weil der mann privat versichert ist.
jetzt zieht der sohn von der frau ins dachgeschoss(das Haus gehört gehört dem ehemann) ein, und zahlt miete,sagen wir mal 224€. die frau hat einen Minijob und bekommt ca. 150€ im Monat.

Die Miete 224€ und Minijob 150€ bekommt die frau.Wie wird jetzt ausgerechnet, welchen beitrag sie zahlen muss.

Ich hoffe, ihr versteht es.Wenn nicht alles klar , bitte fragen

lisa

hallo,
nehmen wir mal an:

eine frau bekommt miete, 400€, und zahlt davon
Kassenbeiträge.Dann fällt die miete weg(das haus von der frau
wird verkauft), die frau muss sich freiwillig versichern, weil
der mann privat versichert ist.

Wie war Sie denn vorher versichert als die 400,00 € Miete noch geflossen sind - wenn auch freiwillig war es damals schon falsch das Einkommen des Ehemannes nicht mit anzurechnen.

jetzt zieht der sohn von der frau ins dachgeschoss(das Haus
gehört gehört dem ehemann) ein, und zahlt miete,sagen wir mal
224€. die frau hat einen Minijob und bekommt ca. 150€ im
Monat.

Die Miete 224€ und Minijob 150€ bekommt die frau.Wie wird
jetzt ausgerechnet, welchen beitrag sie zahlen muss.

Wenn der Vater Hausinhaber ist, wie kann die Ehefrau die Miete bekommen - es handelt sich hier um Einkommen des Vaters (Hauseigentümer). Wenn der Vater der Mutter die Miete überlässt, so ist das kein Einkommen im sozialversicherungsrechtlichem Sinne.Die Errechnung wird nun wie folgt vorgenommen.
50% des Einkommens des Ehemanns (maximal halbe Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung und 1/2 Einkommen der Ehefrau (75,00 €)ergeben das beitragspflichtige Einkommen der Ehefrau.

Ich hoffe, ihr versteht es.Wenn nicht alles klar , bitte
fragen

lisa

Gruß
Czauderna

Hallo,
wobei noch nachzutragen wäre dass als beitragspflichtige Einnahme für die Ehefrau maximal die halbe Beitragsbemseeungsgrenze in der Krankenversicherung anzusetzen ist.
Gruß
Czauderna