hallo,
nehmen wir mal an:
eine frau bekommt miete, 400€, und zahlt davon
Kassenbeiträge.Dann fällt die miete weg(das haus von der frau
wird verkauft), die frau muss sich freiwillig versichern, weil
der mann privat versichert ist.
Wie war Sie denn vorher versichert als die 400,00 € Miete noch geflossen sind - wenn auch freiwillig war es damals schon falsch das Einkommen des Ehemannes nicht mit anzurechnen.
jetzt zieht der sohn von der frau ins dachgeschoss(das Haus
gehört gehört dem ehemann) ein, und zahlt miete,sagen wir mal
224€. die frau hat einen Minijob und bekommt ca. 150€ im
Monat.
Die Miete 224€ und Minijob 150€ bekommt die frau.Wie wird
jetzt ausgerechnet, welchen beitrag sie zahlen muss.
Wenn der Vater Hausinhaber ist, wie kann die Ehefrau die Miete bekommen - es handelt sich hier um Einkommen des Vaters (Hauseigentümer). Wenn der Vater der Mutter die Miete überlässt, so ist das kein Einkommen im sozialversicherungsrechtlichem Sinne.Die Errechnung wird nun wie folgt vorgenommen.
50% des Einkommens des Ehemanns (maximal halbe Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung und 1/2 Einkommen der Ehefrau (75,00 €)ergeben das beitragspflichtige Einkommen der Ehefrau.
Ich hoffe, ihr versteht es.Wenn nicht alles klar , bitte
fragen
lisa
Gruß
Czauderna