Krankenkasse und selbständig und erwerbstätig

Person A ist selbständig möchte aber zusätzlich eine Vollzeit bzw Teilzeittätigkeit aufnehmen. Momentan ist Person A freiwillig in der Krankenversicherung. Bei Aufnahme der Arbeitstätigkeit wäre Person A und die Familie automatisch versichert. Person A hat aber mehr finanziell bei der selbständigen Tätigkeit höhere Einnahmen. Muß Person A sich dann weiterhin privat/freiwillig versichern weil die Einnahmen des Selbständigen Jobs dem anderen übersteigen?

mfg

Hallo,
es kommt sowohl auf das Einkommen wie auf die Arbeitszeit an. Bei Vollzeit wird die Kasse wohl in aller Regel die Arbeitnehmertätigkeit mit Pflichtversicherung vorne sehen. Bei Teilzeit wirds schwierig.

Wenn die Selbstständigkeit überwiegt, bleibt alles wie es ist. Privat oder freiwillig Kasse ?

Gruss

Barmer

Freiwillig in der Gesetzlichen.

Im Internet findet man wenig darüber. Einmal heißt es es wird rein nach Zeit berechnet, wo man mehr stunden verbringt. Andernmal wo man mehr verdient

Person A würde Teilzeit mehr Stunden bei der angestellten Tätigkeit als bei der Selbständigen Tätigkeit ausüben aber weniger verdienen als bei der selbständigen. Person A möchte gerne familienversichert über den Arbeitgeber sein. Wie kann Person A dass dann ermitteln wieviel die selbständige Tätigkeit ingeschränkt werden muß um das z erreichen? zeitlich oder gehaltsmäßig

Hallo,

die Kasse prüft das unter Abwägung aller Kriterien. Das Ergebnis kann auch je nach Kasse etwas unterschiedlich ausfallen.

Um sicher zu gehen, müßte man schon Vollzeit oder nahezu (m.E. mind. 30 Stunden)als Arbeitnehmer arbeiten. Die Selbstständigkeit müsste mind. 1 Jahr soweit eingeschränkt werden. (Wichtig: Es darf kein Mitarbeiter beschäftigt werden.)

Gruss

Barmer

vielen Dank für die Antwort

lg