Morgen,
mal folgender sachverhalt zur diskussion:
Eine Krankenkasse (KK) genehmigt eine operation in einer weiter entfernten Klinik.
nun wird der Patient (A) von freunden an einem Sonntag zur einweisung gebarcht.
Die antlassung erfolgt nicht wie geplant am Freitag nachmittag (freunde könnten fahren) sondern am darauffolgenden mittwoch.
nun sieht sich a Gezwungen ein taxi zu nehmen da A kein eigenes Auto hat kann ehemann nicht fahren.
Die klinik meint sie könne keinen Beförderungsschein ausstellen, mit gepäck zum nächsten bahnhof laufen nicht möglich (grosse bauch op).
KK weigert sich nun die fahrtkosten zu tragen und verweist darauf das nur die kosten eines eigenen PKW bezahlt werden.
Muss KK nun taxi zahlen oder nicht.
Hallo,
Morgen,
mal folgender sachverhalt zur diskussion:
Eine Krankenkasse (KK) genehmigt eine operation in einer
weiter entfernten Klinik.
Warum wurde eine weiter entfernte Klinik gewählt ?
War dies der Wunsch des Patienten ?
nun wird der Patient (A) von freunden an einem Sonntag zur
einweisung gebarcht.
Die antlassung erfolgt nicht wie geplant am Freitag nachmittag
(freunde könnten fahren) sondern am darauffolgenden mittwoch.
nun sieht sich a Gezwungen ein taxi zu nehmen da A kein
eigenes Auto hat kann ehemann nicht fahren.
Die klinik meint sie könne keinen Beförderungsschein
ausstellen, mit gepäck zum nächsten bahnhof laufen nicht
möglich (grosse bauch op).
Mit welcher Begründung ?
KK weigert sich nun die fahrtkosten zu tragen und verweist
darauf das nur die kosten eines eigenen PKW bezahlt werden.
Welche Krankenversicherung GKV oder PKV ?
Was versteht man unter großer Bauch-OP ?
Muss KK nun taxi zahlen oder nicht.
Gruß Merger
Hallo,
ich denke, die Entfernung spielt hier keine Rolle, denn wenn die Hinfahrt zur stationären Behandlung genehmigt wird, dann gilt dies gleichermaßen natürlich auch für die Rückfahrt. Wir reden nur vom notwendigen Transportmittel. Für die Hinfahrt genügte ein PKW - was bedeutet, dass die Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel angesetzt werden und bei Nutzung eines PKW. werden 0,20 € pro km. und bei notwendiger Begleitperson ein Aufschlag von 0,03 € übernommen.
Wenn nun für die Rückfahrt ein PKW. nicht zur Verfügung steht, dann hat dies auf die Kostenübernahme durch die Kasse zunächst keinen Einfluss, also öffentliches Verkehrsmittel. Wenn ein Taxi erforderlich wird, dann wird das von der Kasse nur dann übernommen wenn dafür medizinische Gründe vorliegen und die können dann nur vom entlassenden Krankenhaus kommen und wenn das sich damit schwer tut, dann wird die Kasse beim öffentlichen Verkehrsmittel bleiben.
Gruss
Czauderna