Krankenkasse Verjährungfristen

Hallo,

ich benötige eine Info zu den Verjährungsfristen bzgl Nachforderungen von einer Krankenkasse.

Hintergrund:

-ich war von April bis Juni 2004 in einer Tagesklinik

-nun ca. 3,5 Jahre später erhalte ich ein Schreiben meiner Krankenkasse (bin gesetztlich versichert), daß aufgefallen ist, daß ich noch die 280 Euro Eigenanteil zu zahlen habe

-das ist das erste mal, daß ich überhaupt davon höre

-bin momentan sehr verunsichert, wieso das denen erst jetzt auffällt (und eigentlich bin auch sauer, jetzt noch dafür zahlen zu müssen)

Kann mir bitte jemand eine Info geben, was hierzu die Verjährungsfristen sind?

Tausend Dank!

Alexia

Hallo,
Leistungen verjähren drei Jahre nach ihrem entstehen.
Dies bedeutet, eine Leistung, also die Zahlung des Eigenanteils, die
im Jahre 2004 entstanden ist verjährt am 31.12.2007.
Wurde die Eigenanteilszahlung nach dem 01.01.2008 erstmals angefordert
ist die Leistung verjährt. Ich rate, dies mit der Kasse direkt zu besprechen.
Gruß
Czauderna

Hallo,
vielen lieben Dank für diese Info. Das hat mir schon sehr weitergeholfen. Werde es mit meiner KK klären.
Nochmals vielen Dank

LG
Alexia

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]