Hallo,
auf welcher (gesetzlichen) Grundlage kann eine Krankenkasse von einem Versicherten verlangen, alle zwei Wochen beim Arzt vorstellig werden zu müssen? Und kann sie es überhaupt?
Beispielszenario:
Versicherter wird aufgrund psychischer Belastung krankgeschrieben. Ein Arztbesuch ist alle 4 Wochen nötig zum Abstempeln des Zahlscheins. In dieser Zeit wird Antrag auf Urlaub beim im Ausland arbeitendem Ehepartner gestellt. Der Antrag wird von der Krankenkasse abgelehnt und sie verlangt plötzlich das Vorstellig werden beim Arzt alle zwei Wochen.
Darf die Krankenkasse das und wo kann man das bzw. die Grundlagen dafür nachlesen?
Danke schonmal für eure Antworten