Krankenkasse verlangt 2-w. Vorstellung beim Arzt

Hallo,

auf welcher (gesetzlichen) Grundlage kann eine Krankenkasse von einem Versicherten verlangen, alle zwei Wochen beim Arzt vorstellig werden zu müssen? Und kann sie es überhaupt?

Beispielszenario:

Versicherter wird aufgrund psychischer Belastung krankgeschrieben. Ein Arztbesuch ist alle 4 Wochen nötig zum Abstempeln des Zahlscheins. In dieser Zeit wird Antrag auf Urlaub beim im Ausland arbeitendem Ehepartner gestellt. Der Antrag wird von der Krankenkasse abgelehnt und sie verlangt plötzlich das Vorstellig werden beim Arzt alle zwei Wochen.

Darf die Krankenkasse das und wo kann man das bzw. die Grundlagen dafür nachlesen?

Danke schonmal für eure Antworten :smile:

Hallo,
eine rechtliche Grundlage kann ich sofort nicht benennen, könnte mir aber die Arbeitsaunfähigkeitsrichtlinien vorstellen. Das alles hängt aber auch vom Eintelfall ab, gerae bei einer solchen Diagnose.
Was passiert denn in den, sagen wir mal, vier Wochen zwischen den Arztterminen, bei einer solchen Diagnose. Eine jede Erkrankung soll doch behoben werden, d.h. es muss eine Therapie erfolgen. Wenn diese durchgeführt wird, dann ist sicherlich ein solcher Zeitraum verständlich, aber wenn nix passiert, dann kann es doch nicht angehen, dass ein Arzt einfach den nächsten Termin in vier Wochen vergibt.
Dass die Kasse hier darauf drängt, dass eine kürzere Vorstellung beim behandelnden Art erfolgt halte ich persönlich für gerechtfertigt.
Ohne Therapie einfach zu sagen dass die AU. bei dieser Diagnosenstellung vier Wochen andauern wird, das geht nicht.
Auch dem Patienten sollte die schnelle Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit wichtig sein.
Gruß
Czauderna