Krankenkasse verlangt grundlos? Geld zurück

Guten Abend!

Ich bin das erste mal hier und hoffe auch das ich richtig bin.

Doch nun um folgendes. Es geht um eine Krankenkasse, die mir vor einigen Monaten einen Brief Monat schickte, mit der Aussage ich würde ihnen um die 600€ Schulden. Als ich dort verwirrt anrief um den Grund zu dieser Annahme erfahren wollte, sagte man mir nur: mit dem 23ten Lebensjahr waren sie nicht mehr Familienversichert. Daraufhin war meine Aussage das ich nicht davon unterrichtet worden bin, noch irgendeine Unterschrifft leistete. Wenn dies jedoch der Fall sein SOLLTE, sollen sie mir bitte damalige Briefwechsel kopiert zuschicken. Haben sie aber nicht. Und ich telefonier dort schon eine Weile hinterher. Nur kamen dann auch Aussagen wie : „es ist Gesetz in Deutschland versichert zu sein“. Jedoch stelle ich mir die Frage, wieso zwingt man mich quasi dort versichert zu sein und wie kann man von jemand soetwas verlangen, der zu dem Zeitpunkt, wie ich, nichtmals Einkommen hatte (z.Z beziehe ich nun Arbeitslosengeld II), also in keiner Weise tätig. Mir kommt das von denen sehr willkürlich vor, oder dürfen die das? Die wollten nichtmals eine Bankverbindung o.ä von mir wissen, als ich nicht mehr familienversichert war. Dummerweise, was wohl kaum ins Gewicht fallen wird, wusste ich nichts davon, das man mit 23 nicht mehr familienversichert ist. Ist das also Legetim was die dort veranstalten?

Vielen Dank das ihr euch das durch ließt und für die hoffentlich hilfreichen Antworten.

Unwissenheit
…schützt leider vor Zahlung nicht. Die Kasse hat Recht.
In Deutschland gibt es eine Pflicht zur Krankenversicherung; verbunden mit entsprechender Beitragspflicht.
Gruß Joerg Koenig

Vor dem 23. Geburtstag sendet die Krankenkasse jedes Jahr einen Fragebogen zur Überprüfung der Familienversicherung an die Eltern. Sehr häufig ist dabei auch ein Infoblatt zu den Altersgrenzen.
Üblicherweise schicken die Krankenkassen vor dem 23. Geburtstag auch einen Brief an den Betreffenden.
Ab dem Bezug des Arbeitslosengeld II übernimmt die Arbeitsgemeinschaft die Beitragszahlung. Nur für die Zeit zwischen dem 23. Geburtstag und dem Beginn des Arbeitslosengeld II ist man selbst für die Beiträge verantwortlich.