Krankenkasse verlangt zweiwöchige Vorstellung beim Arzt - rechtens?

Liebe/-r Experte/-in,

ob und auf welcher Grundlage kann eine Krankenkasse das Vorstelligwerden beim Arzt alle zwei Wochen verlangen?
Nachdem meine Krankenkasse meinen Urlaubsantrag abgelehnt hatte, verlangte sie, dass ich meinen Zahlschein nun nicht mehr alle vier Wochen, sondern nun alle zwei Wochen abstempeln zu lassen habe, ansonsten kein Krankengeld. Bis jetzt konnte ich noch keine Informationen für die Basis dieser Entscheidung finden. Da die Krankenkasse mir ebenfalls keine Infos dazu gibt, frage ich nun Sie, ob Sie eine Antwort dazu haben und wissen, wo ich evt. weitere Informationen einholen kann.

Vielen Dank für Ihre Mühen.

Hallo Lisa,

eine Krankenkasse ist verpflichtet (ges. Krankenkasse) Krankengeld zu zahlen ab der 7. Wochen Krankenzeit. Für diese Leistung kann sie zusätzliche Kontrollen einbauen. Je eher sie Zweifel am Vorliegen der Krankheit hat, ums o höher der Kontrollmechanismus.

Der Grund liegt also an der Krankschreibungsursache oder an der Glaubhaftigkeit Deines Vertrauensarztes.

WEiterhin alles Gute und Gute Besserung (das soll nicht ironisch gemeint sein!!!)

Viele Grüße
Steffen

Hallo,

tut mir leid, ich kann da nicht helfen.
(Da scheint hier irgendwas durcheinander gekommen zu sein, denn mit Versicherungen bzw. Rechtsangelegenheiten habe ich nichts zu tun)
trotzdem viel Glück
mfg