Liebe/-r Experte/-in,
ob und auf welcher Grundlage kann eine Krankenkasse das Vorstelligwerden beim Arzt alle zwei Wochen verlangen?
Nachdem meine Krankenkasse meinen Urlaubsantrag abgelehnt hatte, verlangte sie, dass ich meinen Zahlschein nun nicht mehr alle vier Wochen, sondern nun alle zwei Wochen abstempeln zu lassen habe, ansonsten kein Krankengeld. Bis jetzt konnte ich noch keine Informationen für die Basis dieser Entscheidung finden. Da die Krankenkasse mir ebenfalls keine Infos dazu gibt, frage ich nun Sie, ob Sie eine Antwort dazu haben und wissen, wo ich evt. weitere Informationen einholen kann.
Vielen Dank für Ihre Mühen.