Krankenkasse Versicherungsende vorwarnen ?

Hallo,

der Versicherungsschutz meiner GKV ist mit Vertragsende ausgelaufen.

Ist Die Krankenkasse eigentlich verpflichtet mir das Auslaufen des Versicherungsschutzes rechtzeitig anzuzeigen, damit ich mich rechtzeitig um einen Wechsel bemühen kann?

LG
Arnold

Hallo,

Tach auch,

der Versicherungsschutz meiner GKV ist mit Vertragsende
ausgelaufen.

Rein hyptotisch gefragt welche GKV wäre das den? Normalerweise geht die so lange weiter bis man selber kündigt. Oder aus anderen Gründen weil man eben nicht mehr zahlt.

Ist Die Krankenkasse eigentlich verpflichtet mir das Auslaufen
des Versicherungsschutzes rechtzeitig anzuzeigen, damit ich
mich rechtzeitig um einen Wechsel bemühen kann?

Auf der Versicherungskarte selbst steht ein Datum Monat/Jahr drauf bis wann die Karte gültig wäre.
Verstehe nur nicht so ganz aus was für einem Grund der Vertrag auslaufen sollte

LG
Arnold

Wenn man zum Beispiel den Job verliert oder kündigt, verliert man logischerweise auch die Krankenversicherung (nach der sechswöchigen Nach-Schutzzeit).
Dasselbe gilt für Kinder, die volljährig werden.

Verpflichtet sind die Krankenkassen nicht, wie ich glaube, dir das mitzuteilen.

Hi,
lies mal FAQ1129! Wichtig damit Du nicht gelöscht wirst.
Da aber deine Frage glaube ich eigentlich keine wirkliche Rechtsfrage ist trotzdem der Versuch zu antworten.

Der Versicherungsschutz bei der Gesetzlichen gilt glaube ich noch bis einen Monat nach Vertragsende. Ruf da einfach mal an.

Dann gibt es in Deutschland eine Versicherungspflicht. Dein Schutz endet nicht. Nur bekommst Du irgendwann fette Rechnungen von denen wenn Du nicht vom nächsten AG angemeldet wirst oder dich arbeitslos meldest.

Bescheid sagen wird Dir vorher definitiv kein Mensch. Irgendwann schicken die Dir einen Fragebogen wo und wie Du ab Ende der Nachversicherung versichert bist/warst und darauf folgt dann ggf die Rechnung. Ausser Du kannst nachweisen daß Du irgendwoanders versichert bist.

Gruß
Nick

der Versicherungsschutz meiner GKV ist mit Vertragsende ausgelaufen.

Das ist so nicht ganz richtig. Setz Dich auf jeden Fall mit der KK in Verbindung und kläre die Angelegenheit, damit Du nicht später dicke Nachzahlungen hast.

Hallo,
GKV oder PKV - das ist hier die Frage - und wenn GKV - wie war das letzte Versicherungsverhältnis - ein krankenversicherungspflichtiges oder ein freiwilliges ?
Gruß
Czauderna

Hallo,

Moin Moin,

GKV oder PKV - das ist hier die Frage - und wenn GKV - wie
war das letzte Versicherungsverhältnis - ein
krankenversicherungspflichtiges oder ein freiwilliges ?

Steht ja GKV dran :wink:

Gruß
Czauderna

Gruß

Hallo,
ja danke - (richtig) lesen bildet - also reduziere ich meine Frage -
pflicht- oder freiwillig versichert ?
Danke für die Korrektur.
Gruß
Czauderna

Steinigt mich wenn ich mich irre, sollte man den Job verlieren nicht kündigen, dan ist man doch übers Arbeitsamt bei der Versicherung oder etwa nicht?

Das kann schon sein, aber du musst der Versicherung wahrscheinlich trotzdem eine Bestätigung vom Arbeitsamt schicken. Oder macht das das Arbeitsamt für dich?
Das weiß ich jetzt echt nicht…

Hallo,
ich habe meine Frage hinsichtlich der Art der Versicherung aus einem bestimmten Grund gestellt.
Bei Ende einer krankenversicherungspflichtigen Tätigkeit endet auch grundsätzlich durch die Abmeldung des Arbeitgebers auch die Mitgliedschaft - allerdings wird und muss die Krankenkasse die Anschlussversicherung klären in dem sie den Versicherten entsprechend befragt bzw. anfragt und ihn auch darauf hinweist dass er sich um eine Anschlussversicherung bemühen muss. Hat er sich beim Arbeitsamt gemeldet und Leistungen beantragt und wird diese Leistungen auch direkt im Anschluss an das Ende der Beschäftigung gezahlt, dann wird auch die Mitgliedschaft des Betreffenden nahtlos bei der Krankenkasse weitergeführt.
War der Betreffende zuletzt freiwillig versichert, entweder als Angestellter oder als Selbständiger, bei der GKV-Kasse, dann endet diese Mitgliedschaft nicht durch Aufgabe der Tätigkeit.
Eine Mitgliedschaft freiwilliger endet grundsätzlich nur durch eine (schriftliche) Kündigung und wird auch nur dann rechtskräftig wenn die Nachfolgeversicherung geklärt ist.
Gruß
Czauderna