Krankenkasse verweigert Krankengeld

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin arbeitsunfaehig-nach laengerer Krankheit und Krankengeldbezug-in eine med. Reha gekommen und arbeitsfaehig entlassen.

Am Entlassungstag erkrankt, konnte erst am folgenden Tag zum Arzt, der mich arbeitsunfaehig geschrieben hat.

Die Krankenkasse verweigert Krankengeldzahlung.

Anspruch nur, wenn ich DIREKT am Entlassungstag beim Arzt gewesen waere.Am Folgetag, an dem ich dann erst zum Arzt gehen konnte, sei ich garnicht mehr versichert gewesen?!

Ist das korrekt? Was kann ich tun?

mfG
John Nielsen

Hallo,
also, dass die Krankenkasse das Krankengeld verweigert, wenn sie arbeitsfähig entlassen wurden, ist rechtens und nachvollziehbar - somit sind Sie in der Beweispflicht.
Lassen Sie sich von Ihrem Arzt ein Attest ausstellen mit mediz. Begründung und legen Sie bei der Kasse Widerspruch (binnen 1 Monats!) ein.
Dann wird sich der MDK die Sache anschauen.
Die Behauptung, dass Sie dann nicht mehr versichert sind, stimmt nur, wenn Sie über Krankengeldbezug versichert waren - also über das Beschäftigungsverhältnis hinaus.

Vielen Dank fuer die rasche Antwort!

Nachfrage:

Waere es tatsaechlich eine andere Situation, wenn ich statt am naechsten Tag am gleichen ( also am Entlassungstag) beim Arzt gewesen waere?
Im uebrigen mit einer Diagnose, die nichts mit dem Grund der Reha zu tun hatte?!

gruss

John

Also wenn es eine andere Erkrankung ist, dann nicht - bei der gleichen, wäre es nur wichtig, damit sich diese direkt anschließt, aber eigentlich ist das in der Praxis unwichtig.
Da es sich aber um eine neue Erkrankung handelt, ist es ein komplett neuer AU-Fall!
Somit treten nochmal 6 Wochen Lohnfortzahlung in Kraft und danach muss erneut Anspruch auf Krankengeld geprüft werden.
Allerdings muss man den Reha-Bericht abwarten, sollte dort die neue Diagnose schon erwähnt worden sein, gilt es als ein Krankheitsfall (z.B. orthopädische Reha, danach AU wg. Psyche - in Reha wurde aber z.B. schon depressive Episode diagnostiziert).

Also wenn es eine andere Erkrankung ist, dann nicht - bei der
gleichen, wäre es nur wichtig, damit sich diese direkt
anschließt, aber eigentlich ist das in der Praxis unwichtig.
Da es sich aber um eine neue Erkrankung handelt, ist es ein
komplett neuer AU-Fall!
Somit treten nochmal 6 Wochen Lohnfortzahlung in Kraft und
danach muss erneut Anspruch auf Krankengeld geprüft werden.

Also es ist ein neuer AU-Fall, aber Lohnfortzahlung kommt nicht in Frage.

Bin waehrend der AU vor der Reha arbeitslos geworden und muesste mich, falls das KG wirklich verweigert wird, arbeitslos melden.

Die entscheidende Frage bleibt scheinbar:

Neue Diagnose am Tag der Entlassung-oder am Tag danach?!
Die KK behauptet, dass ich am Tag danach schon nicht mehr -mit KG-Anspruch- versichert war.

Also waere ich am Tag der Entlassung beim Arzt gewesen, haette ich scheinbar kein Problem mit KG gehabt, am Tag danach schon??!!

Gruss

Allerdings muss man den Reha-Bericht abwarten, sollte dort die
neue Diagnose schon erwähnt worden sein, gilt es als ein
Krankheitsfall (z.B. orthopädische Reha, danach AU wg. Psyche

  • in Reha wurde aber z.B. schon depressive Episode
    diagnostiziert).

Achso, also wenn sie derzeit arbeitslos sind, stimmt das mit dem Folgetag - Sie müssten sich am nächsten Tag krank melden, damit es als eine zusammenhängende AU gilt - da Sie sich 1 Tag später gemeldet haben, haben Sie keinen Anspruch auf KRG mehr bzw. sind nicht über dessen Bezug versichert. Sie sind arbeitsfähig entlassen, daher besteht kein Anspruch mehr auf Krankengeld.
Somit haben Sie auch am nächsten Tag kein Anspruch auf KRG. Sie müssen sich daher arbeitslos melden - ggf. können Sie auch Widerspruch einlegen und mediz. belegen lassen, dass die Erkrankung schon am Tag zuvor bestand bzw. durchgehend war.

sorry,ist mir immer noch nicht 100%ig klar:
was genau heisst jetzt" am naechsten Tag - bzw. 1 Tag spaeter?

also nur, wenn ich am gleichen( Entlassungstag) Tag beim Arzt gewesen waere, haette ich Anspruch auf KG gehabt?!
Dann da bin ich ja noch versichert wegen des Uebergangsgeldes?!

wuerde das gerne genau verstehen, bitte deshalb um Verstaendniss fuer die Nachfragen!

Kein Thema, Sachlage ist kompliziert.
Genau, nur wenn Sie am gleichen Tag bzw. am Folgetag eine neue AU angefangen hätten, würde sich diese an die alte AU nahtlos anschließen und es wäre zusammengenommen eine AU, welche Krankengeldanspruch begründet.
Derzeit sind sie nicht krankenversichert, da die AU, welche den Krankengeldanspruch und damit auch die Versicherung begründet, nicht mehr besteht.

Jetzt bin ich nochmal verwirrt-deshalb eine letzte Frage dazu:

Was heisst: " am gleichen Tag BZW. am Folgetag"-denn das ist ja genau der Knackpunkt.

Entlassungstag 30.11., erneuter Arztbesuch und AU am 1.12. ( Folgetag).

Nach Ihrer letzten Info also eigentlich nahtloser Anschluss der AU - aber die KK behauptet, nur wenn ich am GLEICHEN Tag, also am Entlassunstag, 30.11., beim Arzt gewesen waere???

***

Hm ist oft Interpretationssache - viele Kassen akzeptieren auch den Folgetag - das Beste wäre ein ärztliches Attest, dass die Krankheit schon während der Reha bestanden hat.

Hm ist oft Interpretationssache - viele Kassen akzeptieren
auch den Folgetag - das Beste wäre ein ärztliches Attest, dass
die Krankheit schon während der Reha bestanden hat.

schoenen Dank fuer die Muehe !

und schoene Feiertage…