Also wenn es eine andere Erkrankung ist, dann nicht - bei der
gleichen, wäre es nur wichtig, damit sich diese direkt
anschließt, aber eigentlich ist das in der Praxis unwichtig.
Da es sich aber um eine neue Erkrankung handelt, ist es ein
komplett neuer AU-Fall!
Somit treten nochmal 6 Wochen Lohnfortzahlung in Kraft und
danach muss erneut Anspruch auf Krankengeld geprüft werden.
Also es ist ein neuer AU-Fall, aber Lohnfortzahlung kommt nicht in Frage.
Bin waehrend der AU vor der Reha arbeitslos geworden und muesste mich, falls das KG wirklich verweigert wird, arbeitslos melden.
Die entscheidende Frage bleibt scheinbar:
Neue Diagnose am Tag der Entlassung-oder am Tag danach?!
Die KK behauptet, dass ich am Tag danach schon nicht mehr -mit KG-Anspruch- versichert war.
Also waere ich am Tag der Entlassung beim Arzt gewesen, haette ich scheinbar kein Problem mit KG gehabt, am Tag danach schon??!!
Gruss
Allerdings muss man den Reha-Bericht abwarten, sollte dort die
neue Diagnose schon erwähnt worden sein, gilt es als ein
Krankheitsfall (z.B. orthopädische Reha, danach AU wg. Psyche
- in Reha wurde aber z.B. schon depressive Episode
diagnostiziert).