Krankenkasse verweigert versichertenkarte

Liebe/-r Experte/-in,

folgender Sachververhalt:

Mein Vater ( 68 ) war bis vor kurzem selbständig mit eigener Firma. Die Firma ging in den Konkurs.
Jetzt lebt mein Vater von seiner Rente und hat noch einen Job ( versicherungspflichtig , 360 €/Monat )
Durch die Firmen-Pleite konnte er einige Raten für die Krankenversicherung ( KKH ) nicht mehr bezahlen.
Nun verweigert ihm die KKH die Versichertenkarte mit der Begründung, er müsse erst seine Schulden begleichen.
Er zahlt aber über seine Rente und den Nebenjob weiter Beiträge.
Meine Frage: Darf ihm die KKH die VK verweigern ?
Und wenn nein, wie kann er sich wehren ? Gibt es da irgendwelche Paragrafen im SGB ?

Vielen lieben Dank für deine Mühen !

Craimer

Hallo Craimer,

die gesetzlichen Krankenkassen müssen ein Mitglied von Leistungen ausschliessen, wenn es mit mindestens 2 Monatsbeiträgen im Rückstand ist. Dieser Leistungsausschluss gilt solange, bis die Rückstände vollständig bezahlt sind oder eine angemessene Ratenzahlung vereinbart und eingehalten wurde. Ansonsten besteht nur ein Anspruch auf „Notfallbehandlung“. Das heißt, die KKH ist im Recht, wenn Sie keine KV-Karte ausstellt und Dein Vater hat nur die Möglichkeit sich im Notfall einen Behandlungschein von der KKH ausstellen zu lassen. Eine weiter Möglichkeit wäre es eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, dann müßte ebenfalls der Leistungsausschluss beendet werden. Am klügsten wäre meiner Meinung nach der Abschluss einer angemessenen Ratenzahlung.

Für weitere FRagen stehe ich gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße
Tabea Porada

Hi,

da bin ich mir nicht sicher. Ich hatte so ein Fall noch nie. Habt ihr einen Bescheid bekommen? Sofort Widerspruch einlegen. Und am besten schließt ihr euch mal mit der Krankenkasse in Verbindung und schließt eine Ratenzahlungsvereinbarung.

Grundsätzlich muß man hier zwischen der selbständigen Beschäftigung und daraus eventuell resultierende Beitragsrückstände und der Pflichtmitgliedschaft aus der Rente oder/und einem Job. Bei ersterem sollte eine Ratenzahlung vereinbart werden, um die Schulden abzubauen. Danach sollte die KV Karte ausgestellt werden. Man ist aber auch ohne KV Karte versichert, alle lebensnotwendigen Behandlungen müssen vollständig bezahlt werden, dazu zählen Krankenhausbehandlungen, ärztliche Leistungen und Arzneimittel, Zahnersattz dagegen könnte verweigert werden, solange keine Zahlungsvereinbarung geschlossen wurde.