Liebe/-r Experte/-in,
folgender Sachververhalt:
Mein Vater ( 68 ) war bis vor kurzem selbständig mit eigener Firma. Die Firma ging in den Konkurs.
Jetzt lebt mein Vater von seiner Rente und hat noch einen Job ( versicherungspflichtig , 360 €/Monat )
Durch die Firmen-Pleite konnte er einige Raten für die Krankenversicherung ( KKH ) nicht mehr bezahlen.
Nun verweigert ihm die KKH die Versichertenkarte mit der Begründung, er müsse erst seine Schulden begleichen.
Er zahlt aber über seine Rente und den Nebenjob weiter Beiträge.
Meine Frage: Darf ihm die KKH die VK verweigern ?
Und wenn nein, wie kann er sich wehren ? Gibt es da irgendwelche Paragrafen im SGB ?
Vielen lieben Dank für deine Mühen !
Craimer