Ich mach ab sept. nen Vorkurs (1 jahr), danach Abi (vollzeitschule im Kolleg).
Dazu brauch ich fürs Bafög-Amt eine Schülerversicherung. Ich war bei meiner Krankenkasse, da hieß es, da es mein 2. Ausbildungsweg ist (und ich eben schon gearbeitet hab), kann ich mir nur freiwillig versichern, das würde 119 euro im Monat kosten. Das Bafög-Amt übernimtm nur 55 euro.
Die Dame bei der Krankenkasse hat drauf bestanden, daß ich das so abschließen muß, weils eben die gesetzliche Grundlage ist.
Nun isses aber so, daß mein Verlobter dasselbe macht wie ich und seine Krankenkasse bietet eben diese Schülerversicherung an.
Mich würde jetzt interessieren, ob diese Gesetztesgrundlage intrn bei den KK so is, oder ob da einer was nicht so richtig gewußt hat
Ich hab mich jetzt mal bei seiner KK online angemeldet und warte auf einen Aufnahmeantrag, um zu wechseln. (scheint ja anders nicht zu gehen). War das richtig? (immerhin sind 100 DM im monat von dem bissl Bafög viel, wenn ichs selbst zahlen müßte). Wenn die Schule am 17.9 anfängt, bis wann müßte ich dann meine kündigen? (ich hab da nix so richtig gefunden, weil ich in dem sinn ja nicht arbeitnehmerversichert bin
einmal weigerte sich bei mir die Krankenkasse mich weiterzuversichern. Begründung: sie hätten eine Revision gehabt und in diesem Rahmen meine Eltern angeschrieben. Diese hätten das auszufüllende Formular nicht zurück gesandt. Es ging hin und her, war schon verzweifelt, meine Krankenkasse fürderhin selbst zahlen zu müssen, und das während meiner Schulzeit und eh zu wenig BaFöG in einer Großstadt lebend.
Ich folgte einer Empfehlung und rief beim Dachverband meiner Krankenkasse an. Am Nachmittag desselben Tages erhielt ich einen Anruf aus meiner Krankenkasse. Der Herr war betont freundlich, hörte sich eigenartigerweise wie ein geschlagener Hund an. Er meinte, er böte mir einen Kompromiß an, solange ich nicht selbst verdiene bzw. unter 27 sei, würde ich selbstverständlich bei meinen Eltern weiter mitversichert werden. Das hatte nur nichts mit Kompromiß zu tun, das war just das was ich wollte.
Unlängst erlebte ich ein anderes Problem und ein Anruf beim Dachverband hat das mal wieder geklärt. Also, das kann ich Dir nur empfehlen auszuprobieren.
Schau doch mal in das Sozialgesetzbuch V.
Bis zum vollendeten 23. Lebenslahr hast Du einen Rechtsanspruch auf eine kostenfreie Familienversicherung über Deine Eltern, wenn Du nicht gesetzlich Versichert bist.
Ich würde den Antrag auf Familienvers. bei der Krankenkasse Deiner Eltern stellen.
Neuigkeiten
also danke euch allen für die tips und links
ich hab gestern an den Dachverband geschrieben und prompt ne mail von der Chefin meiner KK bekommen.
Sie meinte, daß ich eben schon eine Schülerversicherung bekomme, da der 2. Bildungsweg unter Praktikum fällt und somit eine freiwillige Versicherung unnötig ist.
Ich werd mir jetzt mal die mail ausdrucken und nochmal zu der Dame hingehen und sie aufklären *g*
ach so, ich bin über 23, auch über 25 und 27 und da geht nix mehr mit Familienversichert.
Mal schauen, was die bei der KK dazu sagt,…
ansonsten wechsel ich eben,…