Krankenkasse verweigert Zahlung

Hallo!
Nehmen wir an Patient X ist seit dem 13.07.10 AU und seit Ende August Bezieher von
Krankengeld.
Der Neurochirurg,der ihn am Arm operiert hat,hat bis heute weder
dem Hausarzt noch der Krankenkasse einen Befundbericht geschickt.
Mit Schreiben vom 4.01.11 fordert die Krankenkasse,das Patient X diese
Berichte selbst besorgen und mit dem nächsten
Krankengeldauszahlungsschein einreichen soll,da sonst eine weitere
Auszahlung nicht möglich sei.Der Neurochirurg ist doch verpflichtet dem Hausarzt und der KK die
Befundberichte zu senden.
Patient X hat am 11.01.11 den Auszahlungschein ohne Berichte wie immer an die KK gefaxt,die KK schreibt
weder,noch wird überwiesen .Sonst war immer nach 3 Tagen Geld auf dem
Konto,nun passiert nichts.
Sollte Patient X direkt zum Anwalt gehen oder was könnte er tun?

Herzlichen Dank im Voraus

Hallo, buster73,

ich gehe erst einmal davon aus, dass du über den Hausarzt AU geschrieben bist. Diese AU ist für die KK verpflichtend und sie muss dir weiter Krankengeld zahlen!
Zu dem Befundbericht: Dazu hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eindeutig Stellung genommen, denn immer wieder kommt es vor, dass sich KK Selbstauskunftsbögen, Krankenhausentlassungsberichte oder andere ärztliche Unterlagen übermitteln lassen. Doch es besteht keine Verpflichtung der Krankenhäuser zur Übermittlung von Krankenhausentlassungsberichten, Arztbriefen, Befundberichten, ärztlichen Gutachten, Röntgenaufnahmen usw. an die KK und erst recht nicht vom Patienten. Diese Daten dürfen rechtlich von der Kasse nicht erhoben werden. Der Gesetzgeber hat die Prüfung medizinischer Sachverhalte ausdrücklich dem MDK übertragen.
In § 275 SGB V ist eindeutig geregelt, dass die KK beim MDK z.B. in bestimmten Fällen bei AU eine gutachterliche Stellungnahme einholen müssen. Die Kassen dürfen lediglich um Übermittlung der Behandlungsdaten/Befundberichte unmittelbar an den MDK ersuchen.
Fazit: Die Krankenkasse fordert von dir zu Unrecht Behandlungsunterlagen an.
Die KK muss den Neurochirurgen anschreiben und diesem einen Umschlag beilegen, den dieser verschlossen mit dem Vermerk: „An den MDK“ zurückschickt.
Infos dazu unter: www.datenschutz.bund.de und www.bfdi.bund
Unter www.bundesversicherungsamt.de steht ein Schreiben im Netz, das sich mit Verfahrensfehler bei der Einstellung von Krankengeld beschäftigt.Um kein Krakengeld mehr zu zahlen, sind Verfahrensvorschriften zu beachten, es bedarf einen Aufhebungsbescheid, eine vorherige Anhörung mit angemessener Fristsetzung zur Stellungnahme des Versciherten sowie einer Rechtsbelehrung nach § 36 SGB X. Gegen diesen Bescheid ist Widerspruch zulässig und dieser hat aufschiebende Wirkung.
Ich würde die KK auf ihr rechtswidriges Verhalten aufmerksam machen und sie auffordern, das Krankengeld sofort weiterzuzahlen. (BSG, Urteil vom 22.03.2005, Az. B 1 KR 22/4 R, Rz.29,30)
Viel Erfolg- Schaddie

Hierzu kann dich die Kasse nicht im Rahmen deiner gesetzlichen Mitwirkungspflichten zwingen (§ 60 ff. SGB I). Der Patient hat keinen Einfluß auf den Arzt… hier hat die Kasse selber den Arzt zu kontaktieren oder den Mediznischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zu Rate zu ziehen. Gehe zu deiner Kasse und weise darauf hin.

Gruß, Christian

Herzlichen Dank erstmal für die ausführliche Antwort!
Die Annahme,das mein Hausarzt die AU schreibt ist richtig,hat er auch von Anfang an gemacht.
Ich habe heute noch eine Email an die Sachbearbeiterin geschrieben,bisher auch ohne Antwort.
"Sehr geehrte Frau …,

im Schreiben vom 3.01.11 teilen Sie mir mit, das eine weitere Krankengeldzahlung nur möglich sei, wenn ich die Befundberichte meines Neurochirurgen mit einreiche.

Es gehört weder zu meinen Aufgaben noch zu meinen Pflichten, einer Krankenkasse die Befundberichte eines Arztes zu besorgen.Wenn ein behandelnder Arzt seinen Pflichten gegenüber der Krankenkasse nicht nach kommt, so ist das nicht mein Problem, sondern Ihres!

Ich habe bereits am 12.01.11 meinen Krankengeldauszahlschein wie immer an Sie gefaxt, bis heute ohne Zahlungseingang oder Mitteilung.
Sollte in den nächsten 3 Tagen weiterhin nichts erfolgen, so werde ich auch diese Sache meinem Anwalt in die Hand geben.

MfG …

Meine Überlegung geht dahin direkt an den Vorstand zu schreiben und mich über diese Mitarbeiterin zu beschweren oder es direkt meinem Anwalt in die Hand zu geben.Es läuft schon eine Klage gegen die KK wegen Verweigerung der Zahlung,als ich im Urlaub war…vielleicht liegts auch daran…

Hallo,

Patient X… Ist das neue Mode hier im Forum? Finde ich total lächerlich, aber egal…, also:

Wie wäre es, wenn Patient X sich zunächst tatsächlich mal mit dem Arzt unterhalten würde, um die Berihte zu erhalten (worauf er ein Recht hat).

Wie wäre es weiterhin, wenn Patient X mal bei der Kasse anrufen würden, um nachzufragen, wo das Geld bleibt. Bei dieser Gelegenheit könnte er dann zum Beispiel auch miteilen, was er beim Gespräch mit dem Arzt erreicht hat…

Manchmal ist ein bisschen Kooperation und Zusammenarbeit besser, als immer gleich nach einem Anwalt zu schreien.

Grüße

Ralf

Die erste Anfrage in der Ich-Form wurde gelöscht,deshalb Patient X,damit hat es geklappt.
Patient X hat auch mehrmals den Arzt aufgesucht,aber der Kollege war schon mal insolvent und hat anscheinend überhaupt keine Lust einen Befundbericht zu schreiben.
Nach mehreren Telefonaten mit einer total inkompetenten Sachbearbeiterin kann ich den Mann sogar verstehen.
Und warum sollte ich meinen Sprit für die Aufgabe der Krankenkasse verfahren?

Grüße Frank

Hallo, buster73,

eine Beschwerde wegen des Gebaren der KK kannst du offiziell beim Sozialministerum als Dienstaufschtsbehörde machen.
Ansonsten rate ich dringend neben der Email das Schreiben als Einschreiben mit Rückschein an die KK zu schicken, zum Beweis, dass es auch angekommen ist. Dann kann der Mitarbeiter der KK nicht behaupten, es wäre nichts angekommen (schon vorgekommen).
Noch ein Hinweis: Die KK fordern oft von Vertragsärzten Behandungsunterlagen/Befundberichte an. Ein Auskunftsrecht besteht jedoch nur dem MDK gegenüber zu seiner Aufgabenerfüllung zu. Der Vertragsarzt darf solche Unterlagen der KK auch dann nicht herausgeben,wenn der Patient der Weitergabe zugestimmt hat. Das hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz ausdrücklich in seinem Tätigkeitsbericht festgestellt.
Weiterhin viel Erfolg und daran denken: Wichtig ist die weitere AU -Schreibung. Dann muss die KK zahlen.
Schaddie

^Der Arzt hat keine Lust und war schon mal insolvent? Herzlichen Dank auch, bei so einem würde ich mich nicht unter das Messer legen. So viel zum Thema Halbgott in weiss, aber dann sind ja wieder die Leute bei der Kasse die Bösen…

Grundsätzlich hat der Arzt der Kasse die Berichte zur Verfügung zu stellen. Wenn er das aber nicht tut, würde ich der Kasse mitteilen, dass Du versucht hast an Berichte zu kommen, aber leider auch nicht erfolgreich warst. Du bist dann Deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen und Dir kann keiner was vorwerfen.

Diesen Weg würde ich zuerst ohne Anwalt versuchen, sollte die Kasse dann aber trotzdem die Zahlung verweigern, steht Dir dieser Weg immer noch offen.

Grüße

Ralf

Hallo

das ist ganz einfach: der Versicherte hat nach dem SGB X eine Mitwirkungspflicht. Er muss diese Berichte besorgen und der Krankenkasse vorlegen. Ich denke, die Krankenkasse hat diese Bericht beim Arzt angefordert, der diese wohl nicht geschickt hat. Jetzt liegt es beim Versicherten, diese zu besorgen.

Dies ist rechtens, der Gang zum Anwalt bringt hier sicherlich nichts, höchstens fallen Kosten für ihn an…

Mfg

Matthias

Ich würd ja sagen erstmal mit der Krankenkasse sprechen (am besten versuchen den Bearbeiter direkt zu erreichen).

Ich hab lange überlegt um eine Lösung für Sie zu finden.

Am Ende ist es Ihr Problem, denn Sie erhalten kein Geld mehr. Jetzt kommen wir aber zum komplizierten: die Krankenkasse darf nicht ohne weiteres die Zahlung einstellen. Es müsste zumindest ein schriftlicher Bescheid kommen in dem genau drinne steht warum das Krankengeld nicht mehr gezahlt wird (gegen den Sie auch in Widerspruch gehen können).

Da das nicht vorliegt gehe ich mal vielleicht von einer anderen Ursache aus warum das Geld noch nicht gezahlt wurde.

Vielleicht ist ja nur nicht der Auszahlungsschein angekommen oder man konnte Ihn nicht zuordnen (z.B.Personendaten nicht erkennbar weil Toner bei Krankenkasse fast leer war)

Also sprechen Sie mit der Krankenkasse und lassen sich nicht durch irgendjemanden vom „Beratungstelefon“ abspeisen, die haben meist eh nicht so die Ahnung.

Hallo buster 73, ich hätte gern Kontakt zu Dir. Habe ein ähnliches Problem mit meiner KK und recherchiere grad im Netz.