Krankenkasse von Sozialamt trotz ETW?

Angenommen, jemand ist nicht krankenversichert und nun Rentner. Monatlich bekommt er vielleicht gerade mal 500 €.
Angenommen, jemand von der Rentenstelle hat gesagt, er bekommt evtl. die Krankenversicherung über das Sozialamt.

ALLERDINGS hat der Neu-Rentner auch eine bereits abbezahlte Eigentumswohnung. Geht er dann leer aus?

Selbst krankenversichern kann er sich nicht, da das Geld vorne und hinten nicht reicht.

Was darf man „besitzen“ um die KV bezahlt zu bekommen?

Danke!

MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht

Angenommen, jemand ist nicht krankenversichert und nun Rentner. Monatlich bekommt er vielleicht gerade mal 500 €.

Das kann eigentlich nicht sein. Seit letztem Jahr gibt es die KV-Pflicht!!! Hier fehlen sicher einige grundlegende Infos…

Es empfiehlt sich der Gang zum Grundsicherungsamt.

Danke!

büdde

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Hi,
wenn die ETW von der Größe her angemessen ist, gehört sie zum geschützten Vermögen. Der Rentner könnte trotzdem Grundsicherung (incl. KV-Beitrag) beziehen (wenn er über 65 ist) oder Sozialhilfe (wenn er noch unter 65 ist).
Ist es aber z.B. eine 100 qm-Wohnung, die nur von einer Person bewohnt wird, würde er die Sozialhilfe allenfalls darlehensweise bekommen.
Gruß
Nelly