Guten Tag,
ich bin seit 2000 privat krankenversichert. Ich bin angestellt und mein Gehalt wird sich aufgrund von notwendigen Strukturanpassungen voraussichtlich zum 1. September 2011 von monatlich Euro 4.500,- auf monatlich Euro 3.600 verringern (beim gleichen Arbeitgeber).
Da ich bereits vor dem 31.12.2003 wegen Überschreitens der Jahresarbeitgrenze (JAEG) privat versichert war, gilt m.W. die besondere JAEG von Euro 44.550,- (§6 Abs. 7 SGB V)
Fazit: In 2011 würde ich insgesamt Euro 50.400 verdienen (8x 4500 = 36.000 plus 4x 3600 = 14.400). Das ist mehr als Euro 44.550.
Allerdings ab 1.9.2011 mit monatlich Euro 3.600 komme ich auf jährlich Euro 43.200; also weniger als Euro 44.550,-
Frage:
Wie und vor allem wann kann in einem solchen Fall mein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung erfolgen? Reicht für die Kündigung der PKV/ Eintritt in die GKV eine einfache Information mit dem neuen Monatsverdienst, oder sind hier Sperrfristen zu beachten (z.B. Wechsel nur zum Jahresende?).
Besten Dank.