Krankenkasse: Wechsel von private in gesetzliche?

Guten Tag,

ich bin seit 2000 privat krankenversichert. Ich bin angestellt und mein Gehalt wird sich aufgrund von notwendigen Strukturanpassungen voraussichtlich zum 1. September 2011 von monatlich Euro 4.500,- auf monatlich Euro 3.600 verringern (beim gleichen Arbeitgeber).

Da ich bereits vor dem 31.12.2003 wegen Überschreitens der Jahresarbeitgrenze (JAEG) privat versichert war, gilt m.W. die besondere JAEG von Euro 44.550,- (§6 Abs. 7 SGB V)

Fazit: In 2011 würde ich insgesamt Euro 50.400 verdienen (8x 4500 = 36.000 plus 4x 3600 = 14.400). Das ist mehr als Euro 44.550.
Allerdings ab 1.9.2011 mit monatlich Euro 3.600 komme ich auf jährlich Euro 43.200; also weniger als Euro 44.550,-

Frage:
Wie und vor allem wann kann in einem solchen Fall mein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung erfolgen? Reicht für die Kündigung der PKV/ Eintritt in die GKV eine einfache Information mit dem neuen Monatsverdienst, oder sind hier Sperrfristen zu beachten (z.B. Wechsel nur zum Jahresende?).

Besten Dank.

Hallo
der Wechsel kann zum 01.09. 2011 erfolgen, der Arbeitgeber meldet die einfach der GKV - nur im die private müssen sie sich selbst kümmern. Die private Krankenkasse benötigt die schriftliche Annahme der GKV um die Kündigung anzunehmen. Ich würde mir allerdings überlegen ob eine Anwartschaft in der PKV sinnvoll ist um die ALtersrückstellungen zu sichern im Falle das
sich ihr Einkommen wieder ändert.

Mfg
Esther

Guten Tag,
nach Ihren Angeaben erfolgt der Wechsel mit Wirkung zum 1.9.20111. Die Anzeige des Wechsels bei der GKV ist Aufgabe des Lohnbüros Ihres Arbeitgebers. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten Sie sich für eine Kasse entschieden haben und dieses dem Arbeitgeber schriflich mitteilen. Der Leistungskatalog ist bei allen Kassen identisch, einige erheben Zusatzbeiträge, fast alle bieten Wahltarife an (Achtung: Bei Wahltarifen sind Sie bis zu 3 Jahren gebunden) und einige wenige auch kleine Schmankerl wie die BKK Pfalz.
Die Information der PKV ist Ihre Aufgabe, dieses sollten Sie zeitnah erledigen, denn das liegt in Ihrem Verantwortungsbereich. Wenn Sie hier den 1.9.2011 versäumen, laufen Sie das Risiko ggfs doppelt Beiträge zu entrichten (die sie zwar erstattet bekommen), doch unnötige Kommunikation kann vermieden werden.
Zu guter letzt sollten Sie entscheiden, ob für die GKV Zeit flankierend der Abschluß eines Anwartschaftstarifes sinnvoll ist. Bei einer kleinen Anwartschaft (sehr geringe Kosten) erhalten Sie sich für einen späteren Wiedereintritt in die PKV den „Gesundheitsstatus“ bei einer grossen Anwartschaft bilden Sie zusätzlich Altersrückstellungen. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrer PKV oder Ihrem Versicherungsvermittler.
Viele Grüsse
Christian Müller

Hallo und Guten Tag,
Also,Sie können,zu einer Krankenkasse,Ihrer Wahl,sofort Kontakt aufnehmen,(empfehle ich auch),die ganze Angelegenheit vor Ort besprechen,Unterlagen am Besten gleich mitnehmen,denn da wird man Ihnen mit Sicherheit helfen,gerade beim Wechsel in die GKV,da sich in der Gesundheitsreform einiges getan hat,

Mfg
Reimund Goldbach

Hallo,
es geht immer um den voraussichtlichen Jahresarbeitsverdienst, was im Endeffekt bedeutet, dass ein Wechsel zwischen KV-Pflicht und KV-Freiheit nicht innerhalb des Jahres erfolgt und somit auch bei niedrigerem monatlichen Einkommen keine KV Pflicht entsteht (ausser bei AG Wechsel). Damit verschiebt sich die Frage, inwieweit du als KV-Pflichtiger (Einkommen unter JAV-Grenze) zur GKV Wechseln kannst auf das Jahresende. Dein AG muss dann also entscheiden, ob dein voraussichtliches Jahresbrutto unter oder über der KV-Pflichtgrenze des kommenden Jahres liegen wird. Dementsprechend muss ggfs. dann - bei Unterschreitung - auch eine Anmeldung zur KV (KV-Pflichtbeiträge) erfolgen und du könntest zur GKV wechseln.

VG ayro

Normal wird der Kalenderjahresverdienst hochgerechnet, also würde eine GKV Pflicht erst wieder zum 1.1.2012
bestehen.Es gibt aber auch altersbedingte Sonderreglungen.

Eigentlich heißt es: Einmal privat - Immer privat.

Wenn sich durch Reduzierung des Einkommens eine erneute Versicherungspflicht ergibt, kann der Versicherungsnehmer einen „Befreiungsantrag“ stellen und er bkann in der privaten Versicherung bleiben. Wenn Krankentagegeld mit abgesichert ist, zahlt der Arbeitgeber auch für die private Versicherung den Arbeitgeberanteil.

Durch diesen Statuswechsel kann aber auch eine Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung erfolgen. Dieser muss aber begründet werden. Als Begründung reicht es NICHT aus, dass Familienangehörige kostenlos mit versichert sind.
Es müssen nachvollziehbare Gründe angeführt werden, dass die private Versicherung nicht mehr aufrecht erhalten werden kann.

Die GKV nimmt nach dem gegenwärtig geltenden Recht ehemals PKV-Versicherte nur dann wieder auf, wenn diese versicherungspflichtig werden, unter 55 Jahren alt sind und ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist bzw. eine Familienversicherung möglich ist.

Hallo Wolf64,

bist du bereits 55 Jahre, dann ist ein Wechsel zurück zur gesetzlichen KK ausgeschlossen und du brauchst hier gar nicht mehr weiterlesen.

Bist du noch keine 55 Jahre, dann ist ein Wechsel zur gesetzlichen KK frühestens ab 01. Januar 2012 möglich.
Es gilt eine Jahresarbeitsentgeltgrenze. Und diese bezieht sich auf die Jahreszahl und nicht auf einen 12-Monatszeitraum. Gilt also immer vom 01.01.-31.12.

Zu Beginn des neuen Jahres beurteilt dein AG, ob du mit deinem voraussichtlichen Verdienst insgesamt über oder unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze kommst. (hier wird auch Urlaubs-oder Weihnachtsgeld mitreingerechnet)

Kommt dein AG dann zur erkenntnis, dass du wieder unterhalb der Grenze verdienst bist du krankenversicherungspflichtig und der AG gibt Dir darüber die Info, dass Du sich mit einewr gesetzlichen KK in Verbinddung setzen musst.

Also warte diese Beurteilung ab, erst dann ist ein Wechsel möglich.
Ach ja, noch eins : Hattest du vor deiner privaten Versicherung bereits eine gesetzliche KK, dann ist diese verpflichtend zu wählen.

viele Grüße
sigi-der-schwabe

Hallo Wolf64,
das ist simpel:
Der Arbeitgeber stellt fest, wenn Versicherungspflicht besteht aufgrund des Einkommens und wird Sie informieren, ab wann wieder Versicherungspflicht besteht. Da der Arbeitgeber nicht gewechselt wurde, wird die Pflichtversicherung vom Arbeitgeber nicht ab dem Zeitpunkt festgestellt, wo das neue Einkommen festgesetzt wird, sondern - wie bei allen Arbeitnehmern - nämlich zum Jahresende geprüft.

Sie werden also zum 01.01. des nächsten Jahres wieder pflichtig. Anders wäre es, wenn Sie den Arbeitgeber gewechselt hätten und dort weniger verdienen - dann würde der neue Arbeitgeber sie sofort als „pflichtig“ melden, egal in welchem Monat sie beginnen.

Hoffe geholfen zu haben :smile:.
Liebe Grüße von
Hans-Günter % Michael

„Der PKV-Profi seit 25/20 Jahren“
Tel. 0171-6572757
Homepage: www.pkv-netz.com

Wechsel wegen überschreiten JAEG ist immer zum 01.01. des folgejahres. Du wirst ja versicherungspflichtig somit musst du nicht kündigen, nur GKV suchen die eir dann eine bescheinigung für die private ausstellt.

Ich kann Ihnen leider nicht weiterhelfen.

Da Sie die JAE, welche für Sie gilt, ab 01.09.11 unterschreiten, sind Sie ab 01.09.11 versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung.

Sie müssen mit der PKV klären, ob Sie eine schriftliche Kündigung (das mit Sicherheit) und vorallem zu welchem Zeitpunkt schreiben müssen.

Außerdem: Melden Sie sich am besten jetzt schon bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl, damit Sie die Mitgliedserklärung noch vor dem 01.09. unterschreiben können: Sie erhalten dann ein Schreiben für die PKV, damit diese einen nachweis Ihrer Pflichtversicherung hat.

Wie die genauen Kündigungsfristen in der PKV sind, weiß ich leider nicht.