Liebe Experten,
mal angenommen jemand möchte seine Kasse wechseln. Also von einer
privaten Versicherung in die ges. Vers.
Im Netz stehen Informationen, dass ein Wechsel nur mit einer 18 monatigen Bindung an eine neue Kasse möglich wäre. Trifft das bei der privaten Versicherung auch zu?
Danke für die Antworten
Bastett
18 Monate Bindungsfrist?
Hm, kann es sein das sich dieser jemand nur sehr unzureichend darüber informiert hat, bevor er von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private gewechselt ist? 
Zurück in die Gesetzliche gehts nur wenn dieser jemand wieder pflichtversichert wird, soll heißen sein Einkommen sinkt unter die Beitragsbemessungsgrenze.
Ansonsten hat er die Möglichkeit innerhalb der Privaten zu welchseln, bzw. seine tarifliche Leistung umzustellen.
Viele Grüße
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mal angenommen jemand möchte seine Kasse wechseln. Also von
einer privaten Versicherung in die ges. Vers.
Das wird nicht gehen.
Im Netz stehen Informationen, dass ein Wechsel nur mit einer
18 monatigen Bindung an eine neue Kasse möglich wäre.
Das betrifft den Wechsel von Kasse zu Kasse.
Trifft das bei der privaten Versicherung auch zu?
Nein, eben nicht. Von der privaten kommt man nur dann in die gesetzliche zurück, wenn man ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingeht.