Liebe/-r Experte/-in,
ich habe am28.1.per Einschreiben meine bisherige Pflichtversicherung (City BKK) zum 1.3.2011 gekündigt.
Ich habe vor mich in Zukunft bei der Techn. KK zu versichern. Dafür brauche ich die Kündigungsbestättigung der City BKK.
Frage 1: Sollte ich nun (Gott behüte) ab morgen ins Koma fallen, habe ich dann ab dem 1.5.2011 keine Versicherung mehr, weil ich ja noch keine neue Versicherung absachliessen konnte.
Frage 2: In welcher Zeit kann ich mit der Kündigungsbestättigung rechnen, gibt es da gesetzl. Fristen…? Danke für die schnelle Hilfe
Guten Morgen,
solche Fragen sollte man sich eigentlich vor einer Kündigung stellen!!!
Aber keine Angst - es kann nichts passieren, denn auch die gekündigte Krankenkasse will eine Bestätigung, dass eine neue Krankenversicherung besteht. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, läuft die alte Krankenkasse weiter.
mfg
B. Röder
www.finanz-konzepte.net
Hallo,
wie wäre es wenn Sie einfach dort anrufen und den Stand der Kündigung abfragen???
Alles ganz einfach…
MfG
Hallo und danke für die schnelle Antwort.
Gruss I. Kuhn
Da Dich die „alte“ Kasse nicht rauslassen darf ohne dass Du einen Folgeversicherung nachweisen kannst, bist Du also bei der City versichert.
Ein Tipp: überlege Dir mal, ob Du nicht evtl. noch besser bei der Hanseatischen Ersatzkasse versichert wärst!
Schau mal auf deren Homepage und vergleiche die Leistungen.
Hupftiegel
Hallo!
Keine Sorge. Die Kündigung ist im Juristensprech schwebend unwirksam. Kommt keine neue Versicherung zustande, wird die Kündigung automatisch annulliert und die Versicherung besteht bei der bisherigen Kasse weiter. Bedeutet immer viel Papierkram, aber wenn jemand im Koma liegt, ist das das kleinste Problem.
Die bisherige Kasse muss die Kündigung innerhalb von 14 Tagen bestätigen. Wird die Frist nicht eingehalten, hat das keine negativen Folgen. Sie soll sicher stellen, dass die Formalitäten rechtzeitig vor dem Kassenwechsel abgeschlossen sind.
Hallo und danke für die schnelle und beruhigende Antwort
Gruss aus Hamburg Ingo Kuhn
Hallo,
die Kündigungsfrist bei Ihnen läuft bis 31.03.2011.
Die BKK muß Ihnen innerhalb 14 Tagen nach Eingang der Kündigung die Bestätigung übersenden. Bei der Techniker KK können Sie dann sofort die Mitgliedschaft zum 01.04.2011 beantragen.
Grüße
Jürgen
Hallo, sorry, ich habe die Anfrage übersehen und antworte verspätet.
Für eine Kündigung zum 1.3. wars zu spät, es müssen zwei Kalendermonate sein. Also 1.4. wäre möglich gewesen.
zu Frage 1: nein, es droht keine Gefahr.
Wenn die TechnikerKasse keine Kündigungsbestätigung erhält und die City BKK keinen Nachweis über die Fortsetzung, bleibt die Mitgliedschaft bei der CityBKK bestehen. Genau für diese Fälle hat der Gesetzgeber das so geregelt.
wieso überhaupt jetzt 1.5. ?
zu Frage 2:
die gesetzliche Frist für die KüBest ist 2 Wochen.
Es kann natürlich sein (je nachdem, wie die drauf sind), dass CityBKK die Kündigung zurückweist, weil zu spät eingegangen für 1.3. Und für 1.4. ist es inzwischen zu spät, bleibt also nur neue Kündigung zum 1.5.
Hallo,
ein Kassenwechsel ist vollig risikolos, da weder die neugewählte Kasse jemanden ablehnen darf, noch darf die alte Kasse (wenn irgendetwas schief gelaufen ist beim Wechsel) die lückenlose Wiederaufnahme verweigern.
Hallo und Danke für die schnelle Antwort…Guss Ingo
Hallo und Danke für die beruhigende Antwort…Gruss Ingo