Hallo liebe Community,
Folgende Frage brennt mir auf der Seele:
Nach mehreren Jahren der Selbstständigkeit muss ich nun wohl oder übel meine Firma abmelden. Ich habe auch schon einen neuen Job im Aussicht und Unterschreibe nächste Woche die Verträge. Aufgrund eines sehr schwachen Jahres habe ich einige aussenstände bei der Krankenkasse, welche ich in monatlichen vereinbarten raten bezahle. Ich bin freiwillig gesetzlich versichert.
Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich bei Rückkehr ins angestellten verhältnis die Möglichkeit habe meine krankenkasse direkt zu wechseln, da ich auch generell vom Verhalten der letzten Monate der Krankenkasse kein Vertrauen mehr in diese habe.
Oder muss ich erst die 3 monatige Kündigungsfrist einhalten?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Servus,
zwei Monate, nicht drei. Da kommst Du nicht drumherum. Ist meines Erachtens eine Zeitspanne, die man aushalten kann.
Außerdem kannst Du um diese Zeit des Jahres auf die nächste Erhöhung des Zusatzbeitrags lauern, die Dir mitgeteilt wird - Du hast dann ein Sonderkündigungsrecht, das steht aber auch in dem Briefelein zur Erhöhung. Also nicht als „Reklame“ wegwerfen, sondern lesen.
In beiden Fällen, fristgerechte Kündigung oder Sonderkündigung, musst Du allerdings damit rechnen, dass die ausstehenden Beträge zügig beigetrieben werden, es gibt nämlich nicht sowas wie ein „Recht auf Abstottern von Schulden“ - und eine Lohnpfändung in der Probezeit ist nicht so prickelnd.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
ist das mit der Kündigungsfrist tatsächlich so?
Ich war auch mal in einer PKV.
Nach Gewerbeabmeldung und Arbeitslosmeldung konnte ich sofort in eine GKV wechseln.
Ro
Was hat das mit der ursprünglichen Frage zu tun?
Servus,
bei Aufnahme einer SV-pflichtigen Beschäftigung wird nicht sehr weit führen, fürchte ich.
Außerdem geht es nicht um eine Private Krankenversicherung. Lies mal:
Schöne Grüße
MM
Hallo,
du musst die Kündigungsfrist einhalten, d.h. wenn du noch im Dezember kündigst, endet deine Mitgliedschaft zum 28.02.2017.
Gruss
Czauderna
Erstaunlich - ohne Anspruch auf ALG1 geht das normalerweise nicht.
Hallo,
kann es sein, dass Du da etwas missverstanden hast - er ist bereits freiwillig in der GKV versichert, nicht in der PKV, und will z.B. von der BKK in die AOK wechseln - da muss er die Kündigungsfrist einhalten.
Du dagegen gehst davon aus, dass er von der PKV in die GKV wechseln will.
Gruss
Czauderna
Das hatte ich überlesen mit der freiwilligen Versicherung in der Gesetzlichen.
Sorry.
So ist das bei lediglich unterschiedlichen Tarifen, solange man in der GKV geblieben ist. Schwierig ist nur der Wechsel von PKV zu GKV. Das wäre dann auch altersabhängig.
Geht also, ich würde mich trotzdem vorher nach Konditionen bei Wechsel in anderen Tarif bei anderer GKV erkundigen.