Hallo,
ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, versuche es aber trotzdem. Meine Frage: ich bin seit kurzer Zeit selbständig. Kann ich jetzt meine Krankenk
Hallo,
ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, versuche es aber trotzdem. Meine Frage: ich bin seit kurzer Zeit selbständig. Kann ich jetzt meine Krankenk
Hallo
Zu einer privaten Krankenversicherung kann man zu jeder zeit wechseln, nur zu den gesetzlichen nur am ende des jahres.
Nun weiß ich aber nicht genau ob du auch ohne weiteres mitten im jahr aus der gesetzlichen rauskannst… wäre ja aber eh fast egal da wir ja schon gleich November haben…
MfG Doris
Hallo,
ich rate dir dringendst ab in eine private Krankenkasse zu wechseln, falls du das in Erwägung ziehst. Wenn du einmal aus der gesetzlichen Krankenkasse raus bist, ist keine gesetzliche Krankenkasse verpflichtet dich irgendwann wieder aufzunehmen. Kannst du dir dann im Alter als Selbständiger irgendwann die Private Krankenversicherung nicht mehr leisten, stehst du ohne da. Aufgrund dessen gibt es in Deutschland sehr viele Selbständige, die keinen Versicherungsschutz haben, da sie es sich nicht leisten können.
Gruß,
Sandrin
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Hallo
nur zu den gesetzlichen nur am ende des jahres.
die gesetzlichen kannst du jederzeit mit 2-monatiger Kündigungsfrist wechseln wenn du mindestens 18 Monate bei der alten Versicherung versichert warst oder die Beitragsätze geändert wurden (es gibt allerdings Ausnahmen). Bei Arbeitgeberwechsel ist ein sofortiger Kassenwechsel möglich.
Gruss, Niels
Hallo,
ich rate dir dringendst ab in eine private Krankenkasse zu
wechseln, falls du das in Erwägung ziehst. Wenn du einmal aus
der gesetzlichen Krankenkasse raus bist, ist keine gesetzliche
Krankenkasse verpflichtet dich irgendwann wieder aufzunehmen.
Falsch. Bist Du wieder Arbeitnehmer und liegst unter der Bemessungsgrenze, kehrst Du sogar automatisch zur Gesetzlichen zurück…
Kannst du dir dann im Alter als Selbständiger irgendwann die
Private Krankenversicherung nicht mehr leisten, stehst du ohne
da. Aufgrund dessen gibt es in Deutschland sehr viele
Selbständige, die keinen Versicherungsschutz haben, da sie es
sich nicht leisten können.
Das stimmt allerdings…
Gruß,
Micha
Gruß,
SandrinHallo,
ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, versuche es aber
trotzdem. Meine Frage: ich bin seit kurzer Zeit selbständig.
Kann ich jetzt meine Krankenk
Hallo,
ich rate dir dringendst ab in eine private Krankenkasse zu
wechseln, falls du das in Erwägung ziehst. Wenn du einmal aus
der gesetzlichen Krankenkasse raus bist, ist keine gesetzliche
Krankenkasse verpflichtet dich irgendwann wieder aufzunehmen.Falsch. Bist Du wieder Arbeitnehmer und liegst unter der
Bemessungsgrenze, kehrst Du sogar automatisch zur Gesetzlichen
zurück…
Leider ist die Realtität doch so, dass zB. ein 50jähriger nach einer Selbständigkeit keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt hätte.
Mein Beispiel bezog sich eher darauf, dass man selbständig bleibt, sich aber aufgrund schlechter wirtschaftlicher Lage die Beiträge zur privaten KV nicht mehr leisten kann.
Gruß,
Sandrin
Hallo
nur zu den gesetzlichen nur am ende des jahres.
Das ist leider absolut falsch!!!
die gesetzlichen kannst du jederzeit mit 2-monatiger
Kündigungsfrist wechseln wenn du mindestens 18 Monate bei der
alten Versicherung versichert warst oder die Beitragsätze
geändert wurden (es gibt allerdings Ausnahmen).
Das ist auch nicht ganz richtig.
Genau muß es lauten:
Du kannt eine Gesetzliche KV mit zweimonaten zum Monatsende kündigen wenn Du in Deiner jetzigen KV 18 Monate versichert bist.
Es gibt Ausnahmen wie z.B. Familienversichert.
Bei Arbeitgeberwechsel ist ein sofortiger Kassenwechsel möglich.
Das gibt es schon lange nicht mehr. Siehe oben, nur dies sind die Kündiegungsmöglichkeiten.
Zur Ursprünglichen Frage:
Wenn Du dich selbstständig machst kannst Du dich freiwillig bei Deiner KV versichern, wenn Du folgende Vorversicherungszeiten erfüllst
entweder 12 Monate durchgehend vor Deiner selbstständigkeit in einer GKV oder in den letzten 5 Jahren vor Deiner Selbstständigkeit 24 Monate in einer GKV.
Sehr wichtig: Du mußt dich innerhalb von 3 Monaten nach Deiner Selbstständigkeit bei Deiner Krankenkasse erklären.
Solltest Du die Erklärungsfrist verpassen, kannst Du, solage Du Selbstständig bist, in keine GKV versichert werden!!!
Gruß
Manfred
Hallo,
wo bist du z.Zt. versichert - wenn du bei einer Privatkrankenkasse
versichert bist und du hast die selbständig gemacht kannst du
nicht in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln.
Bist du bereits in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert und
dies in den letzten 18 Monaten durchgehend, kannst du unter Einhaltung
der Kündigungsfrist (Kündigung im November zum 31.01.2005)
in jede gesetzliche Krankenkasse wechseln, die sich geöffnet hat,
also Ersatzkassen, AOK`en, IKKén und ein Grossteil der BKKén.
Gruss
Günter Czauderna