Krankenkasse weigert sich zu zahlen Krankengeld

Diese Frage wurde bereits im Arbeitsrechtsforum gestellt:
Vielleicht weiss noch jemand etwas…

Hallo und vorab mal vielen Dank an jeden, der XXX hier helfen kann,

also:
Nach längerer Krankengeschichte (Krankschreibung 3 Wochen an Beginn dieses Jahres) hat Herr X im Betrieb gekündigt (abends, schriftlich, nach getaner Arbeit und unter Tränen). Kündigungsfrist wurde von ihm eingehalten. Am nächsten Tag hat sein Arzt ihn erneut krankgeschrieben, ca. gegen 10:00 Uhr des 12.05). Ihm ging dann per Boten (hier ist eher von einer Person aus dem Betrieb auszugehen) die fristlose unbegründete Kündigung seines ehemaligen Arbeitgebers zu (Datum ebenfalls 12.05). Er hat den Briefkasten (Post kommt gegen 13:00Uhr-14:00Uhr) an diesem Tag geleert und dann erst am nächsten morgen (und dort auch erst die Kündigung gesehen) Die Krankenkasse weigert sich jetzt Krankengeld zu zahlen, weil kein wirksames Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Krankschreibung bestanden hätte.
Es ist vorauszusehen, dass er noch länger krank ist, was macht er jetzt?
(Selbstverständlich hat er gegen die fristlose Kündigung Klage erhoben und ihm ist immer noch schleierhaft wieso sie überhaupt ergangen ist???)

Die Frage zielt wirklich nur auf die Krankenkasse ab. Seine Chipkarte wurde beim Arzt eingelesen, die "normale " Post ist angekommen und er hat den Briefkasten geleert und danach muss die Kündigung gekommen sein, denn sie war gegen ca. 13 Uhr noch nicht im Kasten.

Ich bin über Hilfe sehr dankbar, wenn möglich bitte schon mit entsprechenden Zitationen.

Vielen dank

K.

Die Krankenkasse weigert sich weiterhin zu zahlen…
was kann er noch tun???

Die Krankenkasse weigert sich weiterhin zu zahlen…
was kann er noch tun???

Sich anwaltlich beraten und vertreten lassen.

Das tut Herr XXX bereits,
es scheint nur so, dass einem JEDER etwas anderes erzählt und keiner wirklich zuständig ist.

es scheint nur so, dass einem JEDER etwas anderes erzählt und

Das ist immer so.

keiner wirklich zuständig ist.

Offenbar hängt die Zuständigkeit davon ab, ob zum Zeitpunkt der Krankschreibung ein Arbeitsverhältnis bestand. Ist diese Frage geklärt, ist auch die Zuständigkeit klar. Der Anwalt sollte darüber Auskunft geben können.

Hallo, es nützt Herrn X rein gar nix wenn er sich auf Aussagen eines Forums beruft nur die Qualität seines Rechtsanwaltes ist entscheidend.
Zuständig ist innerhalb der gesetzlichen Lohnfortzahlung in solchen Fällen das Arbeitsgericht - bei beendeten Beschftigungsverhältnissen
und der Frage des sich anschliessenden Krankengeldanspruchs das Sozialgericht (meine ich).

Gruß

Czauderna