Krankenkasse; wer hat Einsichtsrecht in Daten?

Welche Informationen werden bei der Krankenkasse über einen Patienten gespeichert? Wer hat das Recht, Einsicht ind diese Daten zu bekommen (z.B. Arbeitgeber, Versicherer)?

Hallo,

ganz einfach: Keiner! Niemand! Die Daten sind alle bei der Krankenkasse unter Verschluss und niemand, außer den MitarbeiterInnen der Krankenkasse hat darauf Zugriff.

Mfg

Matthias

Hallo… bei den Krankenkassen werden Leistungs- und Beitragsdaten der Versicherten gespeichert. Zu gehören natürlich auch persönliche Daten (Name, Adresse, Geb.datum usw.). Zusammen nennt man diese Daten Sozialdaten. Diese unterliegen dem strengsten Datenschutz. Einsicht nehmen dürfen nur die MA der Kasse, die diese Daten benötigen… und natürlich die Versicherten selbst (persönlich und/oder für Kinder für die sie erziehungsberechtigt sind). Daten werden keinesfalls an Dritte weitergegeben. Ein Austausch mit Arbeitgebern erfolgt lediglich im Rahmen der Aufgabenerfüllung. D.h. Abgleich von Meldedaten (Mitgliedschaftszeiten) und Arbeitsunfähigkeitszeiten. In keinem Fall werden aber Diagnosen oder ähnliches an Arbeitsgeber weitergegeben, es geht nur um die rein terminlichen Daten, da diese für die Dauer der Entgeltfortzahlung, bzw. Krankengeldzahlung wichtig sind. Versicherer (also private Versicherungsunternehmen) erhalten ÜBERHAUPTKEINE Informationen. Diese müssen sich die Versicherer von der versicherten Person selbst anfordern, die diese natürlich von seiner Kasse erhalten kann. Behörden (z.B. Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung) können Daten im Rahmen der Amtshilfe von den Krankenkassen anfordern, aber nur soweit diese für ihre Aufgabenerfüllung notwendig sind.

Gruß, Christian

Welche Informationen werden bei der Krankenkasse über einen
Patienten gespeichert? Wer hat das Recht, Einsicht ind diese
Daten zu bekommen (z.B. Arbeitgeber, Versicherer)?

hallo, ich kann dir da leider nicht weiter helfen, arbeite zwar bei der krankenkasse, aber das ist nicht mein fachgebiet, sorry
lg

Also die Krankenkasse hat Mitunter auch Diagnosen gespeichert oder auch andere persönliche Daten.

Der Arbeitgeber hat erstmal garkein Recht irgendwelche Daten von der Krankenkasse einzusehen. Bei der Entgeltfortzahlung ist daher nur von „derselben“ und „anderer“ Krankheit die Rede. Deswegen geben Sie beim Arbeitgeber auch bitte immer nur den Teil ohne Diagnose Schlüssel ab.

Den Diagnose-Schlüssel kann man nähmlich ganz einfach bei google eingeben und schon weiß dann der Arbeitgeber die Krankheit.

Als Beispiel mal ein Paar Diagnoseschlüssel wo Sie einfach mal testen können bei google.

F50.0
R53
Z76.5
F52.1
F52.2
F52.7

Das soll natürlich der Arbeitgeber nicht wissen, deswegen erhält die Krankenkasse den Teil mit Diagnose und der Arbeitgeber den OHNE Diagnose.

Eisichtnahme kann nur der Versicherte nehmen und der Bevollmächtigte vom Versicherten (das kann einerseits die Vorsorgevollmacht sein und anderseits die Betreungsvollmacht [Entmündigung]).

Auch Verwandte und selbst wenn es der Ehegatte ist dürfen nicht ohne Einwilligung des Versicherten in die Daten einsehen.

Im Bereich der Pflege passiert es zum Beispiel öfters das Kinder von Pflegebedürfteigen ohne Information nach Hause geschickt werden, da keine Vorsorgevollmacht vorliegt. In diesen Fällen erfolgt maximal eine allgemeine Information.

Welche Informationen werden bei der Krankenkasse über einen
Patienten gespeichert? Wer hat das Recht, Einsicht ind diese
Daten zu bekommen (z.B. Arbeitgeber, Versicherer)?

Hallo,

sehr allgemeine Frage, Antwort ist deshalb schwer möglich. Grundsätzlich kann der Versicherte selbst alle Daten, die über ihn gespeichert sind, einsehen. Dritte haben eigentlich keinen Zugriff, der Arbeitgeber z.B. erhält Auskunft, ob Krankheitszeiten zusammenhängen (ist wichtig für die Lohnfortzahlung), aber keine Angaben zu Diagnosen. Gespeichert werden grundsätzlich Daten zu Behandlungen, Krankheiten und sonstigen von der Kasse erhaltenen Leistungen. Um was geht es denn konkret? Ich kann Dir dann sicher helfen, aber so eine allgemeine Frage vollständig zu beantworten würde hier den Rahmen sprengen.

Grüße

Ralf